Führen von zwei Hunden???

Crabat

10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich war bis jetzt immer der Meinung es wäre in Hessen nicht erlaubt neben einem Listenhund noch einen zweiten Hund auf Spaziergängen zu führen?????
Heute zeigte mir eine gute Bekannte eine schriftliche Erlaubniss von Fr. Irnesberger (Gefahrenabwehramt Ffm), das sie neben ihrer Pitti- Hündin auch ihren zweiten Hund ("Nicht-Listi-Mix) draussen führen darf???!!!! Frau Irnesberger sagte ihr auch es wäre ein Irrglaube das dies nicht Erlaubt sei?!

Klärt mich bitte auf!

:hallo:
 
  • 18. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich kann dir nur davon berichten, das ne Freundin in Hessen dafür ne saftige Geldbusse bekommen hat, als das OA sie erwischt hat!

Soweit ich weiss ist es immer noch so, das man neben nem Listi KEINEN anderen Hund führen darf! Weder Listi + Listi noch Listi + Normalo, egal wie gross oder klein der ist.
Dafür darf man dann aber mit unzählig vielen Hunden raus gehen, die nicht auf der Liste stehen.

Gefunden:

§8 - Führen eines Hundes
(3) gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden!

So stehts in der VO!
 
In meiner Auflage steht auch drin, das ich keinen zweiten Hund mitführen darf.
 
Du hast diese Erlaubnis gesehen?:uhh:

Ich habe es ebenfalls schriftlich, dass man einen Listenhund immer einzeln führen muss.

Evi u. Schoko
 
Das Tanja Irnesberger das gesagt haben sollte, kann ich nicht glauben.
Einen eingestuften Hund, darunter fallen auch normale Hunde, dürfen nur alleine geführt werden.
 
Das Tanja Irnesberger das gesagt haben sollte, kann ich nicht glauben.
Einen eingestuften Hund, darunter fallen auch normale Hunde, dürfen nur alleine geführt werden.

Genauso ist es auch. Steht explizit in der Verordnung, dass Listenhunde nur einzeln geführt werden dürfen !! Aber ich frage gerne bei Frau Irnersberger nochmal nach.

Nachtrag: Ich habe gerade mit Frau Irnersberger telefoniert. Eine solche Bescheinigung gibt es nicht und eine solche wurde von ihr auch nie ausgestellt. Nach wie vor gilt, dass Listenhunde bzw. gefährliche Hunde nur EINZELN geführt werden dürfen.
 
Sie hat es definitiv schriftlich! Wenn ich sie das nächste Mal sehe mache ich eine Kopie davon und stelle sie ein!
Aber danke, ich hatte mich auch sehr gewundert....

Lg
 
Wenn sie es schriftlich hat, kann sie oder Du es am 15, 16 Mai mal ins TH Oberursel bringen und Fr. Irnesberger zeigen. Sie ist dann auch dort. Und dann mal sehn, was sie dazu sagt.
Die Regelung, das man einen eingestuften Hund nur alleine führen darf, ist, glaube ich in ganz Deutschland so.
 
Wie gesagt, diese "Erlaubnis" ,oder wie auch immer, wurde erst letzte Woche ausgestellt. Meine Bekannte hat den Hund von jemanden übernommen der sich vorher nicht informiert hatte und ihn (sie, ist ne Hündin) schnell loswerden wollte. Als wir uns vor ein paar Wochen trafen überlegte sie den Hund zu behalten und nicht, wie eigentlich gedacht, weiter zu vermitteln. Ich machte sie darauf aufmerksam das sie dann immer doppelt spazieren gehen müßte, wg ihrem ersten Hund. Letzte Woche machte sie dann den Behörden-Marathon, meldete den Hund an, zahlte ihre 900 € und stellte den Hund bei Fr. Irnesberger vor. Da im Impfpass "Boxermix" steht, wollte sie Fr Irnesbergers Einschätzung- der Hund ist definitiv nichts anderes als ein Listi. Fr Irnesberger korrigierte den Impfpass und stellte ihr ein Merkblatt mit allen Rechten und Pflichten aus. Meine Bekannte sprach sie dann explizit auf den zweiten Hund an und so kam es zu dem besagten Dokument...

Dazu muß man sagen das die Listihündin 5 Monate und der Ersthund ein Maltesermix ist, aber eigentlich tut das ja nichts zu Sache...

Ich war auch mehr als verwundert- deshalb ja meine Frage hier...
Wie auch immer, es wird sich alles aufklären, Dokument oder nicht- ich glaube auch nicht an die Rechtskräftigkeit, bzw die Legalität dieser Erlaubnis, wenn ich die Kopie habe werde ich den Namen meiner Bekannten abkleben, es hier einstellen und mich auf den Weg zu Fr Irnesberger machen.

LG
 
Wäre echt mal interessant zu wissen. Wobei ich die Erlaubnis nicht nachvollziehen kann. Die Begrüdung bezgl. des Alters des Hundes würde ich nicht für logisch halten, es sei denn, die Erlaubnis wäre nur für eine gewisse Zeit erteilt worde. Ich fände es natürlich klasse, wenn diese Erlaubnis wirklich rechtens ist, da sie ja für viele neue Möglichkeiten bietet. Ich wäre froh, könnte ich mit meinen beiden zusammen legal Spazieren gehen.

Bin mal gepannt, wie es hier weitergeht.
 
Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Wenn es bei dem besagten Hund aufgrund des jugendlichen Alters nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich um einen Listenhund handelt, so wird vom OA Ffm. eine vorläufige Negativbescheinigung ausgestellt, die bis zum 15. Lebensmonat des Hundes Gültigkeit hat. Danach muß der Hund erneut einem Sachverständigen vorgestellt werden und fällt entweder unter die Erlaubnispflicht oder aber aus dieser heraus.
Während der Gültigkeit dieser Negativbescheinigung darf natürlich ein weiterer Hund mitgeführt werden, da besagter Hund ja noch nicht unter die VO fällt.
 
Kann mir das mit Fr. Irnesberger auch nicht vorstellen, da ich sie selbst vor ner Weile gefragt habe wie das ist mit zwei Hunden und da kam genau die gleiche Antwort wie ihr sie ja oben schon beschrieben habt......wäre auch zu schön um wahr zu sein.
 
Dazu muß man sagen das die Listihündin 5 Monate und der Ersthund ein Maltesermix ist, aber eigentlich tut das ja nichts zu Sache...

Klar hat das damit was zu tun. Hier sind Listis erst mit 15 Monaten "gefährlich".
Vorher hat man keine Auflagen zu erfüllen.;)
 
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