Darf der Vermieter die Miete so drastisch erhöhen????

Baaneez

15 Jahre Mitglied
Jo, eben kam unser Vermieter und meinte, er hätte mehr Ausgaben, müsste Wohnraumsteuer (nach?)zahlen, usw. und drückte uns einen neuen Mietvertrag in die Hand, den wir uns anschauen sollen... Die Miete ist um 126 Euro pro Monat erhöht worden.

Ist das zulässig????
 
  • 28. März 2024
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Hi Baaneez ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann ich mir nicht vorstellen dass das zulässig ist. Eine Nebenkostenerhöhung in einem bestimmten Rahmen ja aber 1. nicht in der höhe und 2. nicht die miete selbst! Erkundige dich am besten beim Mieterschutzbund oder wenn du Rechtsschutz hast geh lieber gleich zum Anwalt
 
kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht!
Ich mein, bei so einer Erhöhung würde ich ja glatt nach ner neuen Wohnung gucken...
 
Wenn es sich um die Grundsteuer handelt, die ist "umlegbar", gehoert also zu den Nebenkosten und ist dadurch nicht Bestandteil der Miete (so wie Muellgebuehren, Abwasser, etc...).

Das muss dann aber alles haarklein auf der Nebenkostenabrechnung aufgefuehrt werden. Z.B. wenn im Haus eine Wohnung leer steht, dann darf die Grundsteuer fuer diese nicht auf die restlichen Mieter umgelegt werden.
 
Also, wir wohnen außerhalb von Penzin (bei Bützow), rundherum ist nix. Seit 01.09.2005 wohnen wir hier. In den letzten Jahren haben wir viermal im Winter, jeweils für mehrere Tage keine Heizung gehabt, einmal sogar keinen Strom (wofür die aber nix konnten, weil Sturm). Haben uns nie beschwert, auch nicht als Schimmel im Haus war, weil Wasserleitung defekt, wurde besprochen und wir haben es weggemacht. Alle Renovierungen haben wir selber durchgeführt.

Wir zahlen bisher

KM 391,80
Heizung 208
Strom 90
Wasser 30
and. NK 45,92

insg. 765,72

Nun will er:

KM 472,24
Heizung 245
Strom 135
Wasser 40

insg. 892,24

haben. Zuzufügen wäre noch, das wir JEDES Jahr, eine Rückzahlung von um die 800 ! Euro von den Nebenkosten bekommen.
 
Das macht keinen Sinn.

Wenn er wirklich wg. der Grundsteuer (was soll Wohnraumsteuer sein?) erhoeht, die ist ein durchlaufender Posten. Die darf nur anteilig auf die Mieter umgelegt werden, an der darf er sich nicht selber noch bereichern. Und damit gehoert sie in die Nebenkosten und *NICHT* in die Kaltmiete.

Abgesehen davon, sind die Nebenkosten anzupassen, wenn Ihr regelmaessig eine derartig hohe Rueckerstattung bekommt. Das ist ja quasi ein Gratis-Kredit fuer ihn.

Schau' Dir die letzte NK-Abrechnung an, und verlange, dass die NK dementsprechend reduziert werden.

Ausserdem besorg' Dir 'nen Mietspiegel fuer Deine Gegend und schau', ob die Kaltmiete dem entspricht.

Ich denke, ein Besuch beim Mieterverein waere jetzt langsam mal faellig, oder beim RA, falls Ihr 'ne Rechtschutz habt, die Mietsachen abdeckt (die sind ganz oft ausgeschlossen, daher vorher dringend pruefen).

Ach ja: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne rechtliche Verbindlichkeit. Bin ja schliesslich kein Anwalt, sondern auch nir Mieter und Vermieter. :albern:
 
okay, ich hab das jetzt mal rumgerechnet in Prozent-Werte, das wären
Kaltmiete + 20,53%
Heizung + 17,79%
Strom + 50 % (!!!!!!)

rein prinzipiell besagt die Rechtsprechung (meines Wissens nach - kein Anspruch auf tatsächliche Richtigkeit) im allgemeinen folgendes:

Die Miete kann nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, der Vermieter kann also das verlangen, was für Wohnraum vergleichbarer Größe, Lage und Art gezahlt wird. Wie hoch diese Vergleichsmiete ist, ergibt sich aus dem Mietspiegel des Wohnortes.
Die Wohnmiete kann der Vermieter innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen.

Für die Erhöhung der Miete gibt es gewisse formal-juristische Regeln:
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, die Unterschrift des Vermieters ist nicht nötig. Der Name der Person, die die Mieterhöhung fordert, sowie dessen Berechtigung muss klar erkennbar sein.
Die Mieterhöhung muss, wenn sie gültig sein soll, an alle Mieter gerichtet ist.
Der Vermieter muss begründen, warum die Wohnung teurer werden soll.

Der Vermieter muss für die Erhöhung der Miete die Zustimmung des Mieters erhalten und dies muss auch aus dem Mieterhöhungsschreiben hervorgehen.
Der Gesetzgeber räumt dem Mieter ausgiebig Zeit ein, sich zu informieren, inwieweit die Forderung des Vermieters berechtigt ist. Nach Eingang des Schreibens haben Mieter den restlichen Monat und die folgenden zwei Monate Zeit.

Verweigert ein Mieter die Zustimmung, so kann der Vermieter diese rechtlich einzuklagen versuchen - die Prozesskosten trägt dann logischerweise der, der am Ende nicht Recht bekommt. Sollte der Mieter also den Prozess verlieren, trägt er die Kosten des Verfahrens und muss die erhöhte Miete rückwirkend bezahlen.

angesichts der Zahlen, die ich da zu Anfang rausgerechnet habe, würde ich mal über Mitgliedschaft Mieterschutzbund etc. nachdenken oder falls rechtsschutzversichert einen Anwalt konsultieren
 
Stimmt, faellt mir auch gerade auf, wo Du's schreibst: Wieso zahlt Ihr ueberhaupt Strom? Hier macht das jeder mit seinem Versorger selber aus. Aber kann natuerlich sein, dass das bei Euch so ueblich ist.
 
ist dein vermieter gestern in den sandsturm gekommen?:verwirrt:
edit.
ra wunder ist gut,aber nicht unbedingt der günstigste,wenn ihr einen anwalt braucht.
 
Lies dir mal die entsprechenden Gesetze im BGB durch.
Relevant sind die §§ 557 - 561 BGB.
 
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