Haltung Pitbull in Baden-Württemberg

Salvation

15 Jahre Mitglied
Guten Morgen allerseits!

Ist das Halten eines Pitbulls in Baden-Württemberg ohne Auflagen, etc möglich?
Vielleicht kann mir auch jemand einen Link geben wo ich das mal nachlesen könnte?

Dankeschön!
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi Salvation ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du brauchst für den Hund einen WT. Es besteht, mit Ausnahmen, Leinenzwang. Ob dem so ist, entscheidet erstmal der WT, da wird befürwortet oder eben nicht, dann die zuständige Gemeinde (Ordnungsamt). Das heisst, wenn beim WT eine Leinenbefreiung befürwortet wird, hast die nur wenn die Gemeinde das auch befürwortet.
Sachkundenachweis brauchst du nicht, ebensowenig wie ein Pol. Führungszeugniss.

WT muss auch nicht wiederholt werden, wenn er einmal erfolgreich abgelegt wurde.

LG
Volker
 
Super, danke Euch für die Info! Werde das gleich so weiterleiten!

Hatte am Wochenende das "Vergnügen" einen Typen mit seinem Pitbull-Welpen kennenzulernen... ohne das Wissen wollte ich auch nicht allzu sehr nachfragen
 
@raceman: Ich würde eher sagen es gibt Leinenzwang mit Ausnahmen...
 
Der WT befreit doch erstmal nur vom Maulkorb-Zwang. :verwirrt: Dachte, Leinenbefreiung wäre nochmal extra - und sehr, sehr schwierig zu kriegen.
Ist das nicht auch Gemeinde-abhängig?
 
Jep, bei uns zum Beispiel nicht, bzw. nur für die Hundetrainer bisher.
 
Danke Euch für die Infos...

Na da wird der Typ sich ja freuen... nur glaube ich ehrlich gesagt nicht dass er sich darüber wirklich informiert hat :(
 
Also wenn er ihn privat übernommen hat und als Pitbull gemeldet hat, muss er ihm glaube ich ab 6 Monaten nen MK anziehen, den er bis zum WT tragen muss. Das Amt wird ihm das schon mitteilen.
 
Das weiss ich leider alles nicht...hab den Herrn nur kurz kennengelernt und das war mir ehrlich gesagt schon zuviel :(

Aber ich werde die Infos von Euch an einen Freund weiterleiten der Kontakt hat mit ihm
 
Soweit möglich werde ich Euch auf dem Laufenden halten....

Ehrlich gesagt wäre es für den Kleinen wohl am Besten wenn er von dem Typen wegkommt wenn das was ich gehört habe so stimmt :(
 
Die Gemeinde kann übrigens bei derAnmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

Hund muss gechipt sein + Vermietergenehmigung muss vorliegen.

Ab 6. Monat MK + 1. Wesenstest dann mit 15 Monaten 2. WT

Besteht er den Test nicht keine Wiederholung möglich. Eventuell dann MK als Auflage oder im schlimmsten Fall keine Halteerlaubnis.

WT befreit vom MK aber nicht von der Leine.

Befreiung von der Leine kommt auf den Amtsvet +Gemeinde an.

Wir haben eine aber nur weil wir zusätzlich BH abgelegt haben.
 
Sein offizieller Wohnsitz ist wohl auf dem Hof seiner Eltern, das wäre dann wohl kein Problem...

Führungszeugnis könnte schwierig werden...
 
Du brauchst für den Hund einen WT. Es besteht, mit Ausnahmen, Leinenzwang. Ob dem so ist, entscheidet erstmal der WT, da wird befürwortet oder eben nicht, dann die zuständige Gemeinde (Ordnungsamt). Das heisst, wenn beim WT eine Leinenbefreiung befürwortet wird, hast die nur wenn die Gemeinde das auch befürwortet.
Sachkundenachweis brauchst du nicht, ebensowenig wie ein Pol. Führungszeugniss.

WT muss auch nicht wiederholt werden, wenn er einmal erfolgreich abgelegt wurde.

LG
Volker
das stimmt so nicht. leinenzwang gilt allgemein. ausnahmen von dieser regel erteilt nur die jeweilige gemeinde in der man gemeldet ist. dafür ist in 99% aller fälle das bestehen einer gehorsamsprüfung wie begleithundeprüfung oder teamtest von nöten.
zu dem benöitigt man für einen sog. kampfhund der anlage 1 , dass heißt american pit bull terrier, american staffordshire terrier sowie bullterrier eine haltergenehmigung sobald das tier älter als 6mon ist und noch keinen wesenstest besitzt.
und da unsere gemeinden sich auch gerne mal zeit lassen mit der zulassung zum wesenstest, sollte man, ob man nun den wt mit 6mon beim hund machen will oder nicht , den sachkundenachweis erbringen und das polizeiliche führungszeugnis vorlegen und eine haltergenehmigung beantragen und den hund gleichzeitig schon zum wt anmelden.
zudem muss bedacht werden dass der hund ab dem 6.lebensmonat als gefährlich und genehmigungspflichtig gilt.
und ein hund der mit 6 monaten den wt ablegt muss ihn im alter von 15-18monaten wiederholen. erst dann hat man ruhe.
der leinenzwang gilt weiterhin. ausnahmen sind bei der jeweiligen gemeinde zu beantragen und das bstehen einer gehorsamsprüfung wie ob genannt sind vorzuweisen. allerdings hat man auf die leinenbefreiung keinen rechtsanspruch. somit obliegt es der gemeinde ob diese erteilt wird oder nicht.

lediglich für einen hund der schon den wt besitzt braucht man keinen sachkundenachweis, keine haltergenehmigung und muss kein polizeiliches führungszeugnis vorlegen.
 
@ midivi

ich kenne keinen fall, in dem das genehmigt wurde. wenn du einen hund ohne WT aus dem TH bekommst, dann muss das OA dir eine genehmigung bis zu WT erteilen. bei uns nimmt niemand einen sachkundenachweis ba, oder kennst du eine dafür zuständige stelle.....weiß es jetzt echt nicht. für die haltung eines kampfis ohne WT brauchst du das besondere interesse.
lg
 
Murphy:
Da hast du absolut recht......ich kenne auch keinen Fall, wo ein nicht wesensgetesteter Hund (oder einer der durchgefallen ist) genehmigt wurde.

Aber theoretisch !!!!!steht das so in der BW-Verordnung drin.
Praktisch wird das aber so gehändelt, wie von dir aufgeführt.
 
Murphy:
Da hast du absolut recht......ich kenne auch keinen Fall, wo ein nicht wesensgetesteter Hund (oder einer der durchgefallen ist) genehmigt wurde.

Aber theoretisch !!!!!steht das so in der BW-Verordnung drin.
Praktisch wird das aber so gehändelt, wie von dir aufgeführt.

Bei mir ist es aber genau so...

Anton hat keinen WT, er ist bei der Gemeinde angemeldet, der Amtsvet. weiss auch Bescheid und ich darf den Hund halten.
Von Sachkundenachweis keine Spur.
 
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