wuschel
Quelle Kölner Express vom 29. September 00
Die neue Verordnung schafft Konfusion
Der grenzenlose Hunde-Wirrwarr
Die Hundeverordnungen der Bundesländer waren Schnellschüsse. Nach massiven Protesten werden sie jetzt zum Teil wieder korrigiert. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel dürfen die Tierheime inzwischen wieder Tiere vermitteln, deren Haltung eigentlich grundsätzlich verboten ist. In Hessen wurde die Eilverordnung schon zwei Mal entschärft. Trotzdem herrscht noch immer grenzenloser Wirrwarr von Land zu Land.
Schleswig-Holstein: Leinenzwang für acht Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für drei Rassen.
Hamburg: Verbot für drei Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 10 Rassen.
Mecklenburg-Vorpommern: Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Niedersachsen: Verbot für drei Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 11 Rassen.
Bremen: Leinen- und Maulkorbzwang für 10 Rassen.
NRW: Verbot für 13 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 28 Rassen.
Brandenburg: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 13 Rassen.
Berlin: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 7 Rassen.
Sachsen-Anhalt: Verbot für drei Rassen.
Sachsen: Verbot für 3 Rassen.
Thüringen prüft, ob die bayerische Regelung übernommen werden soll.
Hessen: Verbot für 3 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Rheinland-Pfalz: Verbot für 3 Rassen.
Saarland: Verbot für 3 Rassen.
Baden-Württemberg: Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Bayern: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 9 Rassen.
Die neue Verordnung schafft Konfusion
Der grenzenlose Hunde-Wirrwarr
Die Hundeverordnungen der Bundesländer waren Schnellschüsse. Nach massiven Protesten werden sie jetzt zum Teil wieder korrigiert. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel dürfen die Tierheime inzwischen wieder Tiere vermitteln, deren Haltung eigentlich grundsätzlich verboten ist. In Hessen wurde die Eilverordnung schon zwei Mal entschärft. Trotzdem herrscht noch immer grenzenloser Wirrwarr von Land zu Land.
Schleswig-Holstein: Leinenzwang für acht Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für drei Rassen.
Hamburg: Verbot für drei Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 10 Rassen.
Mecklenburg-Vorpommern: Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Niedersachsen: Verbot für drei Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 11 Rassen.
Bremen: Leinen- und Maulkorbzwang für 10 Rassen.
NRW: Verbot für 13 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 28 Rassen.
Brandenburg: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 13 Rassen.
Berlin: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 7 Rassen.
Sachsen-Anhalt: Verbot für drei Rassen.
Sachsen: Verbot für 3 Rassen.
Thüringen prüft, ob die bayerische Regelung übernommen werden soll.
Hessen: Verbot für 3 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Rheinland-Pfalz: Verbot für 3 Rassen.
Saarland: Verbot für 3 Rassen.
Baden-Württemberg: Leinen- und Maulkorbzwang für 12 Rassen.
Bayern: Verbot für 5 Rassen, Leinen- und Maulkorbzwang für 9 Rassen.