Hundesicherung im Auto - Bußgeld?

Angelika & Shorty

15 Jahre Mitglied
Hallo beisammen,
bisher haben wir Shorty immer bei Autofahrten im Beifahrer-Fußraum mitgenommen - unserer Ansicht nach der sicherste Platz.
Dort bleibt sie auch ganz ruhig liegen!
Nun lese ich immer öfter, daß der Hund auf der Rückbank angegurtet werden soll (jeder fährt ja keinen Kombi etc) und daß ein Bußgeld verordnet wird....
Wer kennt sich da mit den Vorschriften aus?...
 
  • 25. April 2024
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Hi Angelika & Shorty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Angelika,

die Verordnung kenne ich nicht, aber Hunde sind im Auto anzuschnallen oder zu sichern.
Meine Freundin hatte ihren Hund auch im Fußraum und mußte bei einer Routinekontrolle Strafe zahlen, ich glaube waren auch 40 € , als wären wir unangeschnallt Auto gefahren.
Nicht ganz billig das ganze.

Vor Jahren habe ich unseren Welpen auch im Fußraum gehabtt, als ich scharf bremsen mußte flog er durch halbe Auto, seit dem finde ich den Platz nicht mehr sicher. Entweder sind die Hunde im Kofferraum ( Kangoo) mit Trenngitter oder wenn wir in Urlaub fahren angegurtet auf der Rückbank.Gewöhnen sie sich ganz schnell dran, ich polstere immer den Fußraum noch aus.

Lieben Gruß
Anne
 
Viele mißverstehen die Vorschrift. Es geht nicht um den Schutz des Hundes, sondern darum, dass der Hund als Ladung und damit als potenzielles Fluggeschoß bei einem Unfall betrachtet wird. Der Hund wird hier behandelt wie eine Colakiste oder sowas. Außerdem muß Sicherheit davor gegeben sein, dass der Hund den Fahrer bei der Fahrt gefährdet (Sichtbehinderung, Bedienungselemente blockieren, z.B. durch spontane Knutschattacken auf der Autobahn).

Wer den Hund hinter einer Trennwand hat, der hat keinen ungesicherten Hund im Sinne dieser Vorschrift.
 
Also meines Wissens nach kostet es 35 Euro, genau aus dem Grund, den Andreas genannt hat.

Ich habe mich da mal eingehend informiert und die örtliche POlizei angerufen und außerdem 2 bekannte Polizisten gefragt. Alle sagten mir, dass es da KEINE Vorschrift gäbe!

Das stimmt aber nicht. Beim ADAC erfuhr ich, dass es eben seit letztes Jahr diese Vorschrift gibt (Trenngitter, Kennel oder Gurt) sonst 35 Euro, wenn nichts passiert und wenn etwas passiert eine Ecke mehr.

Außerdem bekommt man bei evtl. Unfällen immer eine Teilschuld zugesprochen, egal, ob der Hund wirklich beteligt war oder nicht.

Seitdem nehmen wir Shiwa nur noch in den Fußraum, wenn es gar nicht anders geht - also wenn wir mit vielen Leuten fanren und die Rückbank voll ist - dabei halte ich sie aber die ganze Zeit fest bzw. befestige die Leine am Handgriff.

Aber schon komisch, dass das nicht mal die Polizisten hier wissen und man das vom ADAC erfahren muss...

LG

natalie
 
Das scheint ein Selbstläufer zu werden. Vor ca. 1 Jahr gab es eine Pressemitteilung vom ADAC, der Inhalt war sinngemäß so, wie von Andreas oben geschrieben.
Seit dem ist zu beobachten, dass die Läden (Pflanzenkölle, Futterhaus, Fressnapf) massiv Werbung für Anschnallgurte betreiben. Diese Werbung ist teilweise so ausgelegt, dass dem Hundehalter vermittelt wird, es bestünde bereits eine Anschnallpflicht. Wenn man die Kunden beobachtet, scheint die Rechnung aufzugehen, dass Geschäft mit der Angst vor Strafe funktioniert.
Ist also wohl nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber diese neue Einnahmequelle in den Bußgeldkatalog aufnimmt. :sauer:

Gruß KoKo
 
Zwei Gesichtspunkte sind zu beachten:

zum einen die Sicherung einer Ladung (ein Hund ist als Sache anzusehen)
und zum anderen das Vermeiden von Verletzungen.

Betrachten wir zunächst den ersten Aspekt:

Sicherung einer Ladung!

Hierzu § 22 und § 23 der StVO.

§22 Ladung

(1) Die Ladung sowie Spannketten, geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern.

§23 Sonstige pflichten des Fahrzeugführers.

(1) Der Fahrzeugfüher ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Kommentar:

Ein Hund wird als Sache betrachtet und muß so gesichert sein, dass dieser den Fahrer nicht beeinträchtigt. Daraus folgert, dass ein Transport im Beifahrerfußraum, auf dem Beifahrersitz, der Rücksitzbank oder der Ladefläche eines Kombis ohne Rückhalteeinrichtung als OWI gegen die oben angeführten § geahndet wird.Punkt.

Demzufolge ist ein Hund z.B. durch einen geeigneten Anschnallgurt, einer Rückhalteinrichtung wie z.B. ein gespannte Netz, eine Box oder eine Kofferaumabtrennung (serienmäßiges Gepäcknetz bei Kombis) zu sichern.

Der andere Aspekt ist die Sicherheit! Zwar würde ein hinter den Vordersitzen gespanntes Netz zwar den Anforderungen der oben angeführten § genügen, jedoch
bietet ein Netz bei einem Unfall keinen ausreichenden Schutz vor Verletzungen.
Fahrer, Beifahrer als auch Hund sind einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Gleiches gilt für alle Kunstoffboxen und genietete Aluboxen. Genügen zwar den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ladungssicherung, bieten jedoch keinen Schutz gegen Verletzungen.

Übrigens könnte der Versicherungsschutz bei einem Unfall, z.B. verursacht durch einen nicht gesicherten Hund verloren gehen. Beispiel: der nicht gesicherte Hund im Beifahrerfußraum schreckt hoch und veranlast den Fahrer mit dem Auto den Abriss eines Hauses inclusive Vorgarten vorzunehmen. Die Versicherung gleicht den Schaden aus, nimmt jedoch den Versicherungsnehmer (Fahrer) in Haftung.

Wer Fragen zur StVO hat, guckst du hier:
wer Fragen zu Rückhalteeinrichtungen hat, guckst du hier:

Stinker

Übrigens bietet ein mit der Karosserie verschraubtes und mit Stützen gegen die Holme ausgestattes festes Gitter den besten Schutz für Hund und Halter. Allerdings sollte man darauf achten, das der einzige Zugang zu dem Hund nicht nur über die Heckklappe möglich ist. Nach einem Auffahrunfall und sich nicht mehr öffnender Heckklappe, kommt man nur schlecht an den Hund ran.
 
Mit den Gurten haben wir gute Erfahrungen gemacht, als uns jemand im Stau ungebremst mit ca. 70 km/h hinten drauf fuhr. Hund war pumperlgesund, wir hatten beide Schleudertrauma. Ich rate jedem dazu, auch auf Kurzstrecken. Wir hatten bis vor kurzem auch einen Kombi, aber in den Kofferraum ist es mir zu unsicher, falls einem jemand hinten drauf fährt, passiert den Hunden vielleicht doch etwas.
 
sanna schrieb:
Mit den Gurten haben wir gute Erfahrungen gemacht, als uns jemand im Stau ungebremst mit ca. 70 km/h hinten drauf fuhr.

Es freut mich, dass dem Hund nichts passiert ist.
Um aber für diesen Unfall etwas zu nutzen, hätte der Gurt vorne angebracht gewesen sein müssen, was eher unwahrscheinlich ist.

Bei einem Heckaufprall wirken die Kräfte von vorn nach hinten, d.h. man wird in die Lehnen gepreßt und der Kopf wird von der Kopfstütze gestützt (sofern sie richtig eingestellt ist). Gurte, die in Fahrtrichtung vor dem Körper liegen, nützen gegen Heckaufprall nichts.

schau dir mal ein ganz einfaches Experiment an....
links ist Fahrtrichtung, d.h. der Aufprall kommt von rechts.
Obwohl angegurtet, knallt das Objekt gegen die hintere Wand -- dorthin, wo der Aufprall ist
 

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Hallo beisammen,
erst einmal - Danke für die Antworten.
Es Macht mich einfach unsicher, gibt es nun eine Vorschrift oder nicht....
Daß die ZooMärkte etwas für den Umsatz tun wollen, ist mir klar...
aber?
... denn alle Angebote sind für uns quasi nicht passend:
da das Auto nur 2 Türen besitzt und kein Combi ist!
Wie schon gesagt, Shorty liegt ganz brav im Fußraum - und nie alleine, denn wir fahren ja zu Dritt!
:hallo:
 
Hallo Angelika,

wenn er wirklich immer nur im Fußraum liegt, kann ihn ja keiner sehen -- außer ihr kommt in eine Polizeikontrolle und der Beamte schaut ins Auto rein.

Dann würde ich ihn mit einer kurzen Leine an der Beifahrertür festbinden, damit wäre dann sichergestellt, dass er nicht dem Fahrer auf den Schoß klettern kann.

Ich habe für Sheila passend zu ihrem Geschirr einen Adapter für das Auto-Gurtschloß gekauft. Gibts von Trixie und kostet ca. 7-8 Euro. Das ist ein kurzer, einstellbarer Befestigungsgurt, auf der Hundeseite ein Karabinerhaken, auf der Autoseite eine Kupplung für das Gurtschloß.

Sieht fertig so aus
 

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.... ja, das ist ja eine Idee
... und Möglichkeit hinzu, wenn mal einer alleine mit ihr fahren sollte!
Danke für den Tip, werde auch solch einen Gurt kaufen (besser als gar nichts und dann noch Bußgeld).
Z.Zt. sind wir wieder öfters beim TA... und da steht ja auch eine Autofahrt an: Jucken an Hals und Ohren - aber keine Futterumstellung vorgenommen. Mir unverständlich.
 
Andreas: Aber so ein Ding wie auf dem Foto (eben so einen "Adapter") haben wir doch! Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Sorry.
 
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