Das Vetamt hat leider keine Handhabe, da kein (eindeutiger) Verstoß gegen das TschG vor liegt. Zumindest nicht von BE begangen, soweit ich das beurteilen kann.
Bei dem Dobi/Pudel Video zb (das ich by the way nicht so schlimm finde, wie das mit dem Wuschel und dem Malimix(?), da sich die beiden wenigstens einigermaßen körperlich auf dem gleichen Niveau begegnen und keiner von beiden dauerhaft eindeutig überlegen ist bzw was ich bei dem Wuschel schlimmer finde ist, das dieser versucht zu dem ganzen zu entziehen, immer wieder und keine Chance hat) gehen die verursachten Schmerzen, Leiden, Schäden nicht vom Menschen aus (auch nicht indirekt durch Fütterung, Haltung etc). Es greift keiner ein, das ist sch**** aber zumindest lt TschG nicht strafbar.
Mit §3 Abs 1 und 1b könnnte man denen kommen (da aber auch wieder nur den Haltern), wenn man nachweisen kann, dass sie den abverlangten "Leistungen" nicht gewachsen sind (wäre zumindest bei dem Wuschel/mali video eindeutiger, aber immer noch schwierig).
§3 Abs 5+6 wären denke ich möglich als Grundlage, da ist aber auch wieder der Halter in der Verantwortung und bei Abs 5 ist das kleine Wörtchen "erhebliche" leider oftmals ein Fallstrick.
§3 Abs 8 wird hier gehetzt? Wäre auch evtl eher auf das Mali/wuschel video zutreffend, insbesondere durch die Kommentare
Eine Straftat nach § 17 Abs 2 wäre möglich aber auch da ist wieder der Begriff "Rohheit" die Crux, diese müsste nachgewiesen werden und auch hier fügt nicht der Halter oder BE Schmerzen oder Leiden zu sondern sie nehmen sie "nur" in Kauf im Rahmen der vermeintlichen Hundeausbildung (? ist ja auch nicht wirklich als solche zu bezeichnen)
BE selbst könnte man evtl Über den §11 kommen, allerdings wäre das auch nur eine Ordnungswidrigkeit und dafür blick ich durch die Strukturen nicht genug durch, irgendwo stand eine ihrer Lakaien hätte den 11er? Ob das ausreicht ist eben davon abhängig welche Position BE denn da jetzt offiziell inne hat.
Also meiner Meinung nach, kann man da mit dem Vetamt nicht Viel machen, da denen durch das etwas dürftige TschG und das leider recht geschickte agieren von BE die Hände gebunden sind. Soweit ich gelesen habe ( Ob es stimmt weiß ich nicht) war das Vetamt ja auch schon einige Male zur Kontrolle da...
Da bleibt nur das Aufklären und öffentlich machen der Zustände, leider.