Gartenrecht - was darf wie gemacht werden?

Consultani

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie oft man Wiesen (in seinem eigenen Garten) mähen muss und ob es erlaubt ist, eine Wildblumenwiese anzulegen? :rolleyes:
 
  • 25. April 2024
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Hi Consultani ... hast du hier schon mal geguckt?
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Keine Ahnung, aber wir hatten hier mal Theater wegen blühender Disteln, die wir dann entfernen mussten!
 
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie oft man Wiesen (in seinem eigenen Garten) mähen muss und ob es erlaubt ist, eine Wildblumenwiese anzulegen? :rolleyes:
Theoretisch musst Du nie mähen (doch dann werden die Wildblumen Schwierigkeiten bekommen).
Auch die Blumenpracht kannst Du nach Deinen Vorstellungen gestalten.

Ausnahme: Es gibt eine Gemeindesatzung/-verordnung (oder, wenn es sich um eine Genossenschaftssiedlung o.ä. handelt, eine dortige Festlegung), die anderes vorschreibt.
Beispiele: Zaunhöhen, Baumhöhen, Baumabstände zur Grundstücksgrenze etc.
Wenn Du also ein konkretes Problem hast, so musst Du Dich in Deiner Gemeinde klug machen.
Grüße Klaus
 
Danke für die Antworten. :hallo:

Klaus - Gemeinde meint Ordnungsamt? Oder Bauamt?
 
Wegen der Zäune, Gartenhäuschen usw: Bauamt.

Ansonsten musst du fragen, ob es zB eine Baumschutzsatzung gibt (Fällen von Bäumen).

Und da würde ich einfach fragen, wer denn für den Rest zuständig ist.

Sowas ist jedenfalls von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
 
Klaus - Gemeinde meint Ordnungsamt? Oder Bauamt?
Um die Wildblumen wird sich sicher nicht das Bauamt kümmern (es sei denn, Du willst dafür ein Hochgerüst bauen ;)).
Ich würde einfach einmal bei Deiner Kommune anrufen. Die Information wird Dir (hoffentlich) sicher weiterhelfen können.
Grüße Klaus
 
Wegen der Zäune, Gartenhäuschen usw: Bauamt.

Ansonsten musst du fragen, ob es zB eine Baumschutzsatzung gibt (Fällen von Bäumen).

Und da würde ich einfach fragen, wer denn für den Rest zuständig ist.

Sowas ist jedenfalls von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

Jou, musste ich mich auch mal, zwangsläufig, mit beschäftigen!:rolleyes:
 
Also, eine Baumschutzsatzung habt ihr in Essen.

hier:

Für den Rest, wie zuvor schon gesagt, nachfragen. Auf der StadtHP habe ich jetzt so schnell nix dazu gefunden.
 
Ich danke Euch. :hallo:

Hintergrund ist, das sich die Vermieterin darüber beschwert hat, das auf unserer Wiese "Unkraut" wächst (Gänseblümchen und so) und sie hat Angst, das sich hierüber die Nachbarn beschweren könnten (über den Samen oder was ...) - aus diesem Grund sollten wir die Wiese mähen.

Ich habe aber in Zukunft NICHT vor, den Rasen alle 14 Tage kahlzuschlagen (zumal kurzgeschnittener Rasen im Sommer schnell verbrennt und dann einfach sch.eisse aussieht) - und ausserdem wollte ich gerne den hinteren Teil des Gartens mit einer Wildblumenwiese verschönern (die ja dann maximal zum Frühjahr und zum Herbst hin gemäht wird, damit die Blumen auch eine Chance haben).

Der übliche Kleingeistmist eben ... Man ist nirgends sicher vor dem Pöbel ... :unsicher:
 
Noch drei Links (mußte solange nach den passenden Suchwörtern grübeln:(



und darin das NRW-Nachbarrecht, welches auch Gartensachen regelt



Die ARAG hat eine schöne Urteilssammlung dazu, aber heute läßt sich diese Seite auf meinem :sauer: PC nicht laden... :sauer:
 
Hintergrund ist, das sich die Vermieterin darüber beschwert hat, das auf unserer Wiese "Unkraut" wächst (Gänseblümchen und so) und sie hat Angst, das sich hierüber die Nachbarn beschweren könnten (über den Samen oder was ...) - aus diesem Grund sollten wir die Wiese mähen.
Der übliche Kleingeistmist eben ... Man ist nirgends sicher vor dem Pöbel ... :unsicher:
Nun, letztendlich musst Du für Dich entscheiden, was Dir wichtiger ist:
Frieden mit Deiner Vermieterin, oder Gänseblümchen auf der Wiese.
Rechtlich lässt sich gegen die Blümchen sicher nichts vorbringen, allerdings kann eine verärgerte Vermieterin schon auch anderweitig Stress machen.
Das Leben besteht nun einmal aus einer Vielzahl von Kompromissen.
Grüße Klaus
 
Klaus, es geht mir nicht darum einen Kleinkrieg anzuzetteln, sondern um die Grundlegende Frage, was ich darf und was nicht. Das Argumentieren fällt mir wesentlich leichter (und auch der "Verzicht" des lieben Friedens willen) wenn ich weiß, das ich "Recht" habe. ;) Am Ende wird man sich so vielleicht auf einen Kompromiss einigen können. ;)
 
Also bei alle 2 Wochen mähen verbrennt so schnell kein Rasen! :D Es kommt vor das wir jede Woche mähen.

Zudem kann man ihn ja auch sprengen dann hast Du ihn in einem schönen saftigen grün. ;)

Wir haben auch schon einmal an ein "Stück" Wildblumenwiese gedacht unser Vermieter hat da nichts gegen, aber ich denke das ist Einstellungssache. Meine SchwiMu würde sagen, "Was sollen denn die Nachbarn denken".:rolleyes:
 
Die Möglichkeit besteht auch. Wir haben auch diese Art Löcher - Männe kämpft gerade gegen alte Baumstümpfe an. :lol:
 
und ausserdem wollte ich gerne den hinteren Teil des Gartens mit einer Wildblumenwiese verschönern (die ja dann maximal zum Frühjahr und zum Herbst hin gemäht wird, damit die Blumen auch eine Chance haben).

Eine ältere Dame, im Nachbarort, hat auch eine Wildblumenwiese angelegt und dadurch echt Ärger bekommen. Mit Polizei und so!
Man hat ihr einen Tip gegeben, wie sie Geld sparen kann. Statt teuren Wildblumensamen zu kaufen sollte sie doch Vogelfutter aussähen.
Klappte hervorragend.
Selbst die Hanfpflanzen gediehen prächtig!;)
 
also, wenn ich so die fotos von eurer renovierungsaktion sehe, dann finde ich, dass sich eure vermieterin etwas zurück halten sollte.... ich hab hier im haus so ne trulla, die glaubt, sie wäre hier der blockwart. dauernd hat sie "meldung" über mich bei meiner vermieterin gemacht - oder besser gesagt, lügen verbreitet - und die wiederrum versuchte mich unter druck zu setzen. ich bin in den mieterbund eingetreten und oh wunder, auf einmal ist frieden. :rolleyes:

frag mal bei deiner gemeinde an, ob du dir eine wildblumenwiese anlegen darfst und ob die nachbarn die entfernung dieser fordern können (bei manchen pflanzen können sie das, etwa bei bambus, da dieser rhizome bildet).

ansonsten guck mal hier:
da gibts ne rubrik "gartenrecht" und ein forum :)
 
Ich danke Euch. :hallo:

Hintergrund ist, das sich die Vermieterin darüber beschwert hat, das auf unserer Wiese "Unkraut" wächst (Gänseblümchen und so) und sie hat Angst, das sich hierüber die Nachbarn beschweren könnten (über den Samen oder was ...) - aus diesem Grund sollten wir die Wiese mähen.

Der übliche Kleingeistmist eben ... Man ist nirgends sicher vor dem Pöbel ... :unsicher:

Lucy, Du weisst wie unser Garten aussieht und kannst vielleicht den nicht vorhandenen Publikumsverkehr erahnen. Ich habs auch lieber Wild und schon nen Rüffel vom Vermieter bekommen.:sauer: "Man hat sich schon beschwert". Lachhaft.

Naja, nen Rasenmäher werd ich mir zulegen, aber max. 1x im Monat mähen.

Alles Spiesser :unsicher:

Gruß Martin
 
Was steht denn über die Gartenpflege im Mietvertrag?

Schein mir an dieser Stelle die wichtigere Frage, denn ne Wiese ohne hochwachsende Bäume oder Sträucher wird die Ortssatzung nicht regeln (von wegen, wie oft gemäht werden muß, oder wieviele "Löwenzähner" pro Quadratmeter erlaubt sind) sowas gibt es nur in Schrebergartenanlagen (Gartenzwergspießer).
 
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