Einfuhr Verbot für Listenhunde nach RLP

Hexe Mim

10 Jahre Mitglied
Hallo!
Hab da mal eine Frage: Ich interessiere mich für einen Listenhund aus einem hessischen Tierheim. Wohne aber selbst in RLP! Also hab ich mein Zuständiges O.-Amt angerufen, um zu erfahren, wie das alles von statten geht. Der Herr vom O.- Amt teilte mir mit, das er mit der Einfuhr von Listenhunden aus einem anderen Bundesland kein Problem hat, jedoch muss er diese der ADD melden und da gebe es meist Probleme.
Also rief ich bei der ADD an und sprach mit einem Herrn Kuhn. Dieser teilte mir mit, das es derzeit in RLP Tierheimen 45 vermittelbare Listenhunde gäbe und warum ich mir denn keinen von diesen Hunden aus suchen würde. Ich versuchte ihm zu erklären, das ich mir nun mal nicht irgend einen Hund anschaffen möchte, vielmehr soll dies ein Freund fürs Leben sein und da kommt es nun mal auf die gegenseitige Sympathie an! Mann verliebt sich nun mal in einen Hund oder nicht! Herr Kuhn fragte mich, ob ich denn zumindest mal in den RLP Tierheimen gewesen bin, um mich dort umzusehen. Ich fragte Ihn, ob dies denn was ändern würde und wie er das nachvollziehen wolle, das ich dies wirklich getan habe. Er meinte: Ganz einfach, bei 45 vermittelbaren Listenhunde könnt ihm keiner erzählen, das man unter diesen keinen passenden Hund finden würde!
Auf meine Frage hin, ob ich das nun richtig verstehe und dies Grundsätzlich nicht geht, antwortete er mir: Nein, so hab ich das nicht gesagt!

Ich beendete das Telefonat, das ohne hin wenig hilfreich wahr und weiß nun nicht so recht weiter.
Wie wäre es denn Sinngemäß, wenn ich den Hund nicht aus einem hessischen Tierheim hätte, sondern von irgend einem Typen aus irgendeiner Fußgängerzone in RLP....?
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Hexe Mim ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Eigentlich ist Hr Kuhn ganz nett :D

Aber klar, er will seine Zahlen senken :p

Du hast eine Voraussetzung! Der Hund muss aus einem TH sein. Egal aus welchem in Deutschland ;)
Die Regelung, dass man in RLP nur einen Listie aus einem RLPTierheim kriegt, gab es kurzfristig mal...

Ich kann es mir nicht verkneifen: hast du dir unsere Hunde (TH Zweibrücken) mal angesehen? :D
 
Lieben Dank für Deine Antwort!
Als Leihe war Herr Kuhn nicht gerade hilfreich. Ehrlich gesagt hat er mich sehr verunsichert, so sehr, das ich mir ernsthaft Gedanken gemacht habe, welche Möglichkeiten es gibt, diesen Hund aus Hessen legal nach RLP zu bekommen.

Wahrscheinlich ist Herr Kuhn ein ganz netter Kerl, der nur seinen Job tut. Sollte das aus irgend welchen Gründen, das doch nicht mit meinem Favoriten aus Hessen klappen, werde ich gerne mal bei euch rein schauen........!
Ist auch wirklich eine schwierige Endscheidung, schließlich haben ALLE FELLNASEN ein schönes zu Hause verdient...... :lol:

*Daumen drück*
 
Das ist die Rechtsentscheidung, die die Anordnung in Rheinland-Pfalz für nichtig und für Unrecht erklärte. In die Durchführungsvorschriften für die RLP-Ordnungsämter wurde es aber erst zum 1.1.2010 aufgenommen.



Seither brauchst Du nach gar nichts mehr zu fragen, es ist genauso, als ob du einen Hund aus einem RLP-Tierheim übernimmst. Einige OA-Angestellten behaupten vielleicht, der Hund müsse die RLP-Sachkunde abgelegt haben, bevor er nach RLP und zu Dir einreist und wollen noch dieses und jenes (worauf man wahrscheinlich nicht ein zu gehen braucht), wie z. Bsp. eine Bescheinigung von Orten, wo der Hund jemals lebte, ob er dort jemals auffällig wurde. So war es bei mir. Auch das ist Unsinn. Das OA muß Dir ein Frist einräumen, z. Bsp. Von 3 Monaten, in der der Hund bei Dir lebt und während der Du ihn auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Letzteres hat Herr Kuhn gegen den Willen meines OA-Angestellten diesem aufgeragen zu tun.
 
Du darfst dir, egal aus welchem Tierheim in Deutschland, einen Listenhund holen.
Das ist legal.
Dir darf die Haltegenehmigung nicht verwehrt werden, da für einen Tierschutzhund immer ein berechtigtes Interesse besteht (solange das Führungszeugnis sauber ist).

Hr. Kuhn passt das nicht, aber das ist völligst nebensächlich.
Er ist damit (nur RLP-Hunde an RLP-ler) vor Gericht gescheitert.

Du brauchst absolut nicht unsicher sein, das ist rechtens, wenn du einem hessischen TH-Hund ein Zuhause geben möchtest.
Wenn du die erweiterte Sachkundeprüfung machst, dann stellst du Antrag auf einen Halti.
Wenn du ne BH oder einen Teamtest machst, dann stellst du Antrag auf kpl. Maulkorbbefreiung.

Ich habe hier alles wissenswerte zusammengefasst.
Ich verweise auch dann gleich mal auf unsere Kampfinger :D

Hier mal das Urteil:
 
Erst mal Danke an Euch!
Ob Ihr es glaubt oder nicht, aber durch Eure Antworten fühl ich mich so richtig erleichtert. Wusste gar nicht, wie ich nun weiter machen soll. Hatte Panik, das ich mir mit einem falschen Schritt, alles verbauen könnte

Hr. Kuhn passt das nicht, aber das ist völligst nebensächlich.
Er ist damit (nur RLP-Hunde an RLP-ler) vor Gericht gescheitert. :baetsch:
Du brauchst absolut nicht unsicher sein, das ist rechtens, wenn du einem hessischen
Hier mal das Urteil:
:musik:[/quote]


SUPER!
 
Welcher solls den sein von den hessischen Nasen?
 
Das OA muß Dir ein Frist einräumen, z. Bsp. Von 3 Monaten, in der der Hund bei Dir lebt und während der Du ihn auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kannst.

Ich muss mal kurz klugsch*** (nix für ungut:(

Die Sachkunde muss der Halter machen (soweit notwendig);)
 
Das OA muß Dir ein Frist einräumen, z. Bsp. Von 3 Monaten, in der der Hund bei Dir lebt und während der Du ihn auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kannst.

Ich muss mal kurz klugsch*** (nix für ungut:(

Die Sachkunde muss der Halter machen (soweit notwendig);)

*auchklugscheiß*
Nö, das ist in RLP nicht so.:D
In RLP heißt das Ganze (also der theoretische und der praktische Teil) Sachkundeprüfung oder Sachkundenachweis.

Den theoretischen Teil macht man zügig, den praktischen Teil dann, wenn man mit dem Hund ein wenig gearbeitet hat.
 
....
Nö, das ist in RLP nicht so.
clip_image001.gif

In RLP heißt das Ganze (also der theoretische und der praktische Teil) Sachkundeprüfung oder Sachkundenachweis.

Den theoretischen Teil macht man zügig, den praktischen Teil dann, wenn man mit dem Hund ein wenig gearbeitet hat.

ist das so, dass man die beiden Sachkundeteile auch in RLP getrennt machen kann?


Ich hatte die NRW-Sachkunde, die aber in RLP (oder in meinem Kreis) nicht anerkannt wurde. Man sagte mir, es sei notwendig, dass ich beide Teile zusammen und sofort hintereinander machen müsse. Nach dem Test hatte ich mich etwas über die unerwartet hohen Kosten moniert (298€), die sie sofort in bar haben wollten und wollte gerne eine Rechnung haben, auf der etwas aufgeschlüsselt sei anstelle von einer Quittung. Da kam auch wieder der Hinweis, dass es keine Aufschlüsselung gebe, weil das eine einzige zusammengehörige Prüfung sei. Ich nehme an, die wollten mich lieber schnell los sein und keine Rechnung ausstellen.
 
Hallo!
Hab da mal eine Frage: Ich interessiere mich für einen Listenhund aus einem hessischen Tierheim. Wohne aber selbst in RLP! Also hab ich mein Zuständiges O.-Amt angerufen, um zu erfahren, wie das alles von statten geht. Der Herr vom O.- Amt teilte mir mit, das er mit der Einfuhr von Listenhunden aus einem anderen Bundesland kein Problem hat, jedoch muss er diese der ADD melden und da gebe es meist Probleme.
Also rief ich bei der ADD an und sprach mit einem Herrn Kuhn. Dieser teilte mir mit, das es derzeit in RLP Tierheimen 45 vermittelbare Listenhunde gäbe und warum ich mir denn keinen von diesen Hunden aus suchen würde. Ich versuchte ihm zu erklären, das ich mir nun mal nicht irgend einen Hund anschaffen möchte, vielmehr soll dies ein Freund fürs Leben sein und da kommt es nun mal auf die gegenseitige Sympathie an! Mann verliebt sich nun mal in einen Hund oder nicht! Herr Kuhn fragte mich, ob ich denn zumindest mal in den RLP Tierheimen gewesen bin, um mich dort umzusehen. Ich fragte Ihn, ob dies denn was ändern würde und wie er das nachvollziehen wolle, das ich dies wirklich getan habe. Er meinte: Ganz einfach, bei 45 vermittelbaren Listenhunde könnt ihm keiner erzählen, das man unter diesen keinen passenden Hund finden würde!
Auf meine Frage hin, ob ich das nun richtig verstehe und dies Grundsätzlich nicht geht, antwortete er mir: Nein, so hab ich das nicht gesagt!

Ich beendete das Telefonat, das ohne hin wenig hilfreich wahr und weiß nun nicht so recht weiter.
Wie wäre es denn Sinngemäß, wenn ich den Hund nicht aus einem hessischen Tierheim hätte, sondern von irgend einem Typen aus irgendeiner Fußgängerzone in RLP....?
 
Wie wäre es denn Sinngemäß, wenn ich den Hund nicht aus einem hessischen Tierheim hätte, sondern von irgend einem Typen aus irgendeiner Fußgängerzone in RLP....?
Dann kriegt man für dieses Tier keine Genehmigung.
In RLP werden NUR Tierschutzhunde genehmigt.
 
Ich hatte die NRW-Sachkunde, die aber in RLP (oder in meinem Kreis) nicht anerkannt wurde. Man sagte mir, es sei notwendig, dass ich beide Teile zusammen und sofort hintereinander machen müsse. Nach dem Test hatte ich mich etwas über die unerwartet hohen Kosten moniert (298€), die sie sofort in bar haben wollten und wollte gerne eine Rechnung haben, auf der etwas aufgeschlüsselt sei anstelle von einer Quittung. Da kam auch wieder der Hinweis, dass es keine Aufschlüsselung gebe, weil das eine einzige zusammengehörige Prüfung sei. Ich nehme an, die wollten mich lieber schnell los sein und keine Rechnung ausstellen.

Nö, ich kenne Leute, die haben den theor. Teil sofort gemacht und den praktischen Teil 1/2 bzw. 3/4 Jahr später.
Es ist in der Regel üblich, das man den praktischen Teil später macht als den theoretischen.
Man muß sich ja mit dem Tier noch "anfreunden", warm werden, üben etc.
 
Ich habe den theoretischen Teil sofort gemacht, den praktischen 6 Monate später.
Das mit dem Hund aus dem Tierschutz ist das geforderte Berechtigte Interesse für die Ausstellung der Genehmigung.

Zu Herrn Kuhn kann ich sagen, der macht seine Arbeit korrekt. Habe das selbst erlebt dass wenn die Sachlage für den neuen Halter spricht und das OA vor Ort blockiert da auch Anweisung ergeht das durchzuwinken.
 
Damit ich das richtig verstehe....Tierschutzhunde sind legal...und von privat wirds schwierig?

Das würde ja dann heißen, dass ich, wenn ich nur mal angenommen in Wiesbaden wohne und einen Listenhund abgeben will ihn zuerst ins Tierheim stecke und dann wird er vermittelt?
 
Damit ich das richtig verstehe....Tierschutzhunde sind legal...und von privat wirds schwierig?

Das würde ja dann heißen, dass ich, wenn ich nur mal angenommen in Wiesbaden wohne und einen Listenhund abgeben will ihn zuerst ins Tierheim stecke und dann wird er vermittelt?

Die Regelung gilt für RLP, jedes Bundesland händelt das anders.
In RLP NUR Hunde vom Tierschutz, keine von privat.
 
Damit ich das richtig verstehe....Tierschutzhunde sind legal...und von privat wirds schwierig?

Das würde ja dann heißen, dass ich, wenn ich nur mal angenommen in Wiesbaden wohne und einen Listenhund abgeben will ihn zuerst ins Tierheim stecke und dann wird er vermittelt?

Hat ein Listenhund in Hessen einen bestandenen WT vorzuweisen darf er auch von
privat an privat vermittelt werden - vorausgesetzt der neue Besitzer kann die Auflagen
erfüllen (z.b. pol. Führungszeugnis).
 
Hallo zusammen, bin heute neu zu euch gestoßen, da ich diesen Bericht hier im Netz gefunden habe. Nach der Registrierung seh ich das das von 2011 ist.

Weiß jemand wie das jetzt aussieht, auch wir wohnen in RLP und wollten einen Listenhund aus Hessen haben. Heute wurde uns von der Gemeinde gesagt das ginge nicht, ich dürfte nur aus RLP Tierheimen?????
Kann mir jemand helfen.
 
In Rlp werden die keine Genehmigung ausstellen. Das muss im schlimmsten Fall eingeklagt werden, mit offenem Ausgang. In meinem Fall hatte das OA in Rlp die Genehmigung für einen Hund wegen angeblich falscher Haftpflichtversicherung verweigert. Durch Kontakt mit der ADD und direkter Anweisung von dort ans OA wurde die Genehmigung erteilt. In Rlp ist man sehr interessiert dass die Hunde aus den Tierheimen raus kommen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einfuhr Verbot für Listenhunde nach RLP“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Klopfer
Antworten
8
Aufrufe
1K
Scotty
Pitbull80
Die Klagen sollten lt. vorläufigem Terminplan Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in diesem Jahr entschieden werden.
Antworten
2
Aufrufe
619
Beckersmom
Beckersmom
Sammie
Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Bundestags von heute. REGIERUNG INFORMIERT ÜBER GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG GEFÄHRLICHER HUNDE Berlin: (hib/MAP) Der Bundesregierung zufolge ist das Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher...
Antworten
0
Aufrufe
703
Sammie
K
Oh dabei fällt mir ein: ich habe ja gar keinen Waffenschein für meine Kampfwaffe. Na ja ich setze die "Waffe" ja auch "nur" im Ausland ein, denn nach Deutschland darf ich ja eh im Moment nicht mehr. Zynische Grüsse Bora Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
5
Aufrufe
869
K
M
Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
Antworten
9
Aufrufe
925
snowflake
snowflake
Zurück
Oben Unten