Bußgeld 550 € weil der Maulkorb nicht drum war!!!!!

nun,ja die gibt es hier allerdings.
Aber die meisten hier haben halt bereits viel aktiv gegen die Gesetze getan..sich zu sammelklage zusammengeschlossen,demos organisiert usw.

und man ist es hier auch gewohnt sich mit den unsinnigen gesetzen rumzuschlagen.

von daher:ärger dich gern, aber lass dir auch tipps geben von Leuten die sich seit Jahren mit der Thematik beschäftigen.
 
  • 29. März 2024
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Hi Aaliyah ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem , ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten.

 
aber solange es leute gibt die sich alles gefallen lassen und immer abducken ist das kein wunder das solche gesetzte durch kommen oder wieso war sachsen anhalt das letzte bundesland was die ****** verordnung bekommen hat?

Kann leider nich jedes Bundesland soviele Widerstandskämpfer wie Sachsen-Anhalt haben. :lol:
Ausser die BL die noch gar keine Verordnung haben.
 
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden!
 
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden!

Himmel,
das ist hier schon länger bekannt.

Haste noch mehr so aktuelle Neuigkeiten?!

Echt lustig, die eigene VO bis zum Bussgeld ignorieren, hier aber über Frankreich aufklären.
 
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem , ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten.



Das liegt daran, das die erstgenannten Rassen nicht innerhalb der FCI gezüchtet werden, und dort nicht anerkannt sind - sie gelten daher vorm französischen Gesetz als Mischlinge ;)

Zweitgenannten Rassen mit FCI-Zuchtbuch ist die Einreise sehr wohl gestattet. Mit einem AmStaff, StaffBull oder Tosa mit FCI-Papieren kannst du also nach Frankreich einreisen.

Du solltest mal differenzierter lesen und dich ausdrücken lernen.
 
ich lass mir ja tipps geben und sehe auch ein das ich einen fehler gemacht habe aber es geht mir darum das diese rassen in deutschland mit gesetzen zu gebombt werden bald ist es so das diese hunde nur noch auf ein privates grundstück dürfen und die öffentlichen straßen nicht mehr genutzt werden dürfen.die machen da oben wasse wollen und ändern kann man daran nichts das ist das was mich so ärgert.
 
Kein OT: hier ist die Stell-dich-vor-Ecke, es gibt noch eine Extra Sparte zu Verordnungen und Rechtliches. Hier stellst du dich vor, wenn du neu hier bist, erzählst ein bißchen was über dich...
 
Wenn man bei rot über die ampel fährt muss man ja auch nicht in den knast wenn das nicht das 10 mal gewessen ist oder?

Ich sage ja auch nicht das dass gesetzt schlecht ist aber ich finde es einfach nur häftig das es gleich so hoch geahndet wird.
[/QUOTE]

  • Ich bin bislang auch erst einmal geblitzt worden, als ich bei Rot über die Ampel fuhr. Trotzdem musste ich meinen FS für 4 Wochen abgeben und 300 DM Geldstrafe zahlen. Punkte gab es natürlich auch noch. So ist das nun mal!
Wenn du den Hund seit über 3 Jahren hast, werden doch sicherlich mal 2-3 Stündchen Zeit gewesen sein, den WT mit ihm zu absolvieren.....
Ich glaube im übrigen nicht, das du hier jemanden finden wirst, der mit den Rasselisten und allem was dazu gehört einverstanden ist. Fakt ist allerdings, das sie z. Zt bestehen und wir uns daran halten müssen. Man sollte sich der Verantwortung, einen Listi zu Führen, sehr bewußt sein. Alleine zum Wohle deines Hundes!
In Hessen muss der Hund zusätzlich eine Plakette mit Namen des Halters tragen, ansonsten zahlt man auch eine saftige Geldstrafe (soweit ich weiß, um die 500 Euro).
Ich halte dies auch für total überzogen....aber was meinst du wohl, trägt mein Hund am Halsband?

Evi u. Schoko
 
ich lass mir ja tipps geben und sehe auch ein das ich einen fehler gemacht habe aber es geht mir darum das diese rassen in deutschland mit gesetzen zu gebombt werden bald ist es so das diese hunde nur noch auf ein privates grundstück dürfen und die öffentlichen straßen nicht mehr genutzt werden dürfen.die machen da oben wasse wollen und ändern kann man daran nichts das ist das was mich so ärgert.

Du wirst es nicht glauben aber selbst hier in dem winzigen belgischen Kaff, in dem ich lebe, musste ich meine Hündin beim Amt melden und Auflagen erfüllen - sonst darf ich mit ihr nicht vor die Tür.

Nicht dass ich das gut finde, aber C`est la vie. Ich mach ihr und mirs Leben leichter und halt mich dran und hab sie gemeldet und erfülle die Auflagen.

Darüber hinaus hab ich freiwillig mit ihr nebenan in NRW den Wesenstest absolviert und nen Haufen Kohle dafür hingeblättert, damit sie dort freilaufen darf.

Vielleicht verstehst du jetzt ein bißchen besser, das ich persönlich kein Verständnis für dein Geschreibsel und Gejammer hab, jetzt wo wir die Gesetze größtenteils in D schon 10 Jahre haben.
 
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
 
ich dachte hier geht es um deutschland.sollten wir frankreich nicht lieber an anderer stelle diskutieren?
 
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!


Ein FCI-Zuchtbuch ist kein Heimtierpass. *seufz*
 
Hallo,
nix für ungut, aber ich denke, du gehst hier mit'm Messer zu einer Schiesserei, was ticken dich die frz. Gesetzlichkeiten, wenn's mit den deutschen Gesetzen hakt, wär's nicht so, hättest du jetzt nicht den Beutel aufmachen müssen, also zahlen und freundlich sein und sich die LHVO deines BL ausgoogeln :D
Liebe Gruesse
 
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