Natürlich darfst Du mit Listenhund nach RLP ziehen!Ein dringend zu stopfendes Schlupfloch würde ich das auch nicht nennen. Ich weiß nur nicht wie es in RLP ist, nur dass es bei manchen Bundesländern so definitiv nicht geht... nicht dass sich der TE und seine Freundin ins Unglück stürzen, wenn RLP da streng ist und keinen Zuzug mit Listi erlaubt.
Wenn Deine Freundin sich vorher einen solchen anschafft,bei weiteren Fragen hilft Dir Herr Kuhn von der ADD.
Deinen privaten Musikgeschmack und Deine politische Gesinnung interessieren dabei keinen!
Kindergarten mal wieder