Hund hat nachweislich Papiere und es wird dennoch ein Gutachten verlangt ???

Mango

10 Jahre Mitglied
Hallo liebe KSG :hallo:

Mich beschäftigt seit gestern die kleine "Chuly of the Black Pearl" (sitzt als Sandy im Tierheim Mannheim).
Es ist eine Nachzucht von einer Bekannten und somit nachweislich ein American Bulldog.
Die Hündin ist gekennzeichnet und bei der ABNA registriert. Da die "ehemalige" Besitzerin den Hund nie vollständig bezahlt hat, verblieben die Papiere sowie der EU-Ausweis bei der Züchterin.

Nun wurde die Hündin wohl beschlagnahmt - was ich echt heftig finde und mir auch nicht wirklich vorstellen kann warum, da sie am 17.10.12 geborben wurde und eine absolut geniale Abstammung hat - und sitzt als "Pitbull-Mix" im Tierheim.

Vielleicht haben der ein oder andere die Sache schon auf Facebook verfolgt.

Die Hündin ist nun freigegeben und wird weiterhin als Listenhund geführt - ich frage mich was das ganze soll?

Zitat Aussage vom TH:

Aktuelle Informationen zu Hund “Sandy”, 16.08.13:
Sandy ist zur Vermittlung freigegeben, aktuell jedoch mit der Auflage, dass sie als sog. “Listenhund” vermittelt wird. Sie wird daher einen Wesenstest durchlaufen müssen.
Die Situation ist insgesamt leider nicht ganz einfach. Wir möchten an dieser Stelle aber noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Tierheim auf diese Entscheidung keinen Einfluss hat, da diese von einer übergeordneten Stelle getroffen wird.

Wie kann es denn sein, dass ein Hund der nachweislich kein Listenhund ist nicht einfach auch so gehandhabt werden kann?

Das TH könnte sich doch mti der Züchterin in Verbindung setzen, sich die Papiere zeigen lasse und gut ist. Oder gar den Hund rausrücken, damit er schnell vermittelt werden kann über eine PS oder die Züchterin?

Ich versteh es nicht.... Zumal die Maus wohl auch noch kastriert werden soll und das mit gerade mal 10 Monaten....

Kann hier vielleicht jemand helfen? Oder weiß nen Rat?
 
  • 19. April 2024
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Hi Mango ... hast du hier schon mal geguckt?
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Meines Erachtens gehört dann der Hund noch der Züchterin. Sie hat die Papiere und die Vertragspartei hat den Vertrag durch den noch ausstehenden Geldbetrag nie erfüllt. Die Züchterin hat doch sicher eine Rechtschutz? Auf zum Anwalt, am besten der einschlägig bekannte Herr Weidemann.
 
Ja eben...

Die "ehemalige" Besitzerin hat den Vertrag nicht erfüllt, demnach sehe ich es gleich wie du.

Nur warum sperrt sich das TH oder die Behörden so???
 
Ich denke, hier geht es seitens der Behörden nur um die vermutete Rassezugehörigkeit (Pit-Mix) und den somit nicht erfüllten Auflagen seitens der Ex-"Besitzer". Leider ist der American Bulldog keine FCI-Rassen, daher kommt es immer mal wieder zu Problemen. Auch lagen ja die Papiere noch bei der Züchterin. Schon aufgrund der Zahlungsmoral der "Besitzer" kann man aber sehen, dass es sich hier nicht um seriöse Leute handelt.

Auf den Trichter, dass der Hund der Züchterin gehört und daher von dem TH gar nicht einbehalten oder gar weitervermittelt werden darf, ist vielleicht noch gar keiner gekommen.

Ich würde die ganze Sache nicht auf die lange Bank schieben sondern schleunigst zum Anwalt!
 
Nur warum sperrt sich das TH oder die Behörden so???

Der Hund wurde beschlagtnahmt und das wohl von nem ziemlich shicigen Platz..... Wo war der Züchter bisher? Wie konnte er so vermitteln/verkaufen?

Ich Schätze so denkt das Tierheim und hat somit wenig "Vertrauen" in die verkaufskompetenz des Züchters.

Zumal eine Beschlagnahme von der Polizei getätigt wird, wenn die für Pitbull-Mix sind, läuft das so, bei uns wäre da nichts zum rütteln....

<- älles nicht meine Meinung, da ich mich Nullo mit den fall beschäftigt habe, sondern nur eine Möglichkeit wie gedacht werden könnte...!
 
Gut möglich,
dass das TH "wenig Vertrauen" in die Züchterin hat - ist ja leider sehr, sehr oft der Fall...
 
Hat die Züchterin sich denn mal mit dem TH in Verbindung gesetzt oder eine andere neutrale Person :verwirrt:

Denn so wie ich den Text vom TH bzgl dessen gelesen habe, sind die damit auch nicht glücklich :(

Das nun öffentlich zu diskutieren könnte ggf kontraproduktiv sein ;)
 
Ich hab doch leider auch keine Ahnung...

Kann mir nur vorstellen, dass es für alle das einfachste wäre, wenn der Hund als American Bulldog anerkannt werden würde. Da kann man sich doch sämtliche Mühe, Kosten usw. sparen.

Oder aber den Hund rausgeben an Züchter/PS, als American Bulldog vermitteln und gut ist - ich bin mir sicher, dass sie schnell unterkommen wird---
 
Und nein! Ich möchte natürlich nicht das TH bzw. deren Arbeit in Frage stellen,
sondern einfach nur verstehen wie und ob das sein kann was das Amt da fordert...
 
Zur Ergänzung...


Da wird geschrieben:

...Die Situation ist insgesamt leider nicht ganz einfach. Wir möchten an dieser Stelle aber noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Tierheim auf diese Entscheidung keinen Einfluss hat, da diese von einer übergeordneten Stelle getroffen wird.
Falls Sie Interesse an Sandy haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten direkt ans Tierheim oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Vor Ort besteht dann selbstverständlich die Möglichkeit, direkt mit dem Tierheim-Personal über den Sachverhalt zu sprechen....
Und nein! Ich möchte natürlich nicht das TH bzw. deren Arbeit in Frage stellen,
sondern einfach nur verstehen wie und ob das sein kann was das Amt da fordert...

Es gibt sicher Gründe, wie und warum auch immer :( Es gab ja schon öfter Fälle, wo Ämter "gemacht haben, was sie wollen".

Hast Du Kontakt zur Züchterin?
Kann die nicht mal im TH vorsprechen :verwirrt: und sich dann ggf gemeinsam mit dem TH mit dem Amt auseinandersetzen?

Hier kann sicher keine Klärung herbeigefügt werden.
 
es ist leider eine gängige methode von etlichen tierheimen, nicht einmal nachzufragen, geschweige denn, die hunde an die züchter raus zu geben. hier, denke ich, stehen die chancen sehr gut, dass die maus an die züchter heraus gegeben werden muss, da er rückgaberecht wegen der nicht bezahlung hat. evtl. muss er die tierheim kosten tragen. er muss sein eigentumsrecht geltend machen

in einem anderen tierheim ist ein staffbull gelandet, der züchter wurde darüber informiert und bekam die hündin wieder zurück.

sie sollen sich mit dem OA in verbindung setzen, parallel einen anwalt einschalten und dampf machen.

einer meiner interessenten, den ich auf die maus aufmerksam gemacht habe, bekam die auskunft, dass sie noch viel zu jung ist, um sie mit anderen tieren zusammen zu lassen. es war ein mann, der diese aussage tätigte. genaueres bekomme ich noch. (ER HAT EINE KATZE :wand: )

btw. mannheim ist das tierheim, in dem josy 9 jahre saß. :sauer:
 
Ja, ich habe Kontakt zur Züchterin.
Sie konnte bisher telefonisch niemanden erreichen.

"Chuly" ist gerade mal 10 Monate jung, das stimmt ja auch :lol: aber zu jung um sie mit anderen Tieren zusammen zulassen??? Hmm... :unsicher:

Rosi,
das wäre schön wenn es so einfach wie beim Staffbull wäre.

Wie genau würdest du als Profi denn in so einem Fall explizit vorgehen?

Ja prima... Josy... Das macht das Ganze sicher nicht leichter :(
 
auch dem staffbull züchter wollte man den hund nicht zurück geben, er hat einen anwalt eingeschaltet, hat die kosten gezahlt und gut war..

ich würde das OA anrufen, denn wenn es eine beschlagnahmung ist, dann liegt es beim OA. einen anwalt einschalten und das eigentumsrecht beanspruchen. da der hund noch nicht bezahlt ist und er das nachweisen kann, sollte es kein problem sein. dann müssen sie den hund rausgeben, wobei natürlich die frage ist, warum er beschlagnahmt wurde..

Dem OA bei einer kastra mit anzeige drohen, da wir keine kastra auflagen lt. LHV haben. lt. § 6 TschG ist eine kastra ohne med. indikation verboten. sie schadensersatzpflichtig machen im falle der widerhandlung ( hoffe, das es durch geht - ist ein nicht juristischer rat von meinem rechtsempfinden - muss aber nicht stimmen )
 
Das Zuständige OA müsste in dem Fall dieses hier sein, oder?


Danke schon mal dafür :hallo:

Ich werde es weitergeben...
 
ein bisschen ot, aber ich hatte noch nie ein hund vom züchter der nicht zu hunderdprozent bezahlt war. das scheint mir vom züchter auch nicht alzu seriös. wer das geld nicht hat zum ankauf, hats auch nicht für die hundeschule,TA, und gutes futter.
 
Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich weiß es nicht, warum es so ist/war.
 
ein bisschen ot, aber ich hatte noch nie ein hund vom züchter der nicht zu hunderdprozent bezahlt war. das scheint mir vom züchter auch nicht alzu seriös. wer das geld nicht hat zum ankauf, hats auch nicht für die hundeschule,TA, und gutes futter.

ich kenne einige Züchter, die ihre Hunde auf Abzahlung abgeben. Dies sind seriöse Züchter und es sind auch gute plätze. Bei einem preis von über 1000 € sehe ich es nicht so wie du, wohl aber bei einer schutzgebühr von ca. 250 €. da würde ich es genauso sehen.
 
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