Haltungsvoraussetzung AmStaff Bayern

Hmm, wir müssen noch ein bisschen abwarten, bis man endgültig was sagen kann...
ich kann nur eins vorab sagen, das Ordnungsamt Augsburg gibt von vornherein ein definitives "Nein"
für alle Kategorie 1 Hunde. Sie werden definitiv nicht zugelassen, lt. dem Herrn vom Ordnungsamt, ein Hund aus dem Tierschutz gilt nicht als "berechtigtes Interesse", das hat das Innenministerium ganz klar so geregelt sagt er... Die einzigen Kat. 1-Hunde aus dem Tierschutz die eine minimalste Chance zur Genehmigung in Augsburg haben, sind die Hunde, die ein Polizist haben will, meinte er :rolleyes:

Viel fällt mir dazu nicht mehr ein...
 
  • 28. März 2024
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Hi Staffy_Mix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Chance zur Genehmigung in Augsburg haben, sind die Hunde, die ein Polizist haben will, meinte er :rolleyes:

Soviel zur Gleichbehandlung.
Es gibt immer wieder welche die "Gleicher" sind.
Auch in Schwaber bzw. Bayern.

Servus aus Oberbayern.

Michel:hallo:
 
Hi Michel,

ja du sagst es, hab ich mir auch gedacht. Wollte aber mit dem Herrn nicht mehr weiter reden, denn er tut ja im Endeffekt ja auch nur das was ihm vorgeschrieben wird...
Aber mal abwarten, evtl. gibt es eine Möglichkeit in meiner Heimatgemeinde... Aber das muss ich erst noch abklären...
 
Chance zur Genehmigung in Augsburg haben, sind die Hunde, die ein Polizist haben will, meinte er :rolleyes:

Soviel zur Gleichbehandlung.
Es gibt immer wieder welche die "Gleicher" sind.


Aaah, was wetten wir Micha, dass auch ein Polizist keine Genehmigung in Augsburg kriegen würde?

Merke: Gemeinden die nicht im Traum daran denken, einen Kat-1-Hund zu genehmigen, unterbreiten grundsätzlich konkrete Vorschläge von denen sie bereits ganz genau wissen, mit welchen Begründungen ein Antrag abzulehnen ist.
Zum Beispiel Eingrenzung auf Berufsgruppen die völlig irrelevant sind oder gerne auch Angaben zum berechtigten Interesse, die vor Gericht nicht durchgehen würden.

Liebe Grüße
Gabi
 
Sie werden definitiv nicht zugelassen, lt. dem Herrn vom Ordnungsamt, ein Hund aus dem Tierschutz gilt nicht als "berechtigtes Interesse", das hat das Innenministerium ganz klar so geregelt sagt er...


Auch das Innenministerium kann nicht regeln, was ein berechtigtes Interesse sein kann und was nicht. Muss es auch gar nicht: im Gesetzestext steht ohnehin nur, was ein berechtigtes Interesse sein kann
(siehe Verwaltungsverschrift zum Artikel 37, Absatz 1.)
Eben durch dieses kleine Wort wird es zur Kann-Vorschrift. Das einzige was "nicht gilt" wäre eine Genehmigung ohne Angabe eines berechtigten Interesses. Das darf eine Gemeinde tatsächlich nicht. Ansonsten kann sie so ziemlich machen, was sie will.

Liebe Grüße
Gabi
 
Aaah, was wetten wir Micha, dass auch ein Polizist keine Genehmigung in Augsburg kriegen würde?

Liebe Gabi, mit dir wetten will ich gar nicht. Ich habe nähmlich feststellen dürfen, daß du viel mehr in diesem Thema bescheid weißt als ich oder sonst hier die Mehrheit.:love:

Ich bin auch der Meinung, daß sich kein Bürgermeister oder Gemeinderat dazu durchringt eine Haltergenehmigung aufgrund eines berechtigten Unteresses auszustellen.
Sollte durch einen so genehmigten Hund ein Unfall verusacht werden, kann ich mir die Schlagzeilen schon vorstellen.
"Kampfhundattacke- Gemeinderat hat Haltung genehmigt"
Somit müsten sie sich auch dafür rechtfertigen.

Servus
Michel:hallo:
 
Aber ist es nicht interessant, dass sich eine kleine Gemeinde eher dazu hinreißen lässt, als eine große, vermeintlich anonyme Stadt?
Ich meine, WENN, was sie wohl oft befürchten, dieses vermeintliche Monster dann etwas anstellt, geht es doch durch eine Gemeinde viel schneller und direkter/persönlicher durch, als durch die Stadt...
Naja, jetzt mal abwarten...
 
Aber ist es nicht interessant, dass sich eine kleine Gemeinde eher dazu hinreißen lässt, als eine große, vermeintlich anonyme Stadt?
Ich meine, WENN, was sie wohl oft befürchten, dieses vermeintliche Monster dann etwas anstellt, geht es doch durch eine Gemeinde viel schneller und direkter/persönlicher durch, als durch die Stadt...
Naja, jetzt mal abwarten...

Eine kleine Gemeinde hat weniger das Problem "wenn das jeder macht", außerdem kannst du Glück haben und der Bürgermeister ist vielleicht net so.
Eine größere Gemeinde oder Großstadt guckt weniger auf den Einzelfall, sondern hat immer die - große - Gemeinschaft im Hinterkopf. Wenn sie einen Hund genehmigt, wird sie früher oder später auch einen nächsten bzw. mehrere nächste genehmigen müssen. In einer kleineren Gemeinde ist dieses Risiko zumindest überschaubar.

In Großstädten hast du zudem auch immer das Problem krimineller Aktivitäten und entsprechender sozial gefährderten Gruppen und Vierteln. Mit oder ohne Beteiligung von Hunden. In überschaubaren Gemeinde sind es halt maximal zählbare Individuen.

Eben wegen der Anonymität in größeren Städten ist die - als abstrakt definierte - Gefahr halt auch eindeutig größer.
 
Klasse, danke für das einstellen des Urteils...scheint als tut sich etwas in Bayern...
 
Ich wäre da vorsichtig ... der Wortlaut eines Urteils ist durchaus wichtig.

Hier fungierte die Wurfschwester der Hündin durchaus auch als "Beweismittel". Trotzdem finde ich es beeindruckend, klingt irgendwie trotzdem alles seltsam "vernünftig" für ein Bayerisches Gericht. Lässt mich insofern auch ein kleines bißchen hoffen....
 
Hier fungierte die Wurfschwester der Hündin durchaus auch als "Beweismittel". Trotzdem finde ich es beeindruckend, klingt irgendwie trotzdem alles seltsam "vernünftig" für ein Bayerisches Gericht. Lässt mich insofern auch ein kleines bißchen hoffen....

Ja das waren auch meine Gedanken, obwohl ich bei Gerichtsentscheidungen in Bayern eher immer positiv überrascht wurde wenn es um die bösen Hunde ging...Stress kenne ich nur von selbstherrlichen Bescheiden der Ordnungsämter, einezelnen Bürgermeistern kleinerer Orte usw.
 
Hier fungierte die Wurfschwester der Hündin durchaus auch als "Beweismittel". Trotzdem finde ich es beeindruckend, klingt irgendwie trotzdem alles seltsam "vernünftig" für ein Bayerisches Gericht. Lässt mich insofern auch ein kleines bißchen hoffen....

kann jemand den wortlaut des urteils ma bitte dem user "chrissisteve" erklären. mit textverständniss hat sie es nicht so.

davon abgesehen war ich auch baff als ich das urteil gelesen habe.
anscheinend gibt es ja doch denkende richter bei uns in bayern.
 
nun wurfgeschwister gibt es in jeder hundeschule.damit meine ich eigentlich elterntiere sind nicht bekannt,aber dafür das geschwisterchen.;)
auf jeden fall freut mich dass die stadt einen auf die mütze bekommen hat.:lol:
 
kann jemand den wortlaut des urteils ma bitte dem user "chrissisteve" erklären. mit textverständniss hat sie es nicht so.

so ich habe mich keineswegs hier zu diesem Thema geäußert!!! Also lass die Anspielungen gegen meine Person und stelle mich nicht vor anderen Mitgliedern hier als dumm hin.:sauer:

Ich kenne jemand der ist auch vor Gericht gegangen, weil er einen Staff in Bayern halten wollte. Aber er hat verloren. Das dieses eine Gerichtsurteil gut ausgegangen ist freut mich ja selbst! Und gibt einem Hoffnung für die Zukunft, dennoch ist zu sagen, dass Hunde und Mixe der Kat. 1 generell verboten sind in Bayern. Wer ihn durch eine Klage genehmigt bekommt ist das super. Aber dennoch VERBOTEN!!!
 
Das dieses eine Gerichtsurteil gut ausgegangen ist freut mich ja selbst! Und gibt einem Hoffnung für die Zukunft, dennoch ist zu sagen, dass Hunde und Mixe der Kat. 1 generell verboten sind in Bayern. Wer ihn durch eine Klage genehmigt bekommt ist das super. Aber dennoch VERBOTEN!!!

Also jetzt hab ich eindeutig "Textverständnisse": Ein Hund der durch eine Klage genehmigt ist, ist dennoch verboten. :verwirrt::verwirrt:
Ich fürchte, für derartige Rechtsauffassungen reicht mein juristisches Verständnis irgendwie dann doch nicht.

Und die Gesetzespassage wonach Kat 1-Hunde in Bayern generell verboten sind, hätte ich auch gerne mal gesehen. Ist mir nämlich neu, aber ich lerne gerne immer dazu.

Und so ein Rottweiler, ist der jetzt erlaubt oder verboten in Bayern? Der ist dann doch auch verboten oder nicht? Weil, wir haben ja nur ein Kampfhunde-Gesetz in Bayern. Jedenfalls soweit ich das weiss...
 
moin...tz ich bin platt über die Infos und das Verständnis mancher...aber das ist genau der Grund warum ich in anderen Beiträgen bereit bin die dümmsten Geschichten zu glauben.

In Bayern gibt es seit 1992! das Gesetz und kaum jemand kennt es...
 
Ich habe mit verboten nicht den Hund gemeint der durch Klage der Frau doch in Bayern gehalten werden darf!
Sondern das Kampfhunde und Mixe der Kat.1 in Bayern verboten sind. Google mal nach der Kampfhundeverordnung von Bayern, da steht das. Du wirst in den wenigstens Fällen einen Halteerlaubnis für diese Hunde bekommen. So ist das nun mal. Ich denke das dieser eine gewonnene Fall, für die nächsten Jahre auch erst mal der letzte war. Leider:(

Deshalb darf man den Leuten hier die sich einen Kat.1 Hund oder Mix mit diesen Rassen halten wollen in Bayern, nicht sagen das man sie nur durch dieses eine Gerichtsurteil jetzt halten darf. Das stimmt nicht!
Oder liege ich da falsch? :verwirrt:


Und Rottweiler sind Kat.2 Hunde, die man unter bestimmten Auflagen halten darf. ;)
 
Und die Gesetzespassage wonach Kat 1-Hunde in Bayern generell verboten sind, hätte ich auch gerne mal gesehen. Ist mir nämlich neu, aber ich lerne gerne immer dazu.

ok da habe ich mich falsch ausgedrückt mit dem Wörtchen "generell verboten", :rolleyes:dass stimmt nicht da hast du recht.Du musst beregtiges Interesse zeigen um ihn halten zu dürfen. Aber sag doch mal ehrlich wer bekommt den ohne weiteres einen Kampfhund der Kat. 1 in Bayern erlaubt? Ich kenne bis jetzt nur diesen einen Fall.

Sonst ließt man nur von Beschlagnahmungen, auch wenn der Hund bereits seit 10 Jahren bei einer Familie gelebt hat, obwohl der Hund noch nie aufgefallen ist. So einen Fall kenne ich und das ist echt bitter für beide Seiten.
 
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