Der ausbruchsichere Zaun

F.Z

10 Jahre Mitglied
wer weiß mehr?

heute schreibe ich hier das erste mal in diesem forum und das in der weisen voraussicht, dass mir irgend jemand eine passende antwort liefern könnte. ich bin hundehalter von vier liebenswerten hunden und wenn ich schreibe liebenswert, dann meine ich es wirklich so. der größte meiner schützlinge ist ein sieben jahre alter labrado-dobermannmischling mit einem netten kampfgewicht von 52 kg. nun ja, am 05.09.2008 ist ein kleines missgeschick passiert. meine frau und ich habe neu gebaut und aufgrund dieser tatsache stand noch kein zaun zum nachbarn. an diesem besagten tag lief mein hund bei uns aufs grundstück ( ca. 1000qm ) um seine lieblingshecke zu begießen. in diesem moment lief die nachbarskatze hinter seiner hundehütte vor und mein kleiner hatte nichts besseres zu tun, als die katze zu jagen. was soll ich sagen? er war ein wenig schneller als die katze, packte sie und fügte ihr sehr schlimme bißwunden zu, an der auch die katze verstarb. nun ja, die netten nachbarn wendeten sich auch spontan an das ordnungsamt und das schicksal nahm nun seinen lauf. man stufte zuerst meinen hund als extrem gefährlich ein, da er eine gefährdung für die öffentliche sicherheit darstellen würde. desweiteren wurde ihm der maulkorbzwang auferlegt und er muss sich jetzt einem wesenstest unterziehen. ferner erwartete man von mir, das ich ein ca. 1000qm großes grundstück binnen zweier wochen 1,80m hoch und ausbruchsicher einzufrieden hätte. also beauftragten wir eine zaunfirma ( diese firma baut auch jegliche zäune für die stadt ) und das ist nun der wesentliche dreh und angelpunk. ok, der zaun wurde gebaut ( kosten 6000€ ) und wurde sogar letzte woche vom ordnungsamt als tadellos abgenommen. juhu dachte ich, dass wäre gescgafft. heute rief mich das amt an und meinte:,, wir haben das mit dem zaun noch einmal durchdacht und müssen ihnen mitteilen, das der zaun in den augen des amtes schwerwiegende mängel aufweisen würde!" ich war sehr verwirrt und fragte nach, warum? die antwort haute mich nun voll HOCKER,, der zaun ist ja gar nicht in die erde eingelassen und da könnte sich ihr hund ja durchbuddel!" bitte, man meinte nicht die Pfosten, sondern den zaun als solchen. ich bin einfach nur sprachlos. ihr solltet wissen, das es sich um einen feuerverzinkten maschendrahtzaun der bundeswehr handelt, mit einer drahtstärke von 2,5mm, also unverwüstlich. nun erwartet man von mir, dass ich mir eine lösung, am besten noch gestern, einfallen lasse, damit sich mein hund nicht durchbuddeln kann. davon abgesehen, tut er er das eh nicht. die masterfrage die ich nun habe ist:,, gibt es solche vorschriften, die aussagen ob ein zaun in die erde eingelassen werden muss und wenn ja, wo steht es geschrieben?" das verrückte ist, dass mir das amt es auch nicht sagen kann, es aber zur auflage macht. meines erachtens wird derzeit mit kanonen auf spatzen geschossen. ach ja, meinen bzw den wesenstest, den ich schon einmal vor 5 jahren machen musst, dieser auch bestanden worden ist, hat man wieder rückwirkend aufgehoben. ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand einen wertvollen tip geben könnte.
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi F.Z ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 11 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
wer weiß mehr?

heute schreibe ich hier das erste mal in diesem forum und das in der weisen voraussicht, dass mir irgend jemand eine passende antwort liefern könnte. ich bin hundehalter von vier liebenswerten hunden und wenn ich schreibe liebenswert, dann meine ich es wirklich so. der größte meiner schützlinge ist ein sieben jahre alter labrado-dobermannmischling mit einem netten kampfgewicht von 52 kg. nun ja, am 05.09.2008 ist ein kleines missgeschick passiert.
Das sehen die (ehemaligen) Besitzer der Katze - wohl zu recht - anders.
meine frau und ich habe neu gebaut und aufgrund dieser tatsache stand noch kein zaun zum nachbarn. an diesem besagten tag lief mein hund bei uns aufs grundstück ( ca. 1000qm ) um seine lieblingshecke zu begießen. in diesem moment lief die nachbarskatze hinter seiner hundehütte vor und mein kleiner hatte nichts besseres zu tun, als die katze zu jagen. was soll ich sagen? er war ein wenig schneller als die katze, packte sie und fügte ihr sehr schlimme bißwunden zu, an der auch die katze verstarb. Soll wohl lustig klingen, aber ich kann nicht lachen :(nun ja, die netten nachbarn wendeten sich auch spontan an das ordnungsamt und das schicksal nahm nun seinen lauf. man stufte zuerst meinen hund als extrem gefährlich ein, da er eine gefährdung für die öffentliche sicherheit darstellen würde. Lt. §3.3.6 des lHG NRW ist dies ja nun auch der Fall.desweiteren wurde ihm der maulkorbzwang auferlegt und er muss sich jetzt einem wesenstest unterziehen. ferner erwartete man von mir, das ich ein ca. 1000qm großes grundstück binnen zweier wochen 1,80m hoch und ausbruchsicher einzufrieden hätte. also beauftragten wir eine zaunfirma ( diese firma baut auch jegliche zäune für die stadt ) und das ist nun der wesentliche dreh und angelpunk. ok, der zaun wurde gebaut ( kosten 6000€ ) und wurde sogar letzte woche vom ordnungsamt als tadellos abgenommen. juhu dachte ich, dass wäre gescgafft. heute rief mich das amt an und meinte:,, wir haben das mit dem zaun noch einmal durchdacht und müssen ihnen mitteilen, das der zaun in den augen des amtes schwerwiegende mängel aufweisen würde!" ich war sehr verwirrt und fragte nach, warum? die antwort haute mich nun voll HOCKER,, der zaun ist ja gar nicht in die erde eingelassen und da könnte sich ihr hund ja durchbuddel!" bitte, man meinte nicht die Pfosten, sondern den zaun als solchen. ich bin einfach nur sprachlos. ihr solltet wissen, das es sich um einen feuerverzinkten maschendrahtzaun der bundeswehr handelt, mit einer drahtstärke von 2,5mm, also unverwüstlich.Meinst Du tatsächlich einen Maschendrahtzaun? Oder einen Gittermattenzaun? Nun, einen Maschendrahtzaun kann ein kräftiger Hund nach oben schieben und sich darunter durchzwängen. Die Gittermatten sind starr, aber auch hier sollte ein Sockel unter dem Zaun sein um auszuschließen das der Hund sich da durch gräbt. nun erwartet man von mir, dass ich mir eine lösung, am besten noch gestern, einfallen lasse, damit sich mein hund nicht durchbuddeln kann. davon abgesehen, tut er er das eh nicht. die masterfrage die ich nun habe ist:,, gibt es solche vorschriften, die aussagen ob ein zaun in die erde eingelassen werden muss und wenn ja, wo steht es geschrieben?" Hm, lt. LHG NRW muß der Zaun das Verlassen des Grundstückes verhindern. Von in die Erde einlassen ist da nicht die Rede. das verrückte ist, dass mir das amt es auch nicht sagen kann, es aber zur auflage macht. meines erachtens wird derzeit mit kanonen auf spatzen geschossen. Würdest Du vermutlich nicht sagen wenn es Deine Katze und der Hund vom Nachbarn gewesen wäre. ach ja, meinen bzw den wesenstest, den ich schon einmal vor 5 jahren machen musst, dieser auch bestanden worden ist, hat man wieder rückwirkend aufgehoben. Logisch ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand einen wertvollen tip geben könnte. Evtl. kann man die Maulkorbbefreiung bekommen wenn der Hund erneut einen Wesenstest ablegt und besteht. An einer ausbruchsicheren Unterbringung ändert das aber nichts.
 
Mein erster spontaner Tipp für dein Problem wäre:

Zwei Reihen Platten rings um den Zaun legen.

Für sonstige rechliche Probleme (warum sollte ein Hund, der Katzen jagt, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein? - Das ist nun alles andere als ein "übermäßig aggressives" Verhalten, aber du als Halter hast natürlich Sorge dafür zu tragen, dass das nicht bzw. nicht wieder vorkommt - Muss der Zaun wirklich "buddelsicher" sein - Was ist mit dem Wesenstest... - den kannst du in NRW ja zum Glück beliebig wiederholen, aber wann und unter welchen Auflagen ist das möglich) empfehle ich dir:

Wende dich an

Die haben wirklich kompetente Anwälte, die sich den ganzen Tag nur um solche Sachen kümmern, und haben schon viele Menschen sehr glücklich gemacht. (Nee, ich arbeite nicht für die. ;) )

Und könnte das hier mal jemand in "Verordnungen und Rechtliches" verschieben?
 
Wenn Dein Hund eh nicht an den Zaun geht, dann kaufe doch Pferdeweidezaun und ein Weidezaungerät. und einen Rechtsbeistand würde ich heranziehen.
Ach ja und eine tolle Nachbarschaft die Du hast!! Traurig, dass Du da leben musst!!!
 
Wenn ich ehrlich bin, wäre ich als Nachbarin auch alles andere als begeistert, wenn meine Katze von Nachbars Hund getötet würde...

Wenn mich nicht alles täuscht, gilt ein Hund in NRW als gefährlicher Hund, wenn er andere Tiere, u.a. Katzen, hetzt oder tötet. Ob das nun richtig oder Unsinn ist, sei dahingestellt. Es ist meines Wissens so geregelt (oder hat sich das schon wieder geändert?). Das war u.a. auch ein Grund, warum ich immer erst unseren Garten oder unsere Wiese auf Katzen abgesucht habe, bevor meine Lisa, die eine echte Katzenhasserin war, da von der Leine durfte.

Landeshundegesetz NRW §3 Absatz 2: Als gefährliche Hunde gelten .... Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Wobei ich die Aktion mit dem Zaun auch eher für Schikane halte. Ich habe das kürzlich bei jemanden gesehen, der bei einem Stabmattenzaun im unteren Bereich noch mal Maschendraht in den Boden eingegraben hatte (womöglich sogar einzementiert - das kann ich nicht so genau sagen).
 
Wenn ich ehrlich bin, wäre ich als Nachbarin auch alles andere als begeistert, wenn meine Katze von Nachbars Hund getötet würde...
Richtig, obwohl ich hier noch von einem artgerechten Hundeverhalten sprechen würde.
Genauso wie bei einer Katze, die Vögel jagt.

Landeshundegesetz NRW §3 Absatz 2: Als gefährliche Hunde gelten .... Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Darüber zu diskutieren erübrigt sich ja. Es sind nun einmal die Fakten.​

Wobei ich die Aktion mit dem Zaun auch eher für Schikane halte.
Hmmmm, als Nachbar würde ich das anders sehen, wenn sich erst einmal ein Hund durchgebuddelt hat. Und manch einer ist da ein wahrer Meister.

Zum Zaun: 1.000qm sind ja nicht die Welt. Das werden so ca. 200m Zaunlänge sein.
Mein Tipp hier: Rasenbegrenzungssteine aus Beton senkrecht vor/unter den Zaun einbuddeln. Das Stück (1m lang) kostet so ca. 2 Euro.

Nur was macht der Nachbar mit der Nachfolgekatze, wenn diese über den Zaun springt?
Grüße Klaus
 
Helki, du hast natürlich Recht - das war mir schon wieder entfallen.

Das mit dem Zaun ist "Ermessenssache". Aber, wie gesagt: Wenn man direkt am und unter dem Zaun Platten verlegt, kann der Hund dort nicht graben. Den Kaninchen meiner Freundin haben die Platten gereicht, und bei denen ist die Gefahr, dass sie sich ausgraben, doch um einiges größer als bei einem großen Hund.
 
Der Tipp von Klaus ist auch gut. Haben meine Nachbarn hier auch an ihrem "ausbruchsicheren Zaun" - dort, wo ihr Zaun ans Blumenbeet grenzt und sie keine Platten verlegen wollten. :)

Höhe und Ausstattung ist übrigens irgendwie Gemeindesache. Wir wollten ja einen Zaun mit 1,75 m Höhe für den Spacko haben, und wurde mehr oder weniger gedrängt, es bei 1,50 m zu belassen, weil alles andere den äußeren Eindruck stört und die Nachbarn zu sehr beeinträchtigt.

(Der zuständigen Sachbearbeiterin war bekannt, dass es um einen Dobermann ging.)

Ich denke, wir haben echt Glück, dass er eben nicht springt und auch in unserem Garten nicht gräbt...
 
Also,

im Saarland hat ein Verwaltungsgericht entschieden, dass "ein Hund nicht automatisch als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er – seinem Jagdtrieb folgend - kleinere Tiere fängt oder beißt... Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des Hundes einen natürlichen Trieb." Quelle:

Weiß aber nicht, ob solch ein Urteil auch für andere Bundesländer zumindest richtungsweisend ist.
 
Ich würde mich umgehend an Hr. Weidemann von wenden.
Er ist Rechtsanwalt und die Nr. 1 in Sachen "gefährliche Hunde".

Adresse hier:


Habt ihr euch von Anfang an anwaltlich beraten lassen oder habt ihr alles so hingenommen?

Ich kann übrigens die Nachbarin sehr gut verstehen, da gibt es auch nichts schönzureden. :(
 
Hallo,

also wir haben es so geregelt, das unser Privatgrundstück voll abgesichert ist. (wir hoffen doch)

Hasendraht ist eingebuddelt, 1,80 Maschendrahtzaun, Jägerzaun ca. 60 cm hoch ist an einer Mauer befestigt. (Vorgarten) also Buddeln geht nicht, obwohl Socke es schaffte zwischen Maschendrahtzaun u. Hasendraht seinen Kopf durch zu drängen. (Die Zäune haben sich von Hund zu Hund angesammelt.

Garten mit Maschendrahtzaun, wird ständig kontrolliert, da andere Tiere wie Katzen etc. unseren Zaun beschädigen. Zusätzlich zum Nachbar wurde auf unserem Grundstück noch ein Zaun errichtet, das Socke nicht bis ganz an den Nachbarzaun läuft. Aischa ist der Nachbarshund egal.

Firmengrundstück ist auch abgesichert, aber dort dürfen unsere Hundis nicht laufen.

Wie sieht es denn mit "Eisenbahnschwellen" aus oder "Autobahnblanken" daran kannst Du Deinen Zaun zusätzlich sichern.


Hab irgendwo was gelesen,da wurde der HH vomOA gefragt lebt ihr Hund im Garten, "nein" dann brauchen sie auch ihren Garten nicht so absichern.

Meine sind trotz Absicherung fast nie allein im Garten.

Muß mir ein Beispiel an Deinem Nachbar nehmen, wir werden noch dieses Jahr zusätzlich einen Sichtzaun an unserem Firmengrundstück anbringen, da Nachbarshund unsere Kundschaft belästigt. :sauer:

Aber wie immer geht es auf unsere Knochen u. an unseren Geldbeutel.



Gruß
 
PS,

Wißt Ihr was ich wiedermal nicht verstehe, Hunde dürfen das nicht u. sell nicht.

Katzen dürfen alles. Sie dürfen in Nachbarsgarten, sie "verpieseln" Haustüren u. lassen ihre Hinterlassenschaften in anderleuts garten.
Sie jagen "Kleiner Tiere".


Wenn man eine "Freigängerin" hat muß man damit rechnen, das irgendwas passiert.
Wäre die Katze in ein Auto gelaufen???

Also nix gegen Katzen, ich würde auch dazwischen gehen, wenn einer meiner Hunde auf eine Katze gehen würde.

Aber wie sieht es denn aus, mit deren Umzäunung, Sicherung etc.


Gruß
 
Eisenbahnschwellen dürfen wg. der Giftigkeit nicht mehr im Garten verbaut werden.

Wir haben leider keine Möglichkeit, unser Grundstück katzensicher zu machen ( die beiden direkten Nachbarn haben insgesamt 6 (!!) Katzen. Da unser Gelände teilweise etwas tiefer liegt, müssten wir ja einen vlt. 3 meter hohen Zaun ziehen, damit die Katzen nicht drüberkommen.

Seit diesem Sommer haben wir auch eine "Kamikatze", die denkt irgendwie, sie wohnt in unserem Garten. Ich habe fast einen Herzinfarkt bekommen, als sie und Arthur sich wirklich auf Tuchfühlung gegenüber gesessen haben. Nix passiert, aber als es ihr zu viel wurde ist sie weggeflitzt und Arthur ihr natürlich nach.

Ich habe einen Hund, und ich kann es nicht verhindern, dass die vielen Nachbarskatzen in unseren Garten kommen. Natürlich wäre es mehr als schlimm, wenn was passieren würde (ist ja auch für den Hund nicht ungefährlich), aber ich würde die Verantwortung dafür erst mal ablehnen. Vielmehr sollte dann der Katzenbesitzer dafür sorgen, dass seine Katze nicht zu mir kommt - und das kann er im Freilauf nicht.
 
Wir hatten damals unseren 1,80 m Zaun auf ein Betonmäuerchen gestellt, somit war nix mit drunter durchbuddeln.
Alles andere wäre mir auch zu unsicher.

Wegen den Katzen:
Ich habe auch Freigängerkatzen und sicher muß ich damit rechnen, das was passieren kann (zumal mein Merlin keine Angst vor Hunden hat), aaaaaber:
Hier war ein Grundstück nicht eingezäunt, der Hund hat Gas gegeben und konnte der Katze ungehindert hinterher und das geht gar nicht.
Wäre der Garten eingezäunt gewesen, die Katze hätte sich darin aufgehalten und es wäre zu dem Unglück gekommen: Gut, sch.eiße, aber passiert.....

Ich denke doch, das dies ein kleiner, aber feiner Unterschied ist.
 
@Midivi: Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das Grundstück von FZ war noch gar nicht eingezäunt. Klaro, das ist was anderes.

@Sockemama Eisenbahnschwellen wurden früher verwendet, das darf man heute aber nicht mehr (die sind doch getränkt mit Giften der DB aufgrund der Wartungsarbeiten(Haltbarmachung der Gleise).

"Seit dem 01.04.1992 verbietet das Chemikalienrecht, teerölbehandelte Bahnschwellen im Garten einzubauen. Allerdings ist dieses Verbot weitgehend unbekannt. "

Grüße aus Saarlouis ;)
 
Oh, habe grade gemerkt, dass ihr jetzt denken könntet, dass wir es waren, über die bei meinem anfangs zitierten Urteil verhandelt wurde *g* Das ist aber zum Glück nicht der Fall.
 
Also erstmal tut es mir leid was da passiert ist.
Ich bin kein Hunde sondern Katzenbesitzer und meine beiden Kater sind auch freigänger.
Ich finde die Reaktion aber ehrlich gesagt übertrieben.
Ich muss auch damit rechnen, dass es sein kann, dass die beiden irgendwann mal nicht mehr nach hause kommen. Natürlich kann es auch passieren dass sie mal einem Hund in die Quere kommen....
Aber deswegen gleich das OA einzuschalten find ich nicht ok.
Klar wäre ich auch zutiefst bestürzt, denn ich liebe meine beiden über alles. Aber ich denke sowas sollte man auch anders klären können...(man könnte sich ja auch einfach mal mit dem Hundehalter unterhalten)

Naja nun zur eigentlich Frage....ich war vor kurzem bei unserem OA um mich über die Haltungsvorschriften für einen Amstaff zu informieren.
Der "nette" Herr erzählte mir dann auch, dass ich laut Gesetz einen 2m hohen beißsicheren und in den Boden eingelassenen zaun um mein komplettes Grundstück machen müsste.
Nach mehrfachem nachhaken viel ihm dann aber auch dass das nur bei Hunden zutrifft die KEINEN Wesenstest haben der Fall ist.
Also wenn du mit deinem Hund den Wesenstest hast, brauchst du das glaub ich nicht mehr.
Ich würd da mal genau nachfragen und mir dann ne alternative lösung suchen.

Und den Rechtsbeistand kann ich dir auch nur empfehlen....ich find es sehr schade dass durch so nen dummen "Unfall" etwas so eskalieren muss!!!
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Der ausbruchsichere Zaun“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

K
Ich hatte einen Deutschen Pischer zur Pflege, der vier Jahre lang bei seinem Frauchen alles machen durfte...ich kenn das also zu gut :rolleyes: Warum stresst dich das mit dem Zaun denn so? Also in welchen Situationen ist das so schwierig? Vielleicht ist mein Miteinander mit dem Hund im Garten...
Antworten
24
Aufrufe
2K
Spicy
Dunni
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
2
Aufrufe
293
embrujo
embrujo
B
Zustimmen muss er, aber warum sollte er sich an den Kosten beteiligen, wenn du (bzw. der TE) einen Zaun bauen möchtest/möchte? @bls Zum § 10: Auch das hängt deiner Gemeinde ab. Manche fordern 1,50 m, andere 1,80 m, andere fordern gar nichts, aber verlangen, dass der Hund nie allein im Garten...
Antworten
2
Aufrufe
721
lektoratte
lektoratte
Crabat
Ich finde das auch spannend. Leckerlies sind ja auch Ausnahmesituation- Maya stürmt auch bei jedem Freßnapf die Kasse weil es bei dem in F immer Lecker gibt und sie gar nicht einsieht das es woanders nicht so ist :D
Antworten
13
Aufrufe
1K
wilmaa
Kafu0678
Nein, sowas habe ich nicht.
Antworten
58
Aufrufe
3K
viecherei
viecherei
Zurück
Oben Unten