Grenzsteine oder Grundstückpläne (was gilt) - eilt -

Trollmama

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen!
Wir haben vor einigen Jahre ein Haus gekauft. Leider ist der Grenzverlauf unseres Grundstücks an einer Seite sehr unklar und zu allem Überfluß hat unser Nachbar genau auf dieser Seite vor vielen Jahren (noch bevor wir das Haus gekauft haben) einen Grenzstein 'zugepflügt'.
Vor kurzem habe ich mir neue Grundstückpläne vom Katasteramt besorgt und nun stellt sich heraus, daß der ursprünglich angegebene Grenzverlauf nicht mit den neuen Plänen übereinstimmt.
Ich muß allerdings dazu schreiben, daß in den alten Plänen irgendwie nichts richtig stimmt. Wir haben versucht, unser Grundstück nach diesen Angaben zu vermessen - keine Chance!
Unser Nachbar hat mir gestern die Stelle gezeigt, wo (angeblich) der vergrabene Grenzstein sein soll. Nur diese Stelle stimmt absolut nicht mit den neuen Plänen überein.
Sollte der Nachbar Recht haben und sich an dieser Stelle tatsächlich der Stein befinden, nach was wird dann gegangen? Nach dem alten Stein, oder nach den neuen Plänen?
Es wäre nett, wenn man mir schnell antworten könnte. Denn unser Nachbar hat es auf einmal sehr eilig, dort einen Zaun zu errichten, obwohl ich ihn gebeten habe, damit noch etwas zu warten, bis diese Unklarheiten beseitigt sind.
Viele Grüße
Trollmama
 
  • 19. April 2024
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Hi Trollmama ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo!
Wer hat die neuen Pläne denn erstellt? Frag doch bei jenem Vermessungsbüro nochmal nach-so würde ich vorgehen- massgebend für mich wären die Grenzsteine, welche beim Einmessen des Grundstückes von den Vermessern gesetzt werden-zur Not ausbuddeln.
Gruss Yvonne
 
Steht dazu vielleicht was im Kaufvertrag?

Kommt die im Kaufvertrag angegebene Größe des Grundstücks z.B. laut der Pläne hin?

Ich würde wegen dem Verlauf und den Plänen und den möglichen Folgen mal bei dem Notar nachfragen, der den Grundstückskaufvertrag abgefasst hat. Vielleicht kann der dir dazu was sagen.
 
Hallo zusammen!
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich war mittlerweile beim Katasteramt und dort wurde mir bestätigt, daß sie Grenzen genau so sind, wie ich sie dem Nachbarn geschildert habe. Von einem Grenzstein, der da irgendwo verbuddelt ist, wußte man nichts. Er war in deren Unterlagen nirgends verzeichnet.
So, der Nachbar hat nun endgültig Tatsachen geschaffen und seinen Zaun (entgegen meiner ausdrücklichen Bitte) komplett gesetzt. Ich habe ihn nicht davon abgehalten, soll er ruhig. Ich werde auch nichts mehr sagen, denn jetzt lasse ich ihn auflaufen.
Nächste Woche kommt mein Mann, dann wird ausgemessen und unser Grundstück entsprechend abgesetzt. Hat mein Nachbar etwas dagegen auszusetzen, so kann er gerne zum Katasteramt fahren und sich dort die Grenzen von dem (übrigens sehr netten!) Sachbearbeiter erklären lassen.
Tja, dann darf er abbauen und zwar nicht nur seinen Zaun, sondern auch seine ganzen Büsche und Bäume die mindestens 1 m - 1,5 m auf unserem Grundstück stehen. Und genau DAS wird für ihn die größte Strafe sein.
Viele Grüße
Trollmama
 
Na, dann hat sich doch alles aufgeklärt....super

( btw:mich würde das irgendwie ärgern für einen Teil des Grundstückes Grundsteuern gezahlt zu haben, welchen ich bis dato gar nicht nutzen konnte...aber, das nur am Rande- ich bin vllt. zu kleinlich :D )
 
Hallo Trollmama,
ich glaub ganz so einfach ist das nicht :).
Wer vermisst denn jetzt das Grundstück ? Das Vermessungsamt ? Wer übernimmt hierfür
die Kosten ? In Ba-Wü ist es so, daß die Kosten der Auftraggeber übernehmen muß. Ansprüche
an den Nachbar müssen dann privatrechtlich eingeklagt werden (oder ihr einigt euch vorher).
Selber ausmessen ist nicht.
Wichtig ist, daß Grenzsteine gesetzt werden, nur so kann eine Grenze auch genau eingehalten
werden. Sind keine Grenzsteine da, kann Euer Nachbar theoretisch auf Eurem oder Ihr auf
Seinem machen was er will :).
Übrigens ne Vermessung und Grenzsteinsetzugn ist richtig teuer.

gruß
manu
 
Hallo Trollmama,
ich glaub ganz so einfach ist das nicht :).
Wer vermisst denn jetzt das Grundstück ? Das Vermessungsamt ? Wer übernimmt hierfür
die Kosten ? In Ba-Wü ist es so, daß die Kosten der Auftraggeber übernehmen muß. Ansprüche
an den Nachbar müssen dann privatrechtlich eingeklagt werden (oder ihr einigt euch vorher).
Selber ausmessen ist nicht.
Wichtig ist, daß Grenzsteine gesetzt werden, nur so kann eine Grenze auch genau eingehalten
werden. Sind keine Grenzsteine da, kann Euer Nachbar theoretisch auf Eurem oder Ihr auf
Seinem machen was er will :).
Übrigens ne Vermessung und Grenzsteinsetzugn ist richtig teuer.

gruß
manu



Hallo!
Mein Mann ist Bauingenieur, d. h., für ihn ist es kein Problem das Grundstück auszumessen. Natürlich ist eine solche Vermessung nicht so 'offiziell' wie beim Kastasteramt, dafür aber billiger. Denn wenn wir eine Grenzfeststellung beantragen, müssen wir auch die Kosten tragen.
Aber, jetzt kommt der Trick: Mein Mann vermißt die Grenze, wir fordern den Nachbarn auf diese einzuhalten, der Nachbar lehnt ab, es geht zum Anwalt. Entweder der Nachbar ist so schlau und akzeptiert unsere Ansprüche oder es geht weiter zum Gericht. Dort wird das Grundstück im Wege des Beweissicherungsverfahrens vermessen. Das Katasteramt wird kaum etwas anderes vermessen als mein Mann, es kommt zu einem Urteil zu unsere Gunsten und nun rate mal, wer dann die Kosten tragen darf? :lol:
Ach ja, hatte ich übrigens schon erwähnt, daß wir auch Rechtsschutz versichert sind....:D
Viele Grüße
Trollmama
 
Hallo,
wir sind im Moment in ner ähnlichen Lage. Grenzstein verschwunden (meiner Meinung nach vom
Nachbar ausgebuddelt, damit er mehr Platz hat), Nachbar stellt sich dumm, Anwalt eingeschaltet,
Nachbar will sich natürlich nicht an den Kosten beteiligen (im Übrigen Euro 590,00 für einen Grenzstein),
mal schauen, wie's weitergeht.

Rechtschutzversichert sind wir auch, aber der ganze Kram nervt halt.

Bin mal gespannt, wie's bei Euch weitergeht. Daumendrück.

gruß
manu
 
Aber, jetzt kommt der Trick: Mein Mann vermißt die Grenze, wir fordern den Nachbarn auf diese einzuhalten, der Nachbar lehnt ab, es geht zum Anwalt. Entweder der Nachbar ist so schlau und akzeptiert unsere Ansprüche oder es geht weiter zum Gericht. Dort wird das Grundstück im Wege des Beweissicherungsverfahrens vermessen. Das Katasteramt wird kaum etwas anderes vermessen als mein Mann, es kommt zu einem Urteil zu unsere Gunsten und nun rate mal, wer dann die Kosten tragen darf? :lol:
Ach ja, hatte ich übrigens schon erwähnt, daß wir auch Rechtsschutz versichert sind

Euch ist aber schon klar, dass ihr ggf. noch Jahre neben diesen Leuten wohnt / wohnen müsst?

Ich meine, denen können im Laufe der Jahre zig Dinge einfallen, die denen dann nicht passen... Das kann ziemlich an die Nerven gehen.

Wenn es irgendwie geht, würde ich echt noch mal versuchen, da eine gütliche Einigung zu finden und mich noch mal mit den Nachbarn zusammensetzen.
 
Mein Gedanke, helki... Auch wegen der Hunde...
 
Hallo!
Euch ist aber schon klar, dass ihr ggf. noch Jahre neben diesen Leuten wohnt / wohnen müsst?

Ich meine, denen können im Laufe der Jahre zig Dinge einfallen, die denen dann nicht passen... Das kann ziemlich an die Nerven gehen.

Das stimmt. Allerdings wir Mitte bis Ende Juli Deutschland verlassen. Deshalb ziehe ich das Ganze jetzt konsequent durch. Denn wir wollen das Haus verkaufen und so müssen sich nicht die neuen Eigentümer damit rumärgern.

Wenn es irgendwie geht, würde ich echt noch mal versuchen, da eine gütliche Einigung zu finden und mich noch mal mit den Nachbarn zusammensetzen.

Glaube mir, wenn es irgendwie geht, möchte ich das natürlich. Nur befürchte ich, daß es nichts bringen wird. Ich habe gestern den ganzen Nachmittag Rasen gemäht und bei diesem Wetter ist bei den Nachbarn immer jemand auf dem Hof, nur gestern nicht. Ich habe den Vater kurz gesehen, der immer ein paar Worte mit mir wechselt - gestern nicht, er ist schnell ins Haus rein. Der Sohn (die treibende Kraft des Ganzen) geht nach der Arbeit einige Male über den Hof - nur gestern nicht, da ist er schnell auf seinen Trecker und weg. Als ich gerade mit Rasen mähen fertig war, kam die Schwiegertochter von der Arbeit und blieb solange im Auto sitzen, bis ich den Rasenmäher weggeschoben hatte und nicht mehr zu sehen war. Dann ist sie schnell ausgestiegen und ins Haus gehuscht.
Mein Mann will nächste Woche rübergehen und versuchen mit dem Vater zu reden. Vielleicht bringt das ja etwas.
Viele Grüße
Trollmama
 
Hallo zusammen
Gute Tipps
Hier wurde plötzlich eine Vermessung gemacht , diese Grenzen gab es vorher definitiv nicht . Es geht um Erbstreit
Nun haben wir erst festgestellt , dass unser Carport im Grenzbereich steht .
Was bedeutet das ? Kann der Vermieter nun das Carport abreißen lassen ?
Ich werde heute das Katasteramt anrufen um
eine aktuelle Flurkarte zusenden zu lassen
Bzw aus dem Grundbuchamt einen Auszug holen .
Zudem schaue Ich mir den Kaufvertrag an
Der muss ja auch alles beinhalten .
 
Eigentlich sollte ein vermesser keine fehler machen, aber das ist mir hier auch schon passiert, mit viel geschrei und getue, habe ich ein anderes team verlangt, und ich hatte meine richtige grenze wieder ( ca 1000 m haben oder nicht macht schon was aus)

Wenn dein carport auf die grenze steht, hilft nur das gespraech und sonnst abreissen.

Aergerlich aber war, dem naechst gehts hier auch wieder los, ich rolle die aermel schon auf....
 
Danke erstmal .
ich kann mich genau erinnern dass es da vorher keine Grenzsteine gab .
Ich bin aber nicht der Eigentümer ,
Darf ich trotzdem verlangen dass neu vermessen wird durch ein anderes Team ?
Anwalt beauftragen ?
Die Fläche des Carports mit anschl Schuppen geben wir nicht her , zumal das Catport vor 25 Jahten etwa Bau genehmigt und im Grundbuch eingetragen steht .
Habe festgestellt , dass ein Grenzsten rechts und einer Links sowie ein Kreuz rechts davon auf gleicher Höhe in die Steinplatten ( Hof) gesetzt worden ist , sodass es aussieht
Als wäre damit das Catport / Schuppen damit eingegrenzt .!?
Weder Mutter ( Eigentümer Grundstück ) noch Bruder verraten , was das sollte .
(Nur soviel : wg 2 Erben später besser jetzt vermessen und zu teilen )
Ist das richtig ?
Im Gegenteil er drohte noch per Brief :
Würden Wir die Vermesser behindern
Müssten wir die gesamten Kosten tragen
Die Firma war sehr unfreundlich , haben mich nicht informiert , was sie tun würden ,
Man stellte sich frech in das in der Zeif leere Carport und Trampelte bei uns im Garten rum. Auf meine Ftage später im Büro
Besteller / Zweck antwortete man mir nur :
Bruder / Mutter bezahlt und in etwa 7 Wochen könnte ich eine neue Flurkarte bekommen ..
Da ist doch etwas faul .oder ?
 
Bist du eigentuemer irgendwie? Dann laesst du auch vermessen, hier gehe ich zum kadaster und dann kommen sie. Natuerlich muss man denen bezahlen.

Wo sind die alte plaene? Steht dort der carport drauf? Und die grenzsteine stehen auch drauf mit nummern, und die distanzen zwischen die grenzsteine, die kannst nur von grenzstein zu grenzstein in eine gerade linie messen, dann siehst du schon ob da was nicht stimmt.

Wenn den carport versehentlich nicht auf dein grund und boden steht, muss er weg, ausser du einigst dich mit den nachbar, was hier schwierig scheint, wenn ich das wort erbstreit lese.
 
Danke erstmal .
ich kann mich genau erinnern dass es da vorher keine Grenzsteine gab .
Ich bin aber nicht der Eigentümer ,
Darf ich trotzdem verlangen dass neu vermessen wird durch ein anderes Team ?
Anwalt beauftragen ?
Wenn Du nicht Eigentümer bist, glaube ich nicht, dass Du da was machen kannst, denn dann hast Du ja gar kein berechtigtes Interesse dazu.
Der Eigentümer kann das Grundstück ja teilen, wie er will (unter bestimmten Voraussetzungen...).
Genau wird das aber nur ein Anwalt beantworten können.
 
Bist du eigentuemer irgendwie? Dann laesst du auch vermessen, hier gehe ich zum kadaster und dann kommen sie. Natuerlich muss man denen bezahlen.

Wo sind die alte plaene? Steht dort der carport drauf? Und die grenzsteine stehen auch drauf mit nummern, und die distanzen zwischen die grenzsteine, die kannst nur von grenzstein zu grenzstein in eine gerade linie messen, dann siehst du schon ob da was nicht stimmt.

Wenn den carport versehentlich nicht auf dein grund und boden steht, muss er weg, ausser du einigst dich mit den nachbar, was hier schwierig scheint, wenn ich das wort erbstreit lese.
 
Hallo
Nein bin kein Eigentümer.

Welche alten Pläne meinst du ?
Es gibt den Kaufvertrag
Da müsste auch Baupläne sein

Das Carport ist später nach dem Kauf erst gebaut worden
Ist aber genehmigt

kataster Amt ?

Wie ich hörte ist es strafbar
Grenzen neu zu setzen
Wenn es schon welche gab .
Und das ist so

Dann wieder Herstellungsverfahren ?
 
Wenn du kein eigentuemer bist, frage ich mich wo dein problem liegt, du hastein mietvertrag fuer irgendwas, wenn das aufsmal nicht mehr das ist, was im vertrag steht, wird wahrscheinlich dein mietvetrag nichtig und muss neu ausgehandelt werden.

Ich stehe auf den schlauch: nicht dein haus, nicht dein land, nicht dein problem. So sehe ich das.
 
Wenn Du nicht Eigentümer bist, glaube ich nicht, dass Du da was machen kannst, denn dann hast Du ja gar kein berechtigtes Interesse dazu.
Der Eigentümer kann das Grundstück ja teilen, wie er will (unter bestimmten Voraussetzungen...).
Genau wird das aber nur ein Anwalt beantworten können.
 
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