Hi alle zusammen,
habe heute in unsere Dorfzeitung folgenden Artikel von unserem OA gelesen:
ich fasse in etwas zusammen ist sonst zu lang ...
Landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb einer Vegetationsperiode in der der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung dürfen nicht betreten werden. (Also das ganze Jahr - die Kühe sind auch im Winter draußen ) Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:
Nach § 64 Abs. 2 Ziff. 18 LNatSchG ist das Verunreinigen bzw. das Betreten in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im Übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäumter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung (also mit Leine ???) laufen lässt, ...dieses kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geandet werden kann.
Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben. Hundebesitzer sind angehalten auf den eigenen Grundstücken zu bleiben. Toll - und wenn man keines hat ??
Feldschütz (sowas gibt es bei uns noch) und Bauern sind angehalten Kontrollen durch zu führen und Anzeige zu erstatten !!
Schilder wurden auch schon aufgestellt - so ein schlechtes Bild von einem Hund der gerade sein Geschäft verrichtet und das ganze als Verbotsschild rot durchgestrichen.
Da denkt man doch als Stadtmensch " Hund auf dem Land müsste man sein - da hat mans noch gut " von wegen .... nicht bei uns !!
gibts sowas tolles sonst noch wo in Deutschland ??
liebe grüße die verärgerte Takar
habe heute in unsere Dorfzeitung folgenden Artikel von unserem OA gelesen:
ich fasse in etwas zusammen ist sonst zu lang ...
Landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb einer Vegetationsperiode in der der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung dürfen nicht betreten werden. (Also das ganze Jahr - die Kühe sind auch im Winter draußen ) Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:
Nach § 64 Abs. 2 Ziff. 18 LNatSchG ist das Verunreinigen bzw. das Betreten in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im Übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäumter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung (also mit Leine ???) laufen lässt, ...dieses kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geandet werden kann.
Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben. Hundebesitzer sind angehalten auf den eigenen Grundstücken zu bleiben. Toll - und wenn man keines hat ??
Feldschütz (sowas gibt es bei uns noch) und Bauern sind angehalten Kontrollen durch zu führen und Anzeige zu erstatten !!
Schilder wurden auch schon aufgestellt - so ein schlechtes Bild von einem Hund der gerade sein Geschäft verrichtet und das ganze als Verbotsschild rot durchgestrichen.
Da denkt man doch als Stadtmensch " Hund auf dem Land müsste man sein - da hat mans noch gut " von wegen .... nicht bei uns !!
gibts sowas tolles sonst noch wo in Deutschland ??
liebe grüße die verärgerte Takar