Ist es möglich, wenn ja auf welcher rechtl. Gundlage, dass eine Stadt (in Bayern) für einen Kat2-Hund (Rotti) die erhöhte Steuer verlangt, trotz Wesenstest und Negativzeugnis. Nach Aussage der Stadt, ist dies aufgrund eines Urteils möglich.
Weiß da jemand mehr?
Grüße
Weiß da jemand mehr?
Grüße