Der-Ich-bin-stinkwütend-Thread

Ja mit viel bitten und betteln läuft es jetzt auch so, aber gleich mit dem Hinweis das sobald die Verordnung abgelaufen ist wir aber vorstellig werden müssen.
So ein Quatsch, die Logopädin schreibt jedesmal ein Bericht, also warum kann man nicht vertrauen sondern will nochmal abrechnen.
Und warum macht der Kinderarzt das nicht, wobei ich mir da demnächst dann auch nochmal nen Termin geben lasse um das persönlich zu klären.
Dieser ganze Aufwand einfach nur um dem Zwerg zu helfen und er will es ja auch das nervt mich so unheimlich.
Dazu kommt dann ja auch unsere örtlichen Begebenheit, noch sind die 45km problemlos in ner halben Stunde geschafft, im Sommer können es aber auch mal locker 3 und mehr Stunden werden :motz:
 
  • 29. März 2024
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Hi Manny ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der HNO Arzt ist der überweisende Facharzt und DER rechnet ab! Da liegt wohl der "Hund" begraben.....
 
Der KINDERARZT, ja sicher. Doch in diesem Fall war es doch der HNO, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
 
Zum Kompetenzbereich bei Neuverordnungen kann ich nichts beitragen, frage doch ganz deutlich, wie das nach dem RECHT geregelt ist. Das wissen die Praxen oft selber nicht so genau. ;)
 
Die neue Verordnung ist abrechnungstechnisch eine Folgeverordnung zur alten. die darf nicht einfach ein anderer Arzt ausstellen. Das muss der Arzt tun, der die Erstdiagnose gestellt hat, und der muss gegenüber der Krankenkasse nachweisen, dass der von ihm festgestellte Behandlungsbedarf noch besteht. Sonst kriegt er das gar nicht bezahlt oder wird uU sogar in Regress genommen.

Der hat mW gar keine andere Möglichkeit, als das so zu machen und auf einer Folgeuntersuchung zu bestehen.

Wenn Nik gut spricht und nur etwas Unterstützung braucht, ist es vieleicht übrigens mit einer Verordnung schon getan. logopädie muss keine jahrelange Aktion sein... :hallo:
 
das kenn ich anders lektoratte, die Erstverordnung für Logopädie muss immer ein HNO ausstellen Folgeverordnungen darf der Hausarzt ausstellen,
so handhaben wir das in der Praxis auch, allerdings haben wir keine Kinder sondern meist patienten nach apoplex
 
Dann ist es ja ganz klar, prima!
Doch wird gerne bei Logo gespart, auch im stat./internistisch/ geriatrischen Bereich und in anderen Fachdisziplinen......
Anderes Thema, ich bin ja eh raus!!:D
 
Ich danke dir Mausi, ja so hat es die Logopädin auch erklärt. Grundsätzlich wäre es schon möglich nu muss ich mich dann mit der Hausärztin Auseinandersetzen wenn es denn weiterlaufen muss..
na mal abwarten :rolleyes:
 
@mausi @Manny

Kann es sein, dass das a) früher anders war oder b) je nach kassenärztlicher Vereinigung variiert? :verwirrt:

Aber vielleicht hab ich da auch bloß was durcheinander gebracht.

Ich frage die Logopädin vom kleinen Ü nächste Woche noch mal, wie es hier normalerweise gehandhabt wird. :hallo:
 
also in bayern ist seit zehn jahren so, mindestens, aber ja kann sein das das in anderen bundesländern anders ist
 
Ich hatte nochmal mit der Logopädin telefoniert, unsere alte Kinderärztin hat wohl schon immer problemlos Rezepte ausgestellt, meine jetzige wohl schon immer eher nicht :nee:
Ich werd das wenn sich die jetztige Verordnung dem Ende neigt in einem persönlichen Gespräch nochmal klären.
Ich hatte da ja mit ihr auch schon drüber gesprochen aber sie wollte noch bis zur nächsten U abwarten..
Wenn es nicht diese Entfernung gewesen wäre, wäre es mir völlig egal. Aber den HNO der im selben Ort Sitz werde ich meinem Kind nie wieder anvertrauen, getestet haben wir ja leider :motz:
Ich hatte eh schon tierisches Glück überhaupt bei der Logopädin ran zu kommen die hat uns nur genommen weil wir zeitlich so flexibel sind..
 
@mausi
@Manny

Ich frage einfach nächste Woche nochmal nach... Ich bin mir recht sicher, dass der HNO-Arzt mir das im Fall vom kleinen Ü so oder so ähnlich erklärt hat (der ist auch was weiter weg, und ich wollte nicht dauernd dahin fahren müssen:( Die Logopädie könne ich machen, wo ich wolle, das müsse nicht die sein, mit der seine Praxis zusammenarbeitet. Die Vorstellung zur evtl. Neuverordnung aber wieder bei ihm.

Aber: Das kleine Ü kriegt die Logopädie seit der Zungenbändchen-OP, um ihm dabei zu helfen, die Laute, die er vorher nicht oder nur fehlerhaft bilden konnte, gleich richtig zu lernen. Und zwar als ein, maximal zwei Rezepte. Die OP hat aber ja nun der HNO gemacht, und alle Sprachtests vorher auch - wie soll ein anderer Arzt entscheiden, ob es mit der Logopädie noch weitergehen soll...? Kann er zwar, Pi mal Daumen, aber sinnvoller ist es doch, das macht der Arzt, der auch operiert hat. Der kann ja vielleicht auch am ehesten der Kasse gegenüber begründen, warum die Therapie noch einmal verlängert werden soll, und das Ganze zählt ja vielleicht auch als "OP-Nachbehandlung" und sollte dann von dem Arzt verordnet werden, der auch operiert hat? :verwirrt:

Ist auf jeden Fall vielleicht was anderes als wenn die Verordnung nicht mit einer OP, sondern nur mit einer Diagnose verknüpft ist.
 
Das klingt logisch, aber in unserem Fall ist es tatsächlich so, dass die Logopädin einen Bericht schreibt der aussagt wie gut er spricht.
Naja jetzt krieg ich ja erstmal nen Rezept u d dann sehen wir weiter ;)
 
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