[BY] - Beissvorfall mit Bullterrier - Suche Dringend Hilfe!!!!

Roland74

10 Jahre Mitglied
Hallo zusamen!

Meine Registrierung hier hat eigentlich einen sehr traurigen Hintergrund und vielleicht kann mir hier ja jemand helfen!? Ich habe seit klein auf (8Wochen) einen inzwischen fast 6 Jahre alten Bullterrier-Mix. Letztes Jahr im Juni nahm das Schicksal seinen Lauf.
Er riß sich von der Leine los und rannte auf eine Frau mit deren Hund zu. Die Frau nahm ihren Hund auf den Arm und im Gerangel erlitt die Frau eine Bißverletzung am Oberarm. Ich nahm damals (naiv und geschockt wie ich war) die ganze Schuld auf mich schon wegen dem ganzen Trubel mit Hausbau zu der Zeit und war froh das alles schnellstmöglich durch die Hundehaftpflicht abzuschließen. Doch dann ging es erst richtig los.

Als erstes folgte eine Maulkorb und Leinenpflicht vom Ordnungsamt was ich auch ohne Widerrede akzeptierte. Danach folgte die Anordnung einen erneuten Wesenstest zu machen, worauf mir kurz darauf mitgeteilt wurde daß dies nicht mehr nötig wäre. Es folgte eine Aufforderung zu einer Dressur und Gehorsamkeitsprüfung was danach auch wieder hinfällig war und letztendlich wurde mir gesagt daß ich meinen Hund abgeben oder einschläfern muß! Ich bin mit den Nerven total am Ende und hoffe daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe mit ein paar Sachverständigern gesprochen und mir jeder mitteilte daß die Aufforderung vom Ordnungsamt total überzogen ist!

Zu erwähnen wäre noch daß ich in Bayern wohne wo das Thema "Kampfhundehaltung" eh sehr schwierig ist und mir eine Haltererlaubnis nicht gegeben werden kann wo mir jedoch schon von ein paar Leuten gesagt wurde daß ich die garnicht brauche. Mein Hund hab einen gültigen Wesenstest und ist vorher noch nie auffällig geworden und die Bißverletzung die die Frau sich zuzog ist meiner Vermutung nach nicht von meinen Hund aber das interessiert das Ordnungsamt nicht!

Ich wäre um jegliche Hilfestellung sehr dankbar weil ich spätestens am 20.04. meinen Sammy abgeben muß....
 
  • 26. April 2024
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Hi Roland74 ... hast du hier schon mal geguckt?
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hier sitzen kompetente Anwälte, nimm schleunigst telefonisch Kontakt auf



oder den 2. Vositzenden Herrn Weidemann

 
oh je das hört sich ja gar nicht gut an. Viele hier im Forum verweisen auf Hund und Halter und Hr. Weidemann. Der soll wirklich sehr gut sein!!

Ich drücke dir die Daumen und hoffe ihr könnt ein positives Ergebnis erreichen!!!!
 
Hi,

ich denke, das ein Anwalt jetzt helfen muß.
Ich hab allerdings mal in einem Fall mit einem Hunde, der gebissen hat, mitbekommen,
das da der Hundehalter gewechselt wurde sprich der Hund ist von der Halterin an ihre Tochter weitergegeben worden. Damit hat sich das Eigentum am Hund geändert und es mußte ein ganz neues Verfahren gestartet werden, was wohl auch nicht so einfach ist. Das war allerdings in Niedersachsen. Ich drück dir die Daumen.
Gruß
Sascha
 
Das alles läuf schon länger über meinen Anwalt und wir werden auch Klage gegen den Beschluß des Ordnungsamtes einlegen. Jedoch hat mir ein Sachverständigergutachter gesagt daß er an der Kompetenz meines Anwaltes zweifelt da er mir gesagt hat daß wenig bzw. keine Hoffnung besteht! Nur ist es inzwischen zu kurzfristig den Anwalt zu wechseln. Fakt ist daß mein Hund kommenden Dienstag weg muß auch wenn man gegen diesen Beschluß klagt. Man nimmt mir das liebste das ich habe....
 
Naja, Roland, und was erwartest du jetzt an Hilfe?

So ganz konkret?

Am einfachsten wäre es sicherlich, du würdest den Hund abgeben, und zwar am besten in ein Bundesland, wo es keine Listen gibt. Und dann hast du alle Zeit der Welt, zu klagen oder sonstwas zu tun, damit du ihn wieder halten darfst.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand von deinen Landsleuten hier - ich denke, es gab ähnliche Fälle, sodass dir wirklich jemand mit praktischer Erfahrung sagen kann, wie deine Chancen wirklich sind.

Du solltest allerdings einen Mod bitten, das Ganze nach "Verordnungen / Rechtliches" zu verschieben, in der "Stell Dich Vor"-Ecke geht es eventuell unter.

LG und alles Gute,

Lektoratte
 
Nur ist es inzwischen zu kurzfristig den Anwalt zu wechseln. Fakt ist daß mein Hund kommenden Dienstag weg muß auch wenn man gegen diesen Beschluß klagt. Man nimmt mir das liebste das ich habe....

Es ist insgesamt sehr kurzfristig, drei Tage, bevor der Hund wegmuß, um Hilfe nachzusuchen, wenn der Vorfall vor fast einem Jahr war :verwirrt: .

Wie willst Du die Beschlagnahme jetzt noch verhindern? Morgen/übermorgen ist Wochenende, dann hast Du noch den Montag, am Dienstag muß der Hund weg.... da hättest Du früher in die Puschen kommen müssen, Anwalt wechseln. Jetzt läuft´s wohl darauf hinaus, dass der Hund im Tierheim drauf warten muß, ob Deiner Klage stattgegeben wird :( .
 
Ach sowas ist wirklich so ungerecht... Drücken dir die Daumen,das alles gut aus geht.. der Arme bloß nicht ins TH. Da wird er unter gehen.Wechsel deinen Anwalt,und egal was die sagen gib den Hund nicht raus,da es alles noch am laufen ist.
Ich bin der Meinung das dürfen die nicht,bevor das ganze nicht beschlossen wurde!!!
Also ich würde keinen meiner beiden raus geben niemals,das wäre ja genauso als wenn man mir eins meiner Kinder einfach so weg nimmt.. ****** HUNDEVERORDNUNG in den anderen Ländern,die sollten sich mal Gedanken machen... Und wie es hier geregelt ist find ich es Super,alle Hunde gleich.. es sei denn er war mal auffällig,aber dann egal ob Dackel oder Schäferhund!!!Gleiches Recht für ALLE!!!
Das ist echt genauso wie,DU BIST AUSLÄNDER??? -DU DARFST HIER NICHT REIN,WEIL DU SCHON SO AUSSIEHST!! Sorry aber bei sowas bekomme ich immer einen Hals... Bin froh das ich in Niedersachsen Wohne!!!
 
Bist du beruflich gebunden oder würdest du für deinen Hund wegziehen?
 
Ich bin der Meinung das dürfen die nicht,bevor das ganze nicht beschlossen wurde!!!
Also ich würde keinen meiner beiden raus geben niemals,das wäre ja genauso als wenn man mir eins meiner Kinder einfach so weg nimmt..

So einfach ist es in Bayern leider nicht.

Ein amtlicher Bescheid des Ordnungsamtes reicht aus,um polizeiliche Unterstützung anzufordern und den Hund notfalls mit Gewalt zu beschlagnahmen.

Das die Wohnung mit mehreren Personen gestürmt wird, kann man weder Kind noch Hund an tun.

Es macht in dieser Situation nur Sinn, den Hund selbst ins Tierheim(oder das Auto) zu bringen und ihn eventuell seinen vertrauten Korb mit zu geben und gegen diesen Bescheid des OA zu klagen.

Dies geschieht ja...dauert aber vor den Verwaltungsgericht in Bayern sehr lange (12 - 18 Mon. sind üblich)

Hilfreich für Hund und Halter wären Gerichtsurteile aus Bayern, in denen eine Beschlagnahmung vom Amt per Gericht zurück genommen wurde. bzw. Die Aktenzeichen dazu

Oder Jemand in einen anderen Bundesland , der den Hund bis zum Entscheid vor Gericht bei sich aufnehmen könnte, damit ihn das warten im TH erspart bleibt.
 
Oder Jemand in einen anderen Bundesland , der den Hund bis zum Entscheid vor Gericht bei sich aufnehmen könnte, damit ihn das warten im TH erspart bleibt.
Dazu sollte mehr vom Hund bekannt sein ... (Un-)Verträglichkeiten etc.
 
Kinderlieb, aber keine anderen Rüden...mehr weis ich leider noch nicht. Ich bin aber sicher Dazu kommt noch was...
 
@rimini

Es ist ja nun nicht mehr viel Zeit. Also auch sehr knapp noch an eine Pflegestelle zu kommen.
Ist es denn möglich noch etwas in Richtung Pflegestelle zu machen, sobald der Hund im Tierheim ist? Würde das Tierheim ihn denn überhaupt an eine Pflegestelle geben?
Mit keiner Erfahrung bezüglich der Bestimmungen habe ich hier jedoch mitlesen können, daß gerade Bayern da sehr restriktiv ist. Das legt für mich den Schluß nahe, daß wirklich nur noch bis Dienstag Zeit ist, ansonsten landet der Hund für unbestimmte Zeit im Tierheim.
 
Ich kann nicht für den TE sprechen.

Rein rechtlich MUSS

... der Hund nach einer Beschlagnahmung aus den bayr. Tierheim aber entlassen werden,

wenn eine Pflegestelle außerhalb Bayerns da ist und nachweisbar versichert wurde, das der Hund nicht mehr in Bayern ist.

Klar das da eher Pflegestellen in Ländern ohne Rasseliste gefragt sind, sonst müsste die Pflegefamilie die örtlichen Bestimmungen des eigenen Bundeslandes erfüllen.

Sinn und Zweck dabei ist, das der Hund für die sehr lange Dauer (bis über ein Jahr) des Verfahrens vor Gericht bis entschieden ist nicht monatelang im Tierheim versauert.
 
Der Arme,finde bloß was für ihn vorübergehend!!! Freunde bekannte verwandte,dann ihn erstmal dahin!!! Also ich habe einen Rüden und ne Hündin,aber wäre es nicht der Fall hätte ich ihn bestimmt genommen!!!
Weil das Tier kann nichts dafür!! ****** Bayern... würde Ich nie hinziehen oder Urlaub machen... nene...

Und biete ihn hier an,wo er vorübergehend hin könnte,das du eventuell die Futterkosten übernimmst,und was für ein Wesen er hat!! Mit wem er sich nicht Versteht,seine Macken sag ich jetzt mal so!!
http://forum.ksgemeinde.de/tiervermittlung/
 
ich denke die Kosten wird er in einem Tierheim auch übernehmen müssen?!

ich hoffe für den Hund alles Gute schade das der Threadersteller sich noch nicht geäußert hat denn die Zeit ist ja wirklich verdammt knapp.....
 
ich denke die Kosten wird er in einem Tierheim auch übernehmen müssen?!
...

Wenn er gewinnt muss er überhaupt keine Kosten übernehmen, er hat die Unterbringung im TH nicht veranlasst.. hier heißt es " wer o schaft zoalt a..."

Die Kosten sind aber sicher jeden, der in solch einer Situation steckt gleichgültig, bzw. nebensächlich.
TE ist immo zum Wohl des Hundes unterwegs, das macht mehr Sinn als 24 H vor dem PC zu sitzen.
 
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