Also, ich denke, das Problem war, dass die Frau mit diesem konkreten Hund überfordert war und für diesen konkreten Hund nicht die optimalen Bedingungen hatte.
Im Artikel steht ganz klar:
Es wurde sich darüber beschwert, dass die Frau den Hund anschreit und ihn "zwingt", im Rollatorkorb zu sitzen - Fazit: Der sitzt nicht zufrieden im Korb, er will gern raus und darf nicht.
Ronja sei ein ungestümer, bewegungsfreudiger junger Hund, der Auslauf brauche und raus wolle aus dem Rollatorkorb.
Und etwas weiter unten:
"Wir wollten ihr nicht die Hundehaltung verbieten", betont die Tierärztin. Und Dirk Nordwig vom Rechtsamt der Stadt ergänzt: "Es gibt klassische Schoßhunde", die man auch in einem Rollatorwagen mitnehmen könne.
Es geht also keinesfalls darum, ihr die Hundehaltung generell zu verbieten, oder das nur darum zu tun, "weil sie den Hund im Rollator ausfährt". Sondern offenbar darum, weil sie es tut, der Hund (dieser eine, konkrete Hund) aber offensichtlich darunter leidet.
Ich denke, das Problem mit dem Rollator und den "bei Fuß Gehen" war, dass die Besitzerin argumentiert hat, der Hund
müsse im Korb sitzen,
weil er nicht bei Fuß geht. (Möglicherweise stand das urprünglich im Artikel auch drin, aber es wird sehr häufig aus Platzgründen gekürzt - in der Tagespresse meist sehr schnell und radikal, da geht sehr gern die zweite Hälfte einer Nebensatzkonstruktion verloren, auch wenn sie eigentlich besser dringeblieben wäre.)
Und möglicherweise hat sie dann Hinweise darauf, zB eine Hundeschule zu besuchen, damit das der Fall ist, d.h., damit der Hund eben nicht mehr (u.U. angebunden) im Korb sitzen muss, abgeblockt - vielleicht ist sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage.
Das ist dann aber wirklich eine sehr unglückliche Kombination, und möglicherweise wäre die Dame mit einem ruhigeren Hund tatsächlich besser bedient, und er mit ihr auch.
Dass sie früher schon Hunde hatte, und mit denen nie Probleme, ist kein Argument - möglicherweise passten die von ihrer Art her besser zu ihr. Und außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass es ihr damals gesundheitlich noch besser ging, sie also den Hunden auch besser gerecht werden konnte.
Aber nochmal: Es geht nicht darum, einer armen, kranken, gehbehinderten Frau die Hundehaltung zu untersagen. Sondern tatsächlich darum, dass es so ausschaut, als sei diese arme, kranke, gehbehinderte Frau mit ihrem derzeitigen Hund überfordert, sodass der Hund darunter leidet. Und sie eigentlich auch, denn ständig den Hund anschreien zu müssen, ist auch keine schöne Situation, ich weiß, wovon ich rede.
Natürlich ist es trotzdem schwierig, da eine "richtige" Entscheidung zu treffen - zumal es hier offenkundig auch darum geht, dass jemand einsehen muss, dass er eine bestimmte Sache nicht mehr kann - das ist immer ein schwieriger Schritt.
Ob das nun rechtfertigt, den Hund wegzunehmen - schwer zu sagen, wenn man nicht selbst vor Ort gewesen ist. Kann so sein und kann anders sein.