okay, ich hab das jetzt mal rumgerechnet in Prozent-Werte, das wären
Kaltmiete + 20,53%
Heizung + 17,79%
Strom + 50 % (!!!!!!)
rein prinzipiell besagt die Rechtsprechung (meines Wissens nach - kein Anspruch auf tatsächliche Richtigkeit) im allgemeinen folgendes:
Die Miete kann nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, der Vermieter kann also das verlangen, was für Wohnraum vergleichbarer Größe, Lage und Art gezahlt wird. Wie hoch diese Vergleichsmiete ist, ergibt sich aus dem Mietspiegel des Wohnortes.
Die Wohnmiete kann der Vermieter innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen.
Für die Erhöhung der Miete gibt es gewisse formal-juristische Regeln:
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, die Unterschrift des Vermieters ist nicht nötig. Der Name der Person, die die Mieterhöhung fordert, sowie dessen Berechtigung muss klar erkennbar sein.
Die Mieterhöhung muss, wenn sie gültig sein soll, an alle Mieter gerichtet ist.
Der Vermieter muss begründen, warum die Wohnung teurer werden soll.
Der Vermieter muss für die Erhöhung der Miete die Zustimmung des Mieters erhalten und dies muss auch aus dem Mieterhöhungsschreiben hervorgehen.
Der Gesetzgeber räumt dem Mieter ausgiebig Zeit ein, sich zu informieren, inwieweit die Forderung des Vermieters berechtigt ist. Nach Eingang des Schreibens haben Mieter den restlichen Monat und die folgenden zwei Monate Zeit.
Verweigert ein Mieter die Zustimmung, so kann der Vermieter diese rechtlich einzuklagen versuchen - die Prozesskosten trägt dann logischerweise der, der am Ende nicht Recht bekommt. Sollte der Mieter also den Prozess verlieren, trägt er die Kosten des Verfahrens und muss die erhöhte Miete rückwirkend bezahlen.
angesichts der Zahlen, die ich da zu Anfang rausgerechnet habe, würde ich mal über Mitgliedschaft Mieterschutzbund etc. nachdenken oder falls rechtsschutzversichert einen Anwalt konsultieren