Schnorch
Frau Hämmerling hat darum gebeten, einen besseren Vorschlag für den § 9 Abs. 2 - das ist der mit dem "Tötungsdrang" DES MENSCHEN gegenüber dem Tier - ihr zukommen zu lassen.
Gegenwärtig heißt es im § 9 Abs. 2 des Gesetzesvorschlags der Grünen Politikerin und ihrer Fraktion im Berliner Rathaus folgendermaßen:
§ 9 Auflagen, Haltungsuntersagung, Einziehung, Tötung
(1) ...
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen, [und] die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie [= und] die Tötung eines gefährlichen Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.
Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat, [oder/und]
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt, [oder/und]
3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen Überprüfung unterzogen hat, [oder/und]
4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat."
........
Hier ist die Quelle:
Hier die Homepage der Dame:
..........
Würde dieser Absatz tatsächlich Gesetzeskraft in Berlin und vielleicht sogar darüber hinaus (dann durch andere scheinbar oder auch tatsächlich verrückt gewordene Politiker in anderen Bundesländern veranlaßt) erlangen, wird es zum gesetzlich legitimierten Massenmord an Hunden kommen, daran kann für aufgeklärte, intelligente Leute nicht auch nur der geringste Zweifel bestehen. Die "zuständigen Behörden" hätten absolut freie Hand und sie würden in den meisten Fällen diese "freie Hand" auch dazu nutzen, sich der "großen und gefährlichen Hunde" zu entledigen, konkret durch die Giftspritze. Sie könnten dafür nicht belangt werden, auch nicht nach der gängigen Rechtsauslegung in Bezug auf das Tierschutzgesetz! Bereits das würde bei den meisten Beamten jede Hemmschwelle beseitigt haben.
Nur in Ausnahmefällen, wo der Halter bzw. Eigentümer eines Hundes gegen die Tötungsabsicht der "zuständigen Behörde" klagt, könnte erreicht werden, daß man davon abläßt. Aber die allermeisten gefährlichen und auch großen Hunde, die insbesondere im Tierheim gelandet sind, haben keinen Halter und Eigentümer (mehr). Demnach hätten sie auch keinen "Anwalt", der sie zu schützen und zu retten versucht. Sie sind dem Tode geweiht!
Es reicht bereits, wenn ein Hund eine Katze oder einen Hasen killt. Das ist nach obigem Gesetzesvorschlag das definitive Todesurteil für diesen Hund, der nur seinen natürlichen Instinkten gefolgt ist, wie ungewollt und unerwünscht das auch immer aus der Sicht des (bekloppten!) Menschen ausschaut. Aber es käme noch schlimmer: Es reicht für die Tödungsanordnung bspw. bereits die mangelhafte oder fehlende Sachkunde des Halters!!!
Und dann bedarf es nur noch der behördlichen "ANNAHME", daß vom betreffenden Hund oder auch nur seiner Haltung (beim regulären Halter) nun eine (weitere) "Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier" ausginge und damit ist das Todesurteil definitiv besiegelt. Für JEDEN Hund, nicht bloß die "gefährlichen", auch die "großen"!
Nach obigem Gesetzesentwurf von Hämmerling & Co. IST das einfach so, da kann auch nichts anderes hineininterpretiert werden! Die mörderische Willkür ist gesetzlich gewollt und gerechtfertigt. Der Tötungswillen beim Menschen muß nur gesetzlich legitimiert werden und genau das haben SIE vor! Da unterscheiden sie sich nicht mehr von unseren mörderischen "Opas und Omas".
Die Tierheime wären nach ein, zwei Jahren weitgehend entleert und es würde dann auf diesem Stand bleiben. Das ist das Ziel (nicht bloß) der Grünen, jedenfalls muß das anhand obiger Gesetzeszeilen stark angenommen werden. Wer das vom Tisch zu wischen versucht, der kann selbst nur ein Vollignorant sein. Oder er kann nicht mal einfachste Gesetze lesen und auch verstehen, denn obiges ist nun wirklich nicht schwer zu verstehen.
Obiger Gesetzesentwurf IST bzw. wäre die gesetzliche Grundlage für die "Endlösung in der Hundefrage"! Das solches gerade von den Grünen kommt, sollte den aufgeklärten, intelligenten Bürger nun wirklich nicht mehr wundern.
..........
Gut, wir haben aber nun die Gelegenheit und auch die Gelegenheit bekommen vom Entwurfsinitiator - Frau Hämmerling und ihre Berliner Fraktionskollegen, die "Grünen" - etwas geistig wesentlich Gesünderes anstelle des Obigen vorzuschlagen.Los geht's!
Macht bitte weitgehend ausformulierte Gesetzesvorschläge!
Gegenwärtig heißt es im § 9 Abs. 2 des Gesetzesvorschlags der Grünen Politikerin und ihrer Fraktion im Berliner Rathaus folgendermaßen:
§ 9 Auflagen, Haltungsuntersagung, Einziehung, Tötung
(1) ...
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen, [und] die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie [= und] die Tötung eines gefährlichen Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.
Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat, [oder/und]
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt, [oder/und]
3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen Überprüfung unterzogen hat, [oder/und]
4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat."
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Hier ist die Quelle:
Hier die Homepage der Dame:
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Würde dieser Absatz tatsächlich Gesetzeskraft in Berlin und vielleicht sogar darüber hinaus (dann durch andere scheinbar oder auch tatsächlich verrückt gewordene Politiker in anderen Bundesländern veranlaßt) erlangen, wird es zum gesetzlich legitimierten Massenmord an Hunden kommen, daran kann für aufgeklärte, intelligente Leute nicht auch nur der geringste Zweifel bestehen. Die "zuständigen Behörden" hätten absolut freie Hand und sie würden in den meisten Fällen diese "freie Hand" auch dazu nutzen, sich der "großen und gefährlichen Hunde" zu entledigen, konkret durch die Giftspritze. Sie könnten dafür nicht belangt werden, auch nicht nach der gängigen Rechtsauslegung in Bezug auf das Tierschutzgesetz! Bereits das würde bei den meisten Beamten jede Hemmschwelle beseitigt haben.
Nur in Ausnahmefällen, wo der Halter bzw. Eigentümer eines Hundes gegen die Tötungsabsicht der "zuständigen Behörde" klagt, könnte erreicht werden, daß man davon abläßt. Aber die allermeisten gefährlichen und auch großen Hunde, die insbesondere im Tierheim gelandet sind, haben keinen Halter und Eigentümer (mehr). Demnach hätten sie auch keinen "Anwalt", der sie zu schützen und zu retten versucht. Sie sind dem Tode geweiht!
Es reicht bereits, wenn ein Hund eine Katze oder einen Hasen killt. Das ist nach obigem Gesetzesvorschlag das definitive Todesurteil für diesen Hund, der nur seinen natürlichen Instinkten gefolgt ist, wie ungewollt und unerwünscht das auch immer aus der Sicht des (bekloppten!) Menschen ausschaut. Aber es käme noch schlimmer: Es reicht für die Tödungsanordnung bspw. bereits die mangelhafte oder fehlende Sachkunde des Halters!!!
Und dann bedarf es nur noch der behördlichen "ANNAHME", daß vom betreffenden Hund oder auch nur seiner Haltung (beim regulären Halter) nun eine (weitere) "Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier" ausginge und damit ist das Todesurteil definitiv besiegelt. Für JEDEN Hund, nicht bloß die "gefährlichen", auch die "großen"!
Nach obigem Gesetzesentwurf von Hämmerling & Co. IST das einfach so, da kann auch nichts anderes hineininterpretiert werden! Die mörderische Willkür ist gesetzlich gewollt und gerechtfertigt. Der Tötungswillen beim Menschen muß nur gesetzlich legitimiert werden und genau das haben SIE vor! Da unterscheiden sie sich nicht mehr von unseren mörderischen "Opas und Omas".
Die Tierheime wären nach ein, zwei Jahren weitgehend entleert und es würde dann auf diesem Stand bleiben. Das ist das Ziel (nicht bloß) der Grünen, jedenfalls muß das anhand obiger Gesetzeszeilen stark angenommen werden. Wer das vom Tisch zu wischen versucht, der kann selbst nur ein Vollignorant sein. Oder er kann nicht mal einfachste Gesetze lesen und auch verstehen, denn obiges ist nun wirklich nicht schwer zu verstehen.
Obiger Gesetzesentwurf IST bzw. wäre die gesetzliche Grundlage für die "Endlösung in der Hundefrage"! Das solches gerade von den Grünen kommt, sollte den aufgeklärten, intelligenten Bürger nun wirklich nicht mehr wundern.
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Gut, wir haben aber nun die Gelegenheit und auch die Gelegenheit bekommen vom Entwurfsinitiator - Frau Hämmerling und ihre Berliner Fraktionskollegen, die "Grünen" - etwas geistig wesentlich Gesünderes anstelle des Obigen vorzuschlagen.Los geht's!
Macht bitte weitgehend ausformulierte Gesetzesvorschläge!