Höchstsatz Kampfhundesteuer?

nope

Hallo an alle Kampfschmuser,
wollte mal nachfragen, ob sich von euch wer mit den rechtlichen Gegebenheiten der Kampfhundesteuer auskennt?
Hab bei mir in der Gemeinde mal nachgefragt (Bayern, Oberpfalz), wie es mit einem Rottweiler aussieht (da ich mir einen zulegen will), zwecks Kampfhundesteuer trotz Negativzeugnis und Wesenstest. Da wurde mir gesagt, dass der Rottweiler in der Liste steht, und somit die Kampfhundesteuer von 1000€ anfällt und ich den Wesenstest und das Negativzeugnis eh brauche, um den Hund überhaupt führen zu dürfen.

Nun frage ich mich, wieso ich den Wesenstest brauch, um den Hund führen zu dürfen. Dachte der ist für Kategorie 2 Hunde da, um eine gesteigerte Aggression auszuschliesen und dieser in manchen Gemeinden als Begründung für eine normale Hundesteuer dient. Ist klar, dass er auch dazu dient, den Hund ohne Maulkorb etc. laufen zu lassen und würde ihn eh machen. Habe aber im Internet gelesen, dass Hundehalter dagegen geklagt haben und "Recht" bekommen haben, da es unzweckmäßig überteuert ist und einem Haltungsverbot gleich kommt. In diesem Fall ging es aber um 2000€, was das 26fache der normalen Hundesteuer war. Bei mir würde es sich auf 1000€ belaufen, aber im Gegensatz zur normalen Hundesteuer (27€) wäre dieser Betrag ja das 37fache, was ich persönlich für eine Frechheit halte. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich Chancen hätte, mit einer Klage durchzukommen und auf was sich der Höchstsatz der Kampfhundesteuer bezieht. Ist es der Endbetrag von 2000€ oder das 26fache? Bin da im Internet nocht nicht richtig fündig geworden, deswegen wende ich mich an euch. Finde es eh ne Sauerei, dass ich trotz bestandenem Wesenstest den Hund als Kampfhund versteuern müsste. Jede Gemeinde hat da anscheinend Narrenfreiheit, was die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Steuer anbelangt.
Wollte mich einfach mal im Vorfeld informieren, was da alles auf mich zukommt, auch vom finanziellen Aspekt her gesehen.

Danke schonmal im vorraus :)
Mit freundlichen Grüßen
Nope
 
  • 25. April 2024
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Hi nope ... hast du hier schon mal geguckt?
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Schade, dass sich bis jetzt keiner gemeldet hat, muss ich mich anscheinend doch mal beim Anwalt erkundigen
 
Nun frage ich mich, wieso ich den Wesenstest brauch, um den Hund führen zu dürfen. Dachte der ist für Kategorie 2 Hunde da, um eine gesteigerte Aggression auszuschliesen und dieser in manchen Gemeinden als Begründung für eine normale Hundesteuer dient. Ist klar, dass er auch dazu dient, den Hund ohne Maulkorb etc. laufen zu lassen und würde ihn eh machen.
Also dazu: der Rottweiler steht auf Liste 2, dh man kann mit einem WT seine "Gefährlichkeit widerlegen". Macht man das nicht, gilt der Hund als gefährlich und darf in Bayern nicht gehalten werden.
Die Hundesteuer ist davon leider unberührt. Und ja, das ist nicht ganz logisch, aber rechtlich sind das zwei verschiedene Themenbereiche.
Die Steuer darf keine erdrosselnde Wirkung haben, aber wann sie dies hat ist strittig... Es gibt keine keine Höchstgrenze für die Steuer die eine Gemeinde festlegen kann. Du kannst Dich natürlich beim Anwalt erkundigen, Du könntest auch dagegen klagen, aber solche Klagen werden meist nur zugelassen wenn man betroffen ist. Du müsstest den Hund also schon haben und den dazugehörigen Steuerbescheid, wenn ich nicht irre.
Und ehrlich gesagt...die Erfolgsaussichen bei 1000€ sind nicht wahnsinnig hoch. Leider.
 
Danke, Crabat für deine Antwort.
Hier noch was für einige, die sich vllt. dasselbe fragen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine faktische Verbotswirkung hier zu Recht bejaht", fügte Richter Bier an. "Diese ergibt sich auch daraus, dass sich der auf 2000 Euro festgesetzte Steuersatz für einen Kampfhund auf das 26-Fache des Hundesteuersatzes für einen normalen Hund beläuft." Auf den Monat umgerechnet, ergäbe sich ein Steuersatz von knapp 167 Euro. "Entscheidend ist darüber hinaus, dass allein die Jahressteuer für einen Kampfhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteigt", sagte der Vorsitzende Richter weiter.In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bezifferte ein Vertreter des Münchner Tierheims, der zur Unterstützung neben den Eheleuten Seidelmann Platz genommen hatte, die monatlichen Kosten für die Haltung eines Rottweilers mit 100 bis 150 Euro. "Durch eine so hohe Steuer auf Kampfhunde hat ein Hundehalter einen fiktiven zweiten Hund, wenn die Steuer das doppelte oder mehr der Haltungskosten beträgt", ergänzte Bier. Deshalb darf also die Steuer für Kampfhunde höher als für andere Hunde sein, aber nicht die Haltungskosten übersteigen.
 
Soweit die Theorie, ja. Es gibt einige Städte in denen ein kleiner Hund wie ein StaffBull oder PitBull ca 900€ kosten. Also ca 75€ im Monat. Auch das übersteigt die Haltungskosten um ein vielfaches. Aber Klagen gegen diese Steuersätze waren aussichtslos.
Ich will Dich nicht entmutigen- wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Verwaltungsrecht abdeckt: geh in die Vollen und klage die zu. :D Es bringt immer etwas, selbst wenn man verliert. Man macht es den Gemeinden ungemütlich.
Aber die eigenen Nerven und der eigene Geldbeutel leiden auch...das muss man sich leisten können. ;)
 
Hallo
weiß einer wie hoch die steuern für ein american bulldog in 31535 Neustadt am rübenberge ist ?
 
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