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BürsteAuf jeden Fall kann man sich den Prüfer aussuchen, da auch unabhängige Sachverständige den Wesenstest abnehmen dürfen. Ausserdem wird bei Wiederholungen mit einem zweiten Gutachter und Bildnachweisen gearbeitet.
Beckersmom, wenn du genau liest was ich dort oben geschrieben hatte, erkennst auch du, dass du mir nicht widersprechen kannst.
So langsam wirds echt mühselig
1. In Hessen kann man sich die Prüfer für den Wesenstest aussuchen.
Dem hat keiner widersprochen!
2. Besteht noch immer die Möglichkeit einen negativen Test zu wiederholen auch wenn dies zunächst grundsätzlich nicht möglich erscheint. Denk nur an den von dir selbst angesprochenen Gerichtsbeschluss. Das dir ein solches Verfahren nicht bekannt ist, schließt die Möglichkeit nicht aus.
Dies obliegt einzig und alleine dem zuständingen Ordnungsamt. Um einen zweiten Test zu bekommen müßte das Gutachten sowie der Test schon gravierende Mängel aufweisen und das wissen unsere Prüfer auch. Somit bliebe nur, das zuständige Verwaltungsgericht anzurufen, aber bis dahin ist der Hund bereits beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erfolgt in der Regel direkt nach dem Nichtbestehen des Testes.
Bisher wurde keinem Hundebesitzer einstweiliger Rechtschutz gewährt!
3. Sind unabhängige Prüfer zugelassen. Du schreibst ja selbst, dass VDH-Sachverständige, Polizei-Diensthundeführer bzw. -Ausbilder sowie einige Tierärzte mit Zusatzausbildung den Test abnehmen können.
Es sind die einzigen, die den WT abnehmen dürfen
Und ob Polizeibeamte "unabhängig" sind, wo doch deren oberster Dienstherr unser Im ist - laß ich mal dahingestellt sein ...
So, und nun "grins weiter alter Clown"
Mach ich jedes Mal, wenn ich einen Deiner herausragenden Erziehungstipps lese