Gartenrecht - was darf wie gemacht werden?

Hopfen? :mies:

Ich versuche seit 5 Jahren, das Zeug vom Gelände zu bekommen. Habe im "Momo-Tanja-neues Haus"-Thread schon dazu geschrieben. Die Wurzeln sind fürchterlich :heul:
 
  • 19. April 2024
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Hi felis ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hinsichtlich der einfachen Gartenarbeiten, die letztlich der Mieter durchzuführen habe, muss – so der Mieterbund – der Vermieter einen großzügigen Maßstab ansetzen. Dabei ist die Grenze zu ziehen, wo der Mieter den Garten nicht mehr wild wachsen, sondern verwildern und verkommen lässt. Der Vermieter hat aber hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht. Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, ist er weder befugt dem Mieter vorzuschreiben, an welchen Stellen und wann er Unkraut zu jäten hat, noch kann er verlangen, dass der Rasen in bestimmten Zeitabständen gemäht werden muss. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
:D:D:D Na bitte.
 
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