Frau Hämmerling bittet um Vorschläge

Schnorch

Frau Hämmerling hat darum gebeten, einen besseren Vorschlag für den § 9 Abs. 2 - das ist der mit dem "Tötungsdrang" DES MENSCHEN gegenüber dem Tier - ihr zukommen zu lassen.

Gegenwärtig heißt es im § 9 Abs. 2 des Gesetzesvorschlags der Grünen Politikerin und ihrer Fraktion im Berliner Rathaus folgendermaßen:

§ 9 Auflagen, Haltungsuntersagung, Einziehung, Tötung

(1) ...
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen,
[und]
die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie [= und] die Tötung eines gefährlichen Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn

1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat,
[oder/und]


2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt,
[oder/und]

3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen Überprüfung unterzogen hat, [oder/und]

4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat."


........

Hier ist die Quelle:

Hier die Homepage der Dame:

..........

Würde dieser Absatz tatsächlich Gesetzeskraft in Berlin und vielleicht sogar darüber hinaus (dann durch andere scheinbar oder auch tatsächlich verrückt gewordene Politiker in anderen Bundesländern veranlaßt) erlangen, wird es zum gesetzlich legitimierten Massenmord an Hunden kommen, daran kann für aufgeklärte, intelligente Leute nicht auch nur der geringste Zweifel bestehen. Die "zuständigen Behörden" hätten absolut freie Hand und sie würden in den meisten Fällen diese "freie Hand" auch dazu nutzen, sich der "großen und gefährlichen Hunde" zu entledigen, konkret durch die Giftspritze. Sie könnten dafür nicht belangt werden, auch nicht nach der gängigen Rechtsauslegung in Bezug auf das Tierschutzgesetz! Bereits das würde bei den meisten Beamten jede Hemmschwelle beseitigt haben.

Nur in Ausnahmefällen, wo der Halter bzw. Eigentümer eines Hundes gegen die Tötungsabsicht der "zuständigen Behörde" klagt, könnte erreicht werden, daß man davon abläßt. Aber die allermeisten gefährlichen und auch großen Hunde, die insbesondere im Tierheim gelandet sind, haben keinen Halter und Eigentümer (mehr). Demnach hätten sie auch keinen "Anwalt", der sie zu schützen und zu retten versucht. Sie sind dem Tode geweiht!

Es reicht bereits, wenn ein Hund eine Katze oder einen Hasen killt. Das ist nach obigem Gesetzesvorschlag das definitive Todesurteil für diesen Hund, der nur seinen natürlichen Instinkten gefolgt ist, wie ungewollt und unerwünscht das auch immer aus der Sicht des (bekloppten!) Menschen ausschaut. Aber es käme noch schlimmer: Es reicht für die Tödungsanordnung bspw. bereits die mangelhafte oder fehlende Sachkunde des Halters!!!

Und dann bedarf es nur noch der behördlichen "ANNAHME", daß vom betreffenden Hund oder auch nur seiner Haltung (beim regulären Halter) nun eine (weitere) "Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier" ausginge und damit ist das Todesurteil definitiv besiegelt. Für JEDEN Hund, nicht bloß die "gefährlichen", auch die "großen"!

Nach obigem Gesetzesentwurf von Hämmerling & Co. IST das einfach so, da kann auch nichts anderes hineininterpretiert werden! Die mörderische Willkür ist gesetzlich gewollt und gerechtfertigt. Der Tötungswillen beim Menschen muß nur gesetzlich legitimiert werden und genau das haben SIE vor! Da unterscheiden sie sich nicht mehr von unseren mörderischen "Opas und Omas".

Die Tierheime wären nach ein, zwei Jahren weitgehend entleert und es würde dann auf diesem Stand bleiben. Das ist das Ziel (nicht bloß) der Grünen, jedenfalls muß das anhand obiger Gesetzeszeilen stark angenommen werden. Wer das vom Tisch zu wischen versucht, der kann selbst nur ein Vollignorant sein. Oder er kann nicht mal einfachste Gesetze lesen und auch verstehen, denn obiges ist nun wirklich nicht schwer zu verstehen.

Obiger Gesetzesentwurf IST bzw. wäre die gesetzliche Grundlage für die "Endlösung in der Hundefrage"! Das solches gerade von den Grünen kommt, sollte den aufgeklärten, intelligenten Bürger nun wirklich nicht mehr wundern.

..........

Gut, wir haben aber nun die Gelegenheit und auch die Gelegenheit bekommen vom Entwurfsinitiator - Frau Hämmerling und ihre Berliner Fraktionskollegen, die "Grünen" - etwas geistig wesentlich Gesünderes anstelle des Obigen vorzuschlagen.Los geht's!

Macht bitte weitgehend ausformulierte Gesetzesvorschläge!
 
  • 20. April 2024
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Hi Schnorch ... hast du hier schon mal geguckt?
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Geht nicht so schnell!
Und es ist ja nicht "nur" dieser Passus.
 
Tschuldigung, aber das Gesetz scheitert nicht nur am §9, da liegt noch viel mehr im Argen.
 
Ich bin weder Politiker noch Jurist. Ich finde es auch ziemlich daneben, einen ausformulierten Gesetzestext von Laien zu verlangen. Die Dame wird dafür bezahlt und hat auch entsprechend ausgebildete Mitarbeiter. Die kriegen es nicht auf die Reihe und nun soll es jemand ohne Ausbildung mal eben so fertig formuliert aus dem Ärmel schütteln?
 
Ich finde es grossartig, dass Frau Hämmerling unsere Meinung überhaupt
hinterfragt und uns beteiligt.
Das haben die Politiker, die ich in HH um Hilfe bat, nicht getan.
Also bitte die Chance für konstruktive Vorschläge nutzen.
Das ist wesentlich hilfreicher, als hinterher zu motzen, wenn es zu spät ist ;)
Danke:hallo:
 
Ana, danke, Du sprichst mir aus der Seele :)

@K_S: was bringen dann so dunkle Sätze wie
Tschuldigung, aber das Gesetz scheitert nicht nur am §9, da liegt noch viel mehr im Argen.

Die haben dann doch, gemäss deiner Auffassung als Nicht-Politiker und Nicht-Jurist, null Nährwert, da Du als Nicht-Politiker und Nicht-Jurist den Entwurf ja garnicht beurteilen kannst?

Und können sich Laien nicht Gedanken machen über solche Vorlagen?
Mit Menschenverstand drangehen und mit Menschenverstand argumentieren? Wie es hinterher "juristisch korrekt" ausformuliert wird, ist doch eine andere Sache!

Tut mir leid, aber wie Ana schon sagte: hinterher meckern ist immer einfach. Lieber vorher mal Energie im positiven Sinne einsetzen!
 
Du redest - wie immer - gequirlten Blödsinn. Ich kann als HH die Auswirkungen schlechter Gesetzentwürfe beurteilen und damit auch (in gewissem Rahmen) die Entwürfe selbst. Ich kann aber keinen wasserdichten, juristisch komplett haltbaren Entwurf schreiben. Geh halt mit Deinem Gefasel jemand anders aufn Senkel.

Man kann sicherlich inhaltlich Vorschläge machen, aber kein fertiges Gesetz :rolleyes:
 
Dann mach doch inhaltliche Vorschläge statt rumzupöbeln :nee:
 
Ich finde den Entwurf nicht schlecht! Besser als alles bisher dagewesene! Klar muss hier und noch gefeilt werden und den ein oder anderen Spielraum sollte es geben, vor allem beim führen von Sozial unverträglichen Hunden muss man die Kompetenz des HH berücksichtigen! Aber im grossen und ganzen nicht blöd die Geschichte! Und es wird auch zum ersten mal auf die Zucht eingegangen soweit das in einem Ländergesetz eben möglich ist solange es kein Bundesweites Heimtierzuchtgesetz gibt :zufrieden:
und zum Paragraph 9 lieber Schnorch wäre wohl das hier vorzuheben:

(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen, [und] die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie [= und] die Tötung eines gefährlichen Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Es ist also mitnichten so das alle grossen Hunde Willkürlich eingeschläfert werden dürfen! Und ich bin der Meinung das ein "Gefährlicher Hund" nämlich der der einen Menschen schwer verletzt hat und dieses nach Prüfung wieder tun würde lieber die Todesspritze bekommt als ein Leben hinter Gittern fristen zu müssen! Aber das ist nur meine persönliche Meinung :kp:

Ich habe Frau Hämmerling meine Meinung zum Gesetz geschrieben und auch was ich verbesserungswürdig finde!
Jedem steht es zu seine eigene Meinung zu vertreten und versuchen seine Interessen durchzusetzen!

 
Ich finde den Entwurf nicht schlecht! Besser als alles bisher dagewesene! Klar muss hier und noch gefeilt werden und den ein oder anderen Spielraum sollte es geben, vor allem beim führen von Sozial unverträglichen Hunden muss man die Kompetenz des HH berücksichtigen! Aber im grossen und ganzen nicht blöd die Geschichte! Und es wird auch zum ersten mal auf die Zucht eingegangen soweit das in einem Ländergesetz eben möglich ist solange es kein Bundesweites Heimtierzuchtgesetz gibt :zufrieden:
und zum Paragraph 9 lieber Schnorch wäre wohl das hier vorzuheben:

Versteh ich nicht, was hat denn der Staat mit er Hundezucht zu tun :verwirrt:
Dann können wir ja den VdH und die Rassehundeklubs abschaffen, von denen die wenigsten auffällig werden :(
 
Heimtierzuchtgesetz und Rassehundeclubs liegen aber von der Aufgabenstellung schon weit auseinander!
 
Der Staat bringts ja noch nichtmal fertig zu überprüfen, welche Hunde gemeldet sind und welche nicht,
wie also soll so ein Gesetz funktionieren? und wer soll das kontrollieren ?
Alles Schall und Rauch, die sollen die Listen abschaffen und gut ist.
Würde die Dame sich einsetzen, damit die armen Listis aus den TH kämen, hätte sie meine Hochachtung.
 
Frau Hämmerling hat darum gebeten, einen besseren Vorschlag für den § 9 Abs. 2 - das ist der mit dem "Tötungsdrang" DES MENSCHEN gegenüber dem Tier - ihr zukommen zu lassen.

Wann hat sie wen wo gebeten? Hat sie DICH persönlich gebeten? Schriftlich? Telefonisch? Per Mail? Kannst du das irgendwie näher erläutern?



Würde dieser Absatz tatsächlich Gesetzeskraft in Berlin und vielleicht sogar darüber hinaus (dann durch andere scheinbar oder auch tatsächlich verrückt gewordene Politiker in anderen Bundesländern veranlaßt) erlangen, wird es zum gesetzlich legitimierten Massenmord an Hunden kommen, daran kann für aufgeklärte, intelligente Leute nicht auch nur der geringste Zweifel bestehen. Die "zuständigen Behörden" hätten absolut freie Hand und sie würden in den meisten Fällen diese "freie Hand" auch dazu nutzen, sich der "großen und gefährlichen Hunde" zu entledigen, konkret durch die Giftspritze.


Na, nun atme mal tief durch. Solche Ausdrücke wie "Massenmord an Hunden" finde ich im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf etwas überzogen. Ich halte es für völlig irrig, daß Frau Hämmerling solche Absichten hegt.

Als das Gesetz gegen die gelisteten Rassen eingeführt wurde, in dem es genau so steht, gab es keinen Aufschrei der Öffentlichkeit bzgl. dieses Passus.
Aber das waren ja auch "nur" Listenhunde. Seit 2000 haben viele ihr Leben lassen müssen. Das hat die breite Masse der HH nicht die Bohne interessiert.

Es reicht bereits, wenn ein Hund eine Katze oder einen Hasen killt. Das ist nach obigem Gesetzesvorschlag das definitive Todesurteil für diesen Hund, der nur seinen natürlichen Instinkten gefolgt ist

Ich persönlich finde es nicht o.k. einen solchen Hund faktisch mit denen gleichzusetzen, die z.B. einen Menschen schwer verletzt haben.
Jeder mit ein bißchen Hundeverstand weiß, daß Jagdverhalten und Menschen angreifen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Der Mensch gehört nicht zum Beuteschema der Caniden.

Ob das nun gleich ein Todesurteil wäre.....???
Natürlich hat ein Hund keine Katzen zu "killen", dafür sollte man den HH einen Leinenzwang verpassen.
So lange im übrigen in ganz Berlin über 100.000 unangeleinte Hunde aller Größen frei herumlaufen können, kann es ja um die Öffentliche Gefährdung nicht so schlecht bestellt sein.


Nach obigem Gesetzesentwurf von Hämmerling & Co. IST das einfach so, da kann auch nichts anderes hineininterpretiert werden! Die mörderische Willkür ist gesetzlich gewollt und gerechtfertigt. Der Tötungswillen beim Menschen muß nur gesetzlich legitimiert werden und genau das haben SIE vor! Da unterscheiden sie sich nicht mehr von unseren mörderischen "Opas und Omas".

Ich finde diesen Beitrag wenig hilfreich und auch stark überzogen.
Solche Vergleiche gehen gar nicht!


Obiger Gesetzesentwurf IST bzw. wäre die gesetzliche Grundlage für die "Endlösung in der Hundefrage"! Das solches gerade von den Grünen kommt, sollte den aufgeklärten, intelligenten Bürger nun wirklich nicht mehr wundern.

Siehe oben! Es wäre gut, wenn du in deinen Ausführungen mehr Sachlichkeit walten ließest.
..........

Gut, wir haben aber nun die Gelegenheit und auch die Gelegenheit bekommen vom Entwurfsinitiator - Frau Hämmerling und ihre Berliner Fraktionskollegen

Nochmal meine Frage: Wann und wie hat Frau Hämmerling Dir oder wem auch immer diese Gelegenheit eröffnet?
Wer ist "wir haben..."?? Wieso forderst du hier in einem öffentlichen Forum die User auf, der Frau H. Gegenentwürfe zu schicken?

:verwirrt:
 
Sie hat den Entwurf zur Diskussion gestellt - warum eckst Du damit an, dass er hier diskutiert wird. Oder geht es Dir um etwas anderes :verwirrt:

Sie hat auf Emails ja schon reagiert, also scheint ihr doch etwas daran zu liegen ?!
 
Sie hat den Entwurf zur Diskussion gestellt - warum eckst Du damit an, dass er hier diskutiert wird. Oder geht es Dir um etwas anderes :verwirrt:

Sie hat auf Emails ja schon reagiert, also scheint ihr doch etwas daran zu liegen ?!

Ich ecke nicht damit an, daß es hier diskutiert wird, im Gegenteil. Ich habe auf das Posting von Schnorch reagiert... "Frau Hämmerling bittet um Vorschläge". Dazu habe ich explizit nachgefragt.

Ich denke auch, daß ihr etwas daran liegt. Davon gehe ich zumindest aus.

Was mich viel mehr in eine ungute Sorge versetzt, ist das, was die AmtsVets offenbar noch als Vorschlag in der Schublade liegen haben.
Irgendwann werden sie damit ja wohl auch noch herauskommen. :unsicher:
 
Ach so :)

Jaa, die AmtsVets ... das ist diffus!
Wie sind die denn so drauf? Gibt es da eine einheitliche Linie oder einen "Anführer"?
 
Ach so :)

Jaa, die AmtsVets ... das ist diffus!
Wie sind die denn so drauf? Gibt es da eine einheitliche Linie oder einen "Anführer"?

Ja, den gibt es.

Meinen Kenntnissen zufolge, soll lt. Entwurf der AmtsVets die Liste um einige Rassen erweitert werden. Unter anderem stehen der Dogo Canario, der AmBulldog zur Disposition. Die Sache liegt wohl schon fertig in der Schublade.

Dafür soll dann nach bestandenem Wesenstest eine Maulkorbbefreiung eingeführt werden.
Bislang ist der Wesenstest zwar vorgeschrieben, aber die Hunde müssen nach Bestehen desselben derzeit trotzdem noch mit Maulkorb und Leine laufen.

Nähere Details, wie z.B. Handels- und Zuchtverbot für Listenhunde etc. sind mir noch nicht bekannt.

Ich denke, die restlichen HH dürfen sich da eher entspannen. Der Vorschlag von den Grünen hat wegen des hohen Verwaltungsaufwandes vermutlich wenig Chancen.

So jedenfalls meine Einschätzung.
 
*seufz*

Und die anderen Parteien?

Pommel, ich weiß nicht genau, was da im Busch ist. Da ist bisher nichts öffentlich, bis auf den Entwurf der Grünen.
Das mit der Erweiterung der RL ist mein letzter Stand. Da war von AmBulldog, Dogo Argentino, Dogo Canario etc. die Rede - mit aufwändigen Wesenstests etc.

Was aktuell im einzelnen seitens der Gesundheitsbehörde/Vets geplant ist, steht für mich auch in den Sternen.

Ich hoffe nur, daß das Ganze nicht dazu führt, daß noch mehr Hunde/Rassen quasi "unvermittelbar" (weil mit hohen Auflagen belegt) im Tierheim vor sich hinvegetieren müssen.

:(
 
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