Halter eines bissigen Rottweilers verurteilt
Der Rottweiler sorgte in Belm für Angst und Schrecken: Immer wieder ließ ihn sein Besitzer, ein Jura-Student aus Lotte, ohne Leine laufen - und immer wieder biss er zu. So auch im Oktober 1999. Der Hund griff in einer Parkanlage einen Pekinesen an. Dessen Besitzerin nahm ihren kleinen Liebling auf den Arm, um ihn vor dem heranstürmenden Rottweiler zu schützen. Dieser sprang daraufhin die Frau an, biss ihr mehrfach in den Arm, bekam schließlich auch den Pekinesen zu fassen und biss ihn tot.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Hundebesitzer dafür im Juli vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und Töten eines Tieres zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Gegen dieses Urteil legte der Student Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am Dienstag im Landgericht Osnabrück statt - jedoch ohne den Angeklagten. Der hatte offenbar kein Interesse mehr an der Sache und erschien nicht. Was er als Student der Rechtswissenschaften allerdings hätte wissen müssen: Die Richter fällten auch so ein Urteil. Sie verwarfen das Berufungsbegehren. Das Urteil vom Juli ist somit rechtskräftig.
Der Student hatte sich in erster Instanz damit verteidigt, dass sein Rottweiler sich am fraglichen Tag von der Leine gerissen hätte. Außerdem habe nicht sein Hund den Pekinesen angegriffen, sondern umgekehrt.
Der Rottweiler hatte allerdings schon häufig für Ärger gesorgt. Darum hatte der Student vom Ordnungsamt in Belm die Auflage bekommen, den Hund künftig stets an einer höchstens zwei Meter langen Leine auszuführen. Daran, so hatte der Student in der ersten Verhandlung behauptet, habe er sich auch immer gehalten. Was jedoch könne er dafür, wenn sich der Hund fortlaufend losreißen würde?
von hundejo,
watson
Der Rottweiler sorgte in Belm für Angst und Schrecken: Immer wieder ließ ihn sein Besitzer, ein Jura-Student aus Lotte, ohne Leine laufen - und immer wieder biss er zu. So auch im Oktober 1999. Der Hund griff in einer Parkanlage einen Pekinesen an. Dessen Besitzerin nahm ihren kleinen Liebling auf den Arm, um ihn vor dem heranstürmenden Rottweiler zu schützen. Dieser sprang daraufhin die Frau an, biss ihr mehrfach in den Arm, bekam schließlich auch den Pekinesen zu fassen und biss ihn tot.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Hundebesitzer dafür im Juli vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und Töten eines Tieres zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Gegen dieses Urteil legte der Student Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am Dienstag im Landgericht Osnabrück statt - jedoch ohne den Angeklagten. Der hatte offenbar kein Interesse mehr an der Sache und erschien nicht. Was er als Student der Rechtswissenschaften allerdings hätte wissen müssen: Die Richter fällten auch so ein Urteil. Sie verwarfen das Berufungsbegehren. Das Urteil vom Juli ist somit rechtskräftig.
Der Student hatte sich in erster Instanz damit verteidigt, dass sein Rottweiler sich am fraglichen Tag von der Leine gerissen hätte. Außerdem habe nicht sein Hund den Pekinesen angegriffen, sondern umgekehrt.
Der Rottweiler hatte allerdings schon häufig für Ärger gesorgt. Darum hatte der Student vom Ordnungsamt in Belm die Auflage bekommen, den Hund künftig stets an einer höchstens zwei Meter langen Leine auszuführen. Daran, so hatte der Student in der ersten Verhandlung behauptet, habe er sich auch immer gehalten. Was jedoch könne er dafür, wenn sich der Hund fortlaufend losreißen würde?
von hundejo,
watson