Moment. Du hast doch keinen Kampfhund? Gilt das für alle "gefährlichen" Hunde? Also Vorfall => Wesenstest => nicht bestanden => Hund eingezogen?
Auch hier lohnt der Blick in die
zum gefährlichen Hund wird
§ 2 Gefährliche Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die 1. bissig sind, 2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder 3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
Ich weiß nicht, ob überhaupt ein Wesenstest für "gefährliche Hunde" vorgesehen ist, aber die Haltung wird wohl nicht pauschal untersagt. Aber es gilt danach halt das volle "Kampfhundeprogramm" aus §4 der Verordnung.