Ex verbietet mir den Hund. Was kann ich tun ?

Jenn90y

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe das ich hier richtig bin, ich muss unbedingt etwas loswerden und brauche Hilfe.
Vor 6 Jahren haben wir uns einen Hund aus dem Tierheim geholt. Mein Ex hatte den Vertrag unterschrieben, jeder hatte die Hälfte gezahlt.
Nun sind wir seit zwei Jahren auseinander, der Hund wohnt bei ihm und die letzten zwei Jahre waren so, das ich fast jeden Tag bei ihm gewesen bin um den Hund zu sehen und um aufzupassen. Der Hund war auch ab und zu ein bis zwei Wochen bei mir. Der Hund konnte leider nicht bei mir wohnen, da ich keine Haustiere halten darf.
Leider fing mein Ex an mich dauernd zu erpressen, ich würde den Hund ja nicht mehr sehen wenn ich nicht dies und das tun würde.
Jetzt scheint es wirklich so zu sein...
Ich habe den Hund seit fast 4 Monaten nicht mehr gesehen, mein Ex antwortet mir nicht und macht auch nicht die Tür auf.
Kurz bevor er mich ignorierte meinte er, das der Hund jetzt nurnoch ihm gehören würde und ich ihn nicht mehr sehen werde.
Ich bin langsam echt am verzweifeln, da ich nicht weiß was ich tun soll und tun kann.
Da er den Vertrag unterschrieben hat, kann ich da wohl nicht viel machen..oder ?
Ich habe immer die Tierarztkosten, Futter und alles andere bezahlt.
Ich weiß auch nicht, wie mein Ex das momentan mit dem Hund macht. Mein Ex ist jeden Tag mehrere Stunden nicht zuhause und dieser Hund kann nicht lange alleine bleiben. Wir hatten ihn auch nur bekommen, weil wir zu zweit waren und wir es so machen konnten, das immer jemand da ist.
Der Hund hängt echt sehr an mir, er hing immer mehr an mir als an meinem Ex. (Kann Männer eigentlich garnicht leiden). Die im Tierheim haben gesagt, das er ein absoluter Frauenhund ist und haben ihn auch nur gegeben, weil ich dabei war.
Mir tut das ganze echt weh und am meisten tut mir dieser Hund leid !

Gibt es für mich irgendwelche Möglichkeiten ? Kann ich irgendetwas tun, damit ich ihn wiedersehen kann, oder ist es chancenlos ?
 
  • 20. April 2024
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Hi Jenn90y ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich stell es mir zumindest schwierig vor... :(

Und - ganz ehrlich?

Für mich liest es sich so, als hätte dein Ex dich den Hund genau so lange sehen (= mitversorgen) lassen, wie er niemanden anderen hatte. Jetzt hat er evtl. eine andere Lösung für den Hund gefunden und braucht dich nicht mehr.

Alternativ hat er ne andere Freundin (die sich um den Hund kümmert oder nicht) - und will keinen Stress mit ihr durch 'Altlasten' (in anderen Worten, dich regelmäßig im Haus wegen des Hundes - nicht jede Frau akzeptiert sowas problemlos)...

Ihn zum Einlenken zu kriegen, wird dann schwierig - aber was du da machen kannst, wenn du wirklich nirgends als Miteigentümer draufstehst (Anmeldung? Versicherung?), weiß ich leider auch nicht. Tut mir leid. :(
 
Wenn Du den Verdacht hast, daß es dem Hund nicht gut geht, würde ich mich an Deiner Stelle an das Tierheim wenden, aus dem ihr den Hund adoptiert habt, und denen die Lage schildern. Normalerweise behalten sich Tierheime eine Nachkontrolle vor und durch diese könnte man erfahren, wie es dem Tier geht und wie z.B. die Sache mit dem Alleinbleiben geregelt ist.
 
Nachkontrolle nach 6! Jahren? Das glaub ich eher nicht. Ich sehe wenig Chancen, dass die TE ein Recht hat, den Hund zu sehen.
 
Für zwei meiner Katzen hatte ich nach 5 Jahren eine Nachkontrolle. Und da sich in diesem Fall die Verhältnisse ja sehr geändert haben, könnte das Tierheim schon eine machen.
 
Für zwei meiner Katzen hatte ich nach 5 Jahren eine Nachkontrolle. Und da sich in diesem Fall die Verhältnisse ja sehr geändert haben, könnte das Tierheim schon eine machen.
Ja und was soll dann passieren? Hund zurück zum Tierschutz? Die Te kann den Hund nicht halten.
 
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe das ich hier richtig bin, ich muss unbedingt etwas loswerden und brauche Hilfe.
Vor 6 Jahren haben wir uns einen Hund aus dem Tierheim geholt. Mein Ex hatte den Vertrag unterschrieben, jeder hat
Ich habe immer die Tierarztkosten, Futter und alles andere bezahlt.

Wenn man das belegen kann, mit Rechnungen u allem, könnte das doch hilfreich sein, oder?
 
Ja und was soll dann passieren? Hund zurück zum Tierschutz? Die Te kann den Hund nicht halten.

Es geht doch darum, erstmal herauszufinden, wie es dem Tier geht. Die TE schreibt, daß er nicht lange allein bleiben kann, jetzt aber mehrere Stunden täglich allein ist und daß es ein Frauenhund ist, der jetzt bei einem Mann lebt. Vielleicht hat sich der Hund gut darauf eingestellt, vielleicht auch nicht. Und wenn der Hund mit der Situation so gar nicht zurechtkommen sollte, können die Mitarbeiter des Tierheims und der jetzige Tierhalter gemeinsam überlegen, was das Beste für ihn ist.

Es ist natürlich sehr schade, daß die TE ihn nicht nehmen kann. Aber wenn der Ex den Vertrag unterschrieben hat, kann man wohl rechtlich leider nicht viel machen.
 
Für zwei meiner Katzen hatte ich nach 5 Jahren eine Nachkontrolle. Und da sich in diesem Fall die Verhältnisse ja sehr geändert haben, könnte das Tierheim schon eine machen.
Und dann? Wegnehmen? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Das wird nix werden.
 
Es geht doch darum, erstmal herauszufinden, wie es dem Tier geht. Die TE schreibt, daß er nicht lange allein bleiben kann, jetzt aber mehrere Stunden täglich allein ist und daß es ein Frauenhund ist, der jetzt bei einem Mann lebt. Vielleicht hat sich der Hund gut darauf eingestellt, vielleicht auch nicht. Und wenn der Hund mit der Situation so gar nicht zurechtkommen sollte, können die Mitarbeiter des Tierheims und der jetzige Tierhalter gemeinsam überlegen, was das Beste für ihn ist.

Es ist natürlich sehr schade, daß die TE ihn nicht nehmen kann. Aber wenn der Ex den Vertrag unterschrieben hat, kann man wohl rechtlich leider nicht viel machen.
Wenn er nicht alleine bleibt nimmt er entweder die Einrichtung auseinander oder macht Krawall beides wird nicht lange gut gehen. Frauenhund hat ja erstmal nichts zu bedeuten, Hunde können dazu lernen und nur weil er früher Männer nicht so mochte kann er heute dazu gelernt haben.
Und nochmal was ist die Alternative TH Zwinger?
 
Ich habe immer die Tierarztkosten, Futter und alles andere bezahlt.

Wenn man das belegen kann, mit Rechnungen u allem, könnte das doch hilfreich sein, oder?

Hilfreich wofür? Ein Besuchsrecht durchzusetzen? Bezweifle ich stark.

So schlimm es für die TE zu sein scheint, dass sie den Hund nicht mehr sehen kann, ist es doch nur die eine Seite der Medaille.
Sie leben jetzt seit 2 Jahren getrennt. Da kann ich sehr gut nachvollziehen, dass es dem einen Partner auf die Dauer nicht mehr passt, wenn die Ex ihm fast jeden Tag in der Bude hockt. Und dann hat er mMn jedes Recht, zu sagen, das wars jetzt.

Und "Frauenhund" hin oder her: der Hund lebt seit 6 Jahren bei dem Mann, seit 2 Jahren bei ihm allein. Da kann man doch fast annehmen, dass der Ex für den Hund nicht mehr "irgendein Mann" ist, sondern eine feste Bezugsperson.
 
Er hat das ja nicht entschieden, weil er mich nicht mehr in seiner Wohnung haben wollte. Er hat dauernd den Hund dafür benutzt, um mich mit irgendetwas zu erpressen, zB um mich zu sehen. Ich habe auch nicht ständig in seiner Wohnung gehockt, ich habe auch sehr oft den Hund solange mit zu mir genommen oder war mit dem Hund unterwegs. Es macht mich einfach sehr sauer und traurig, das er jetzt wohl damit durchkommt. Ich finde da ist ein großer Unterschied, ob man jetzt erpresst wird oder ob die Person einen einfach nicht mehr in der Wohnung haben will. Und ich weiß genau, das er da sowieso nie ein Problem mit hatte. Allein schon, das er den Hund dafür benutzt...
Da tut mir halt auch der Hund sehr leid.

Ich scheine wohl keine Chancen zu haben, hatte ich mir schon gedacht. Ich habe ja leider auch nichts unterschrieben.
Ich denke auch nicht, das es etwas bringen würde, wenn ich die Rechnungen vom Tierarzt, Futter usw belegen kann.
Im Moment weiß ich einfach noch nicht, wie ich damit klarkommen soll, da ich zu sehr an diesem Hund hänge.
Ich wollte mir dieses Jahr extra noch eine andere Wohnung suchen, wo der Hund auch sein dürfte.

Mich würde aber sehr interessieren, wie er das alles jeden Tag mit dem Hund plant und macht. Wenn ich wüsste das es dem Hund gut geht und er nicht ständig alleine ist, würde es mir schon etwas besser gehen.
Aber soll ich einfach im Tierheim anrufen und es denen erzählen ? Ich weiß es nicht..
 
Ja aber was ist denn deine Alternative? Wenn du jetzt im TH anrufst kommt der Hund in den Zwinger willst du das?
Dann such dir doch schnellstmöglich ne andere Wohnung und gehe dann den Weg über das Tierheim..
 
Er hat dauernd den Hund dafür benutzt, um mich mit irgendetwas zu erpressen, zB um mich zu sehen.
Aber das ist doch auch kein Zustand, auch für dich nicht.
Ich denke, du solltest versuchen, drüber weg zu kommen. Ich glaube nicht, dass du ne Chance hast, so lange er den Hund nicht wirklich verkommen lässt. Und das wollen wir doch nicht hoffen, oder?
 
Versuch doch einfach noch einmal zu fragen, wie er das tagsüber managed. Oder über einen gemeinsamen Freund, Bekannten, what ever.
 
Also man kann tatsächlich Umgangsrecht für Tiere einklagen, selbst wenn man nicht verheiratet war. Aber nur wenn man Miteigentümer ist. Ist hier nicht der Fall und damit ist die Sache leider gegessen.
Und ja, ich finde das auch gut so...in anderen Fällen hätte man nämlich ein Problem, wenn der ehemalige Partner das einklagen kann. ;)
 
Das tut mir sehr leid für dich :(
Ich weiß leider auch keine Möglichkeit... Ich kenne auch nur Fälle, wo beide Eigentümer des Hundes waren, wo ein "Umgangsrecht" eingeklagt werden konnte.
Als mein Ex und ich uns getrennt haben, ist unser Boxer damals auch bei ihm geblieben, weil es für den Hund besser war. Bei uns hat es aber über all die Jahre (je nach aktueller Partnerin von ihm) mal besser und mal schlechter mit den "Besuchszeiten" geklappt. Vor allem, wenn er in den Urlaub wollte war er immer froh, wenn der Hund für ne Woche bei mir bleiben konnte (Besuchshunde gehen ja auch in einer Wohnung ohne Hundehaltungserlaubnis ;)).
Daher kann ich es auch immer nur schwer verstehen, wenn der Partner (mit Hund) dann komplett auf den anderen verzichtet, weil das ja für einen auch durchaus unterstützung und Hilfe sein kann. Trotzdem wird da rechtlich nichts möglich sein- außer vielleicht noch mal an seine Vernunft und das wohl des Tieres zu appelieren.
 
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