Beissvorfall - Geschädigter Hundehalter bleibt auf Kosten sitzen

Lennox_1201

10 Jahre Mitglied
Hallo Fories,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Es geht um eine sehr liebe Nachbarin.

Diese Nachbarin hat einen Dackelrüden, der von einer schäferhundgroßen Hündin dermaßen gepackt und geschüttelt wurde, dass dieser notoperiert werden musste und über den Rücken eine ca.10cm lange getackerte Wunde hat.
Beide Hunde waren an der Leine.
Die Besitzerin der Hündin meinte noch ihre Hündin wäre ok.

Die Besi der Hündin hat anschließend versichert die Kosten zu übernehmen, da sie ja auch eine Versicherung hat.

Nun heute der Eklat!!
Die Versicherung hat der Geschädigten nun einen Brie geschickt, dass sie lediglich die Hälfte der Kosten übernehmen werden.
Die Besis der Hündin stehen nun auf dem Standpunkt, dass sie somit aus dem Schneider sind und die geschädigte für die andere Hälfte selber aufkommen müsse!!!!
Das kann doch nicht wahr sein!

Bin ich zu naiv, dass der Halter der Hündin schon aus anstand die Kosten übernimmt auch wenn es keine rechtliche Grundlage geben sollte.

Wie sind eure Erfahrungen?
Kann man hier mit einem Anwalt noch was ausrichten?
 
  • 29. März 2024
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Hi Lennox_1201 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde versuchen, per Anwalt dafür zu sorgen, dass die Versicherungndie ganzen Kosten übernimmt.

MW muss der Halter des anderen Hundes den Rest nicht zahlen, wenn die Versicherung das auch nicht tut, und meiner Freundin, deren Hund in einem ähnlichen Fall der Täter war, hat der örtliche Versicherungsvertreter das auch ganz klar so mitgeteilt. Er meinte (wobei ich nicht sicher bin, ob das wirklich so stimmt bzw. sie es richtig aufgefasst hat), dass so entschieden würde, wenn beim anderen Hund eine Mischuld angenommen würde. Woraufhin sie, zumal in ihrem Fall der andere Hund der Angreifer war (der dann eben mehr abgekriegt hat), dann auch nicht gezahlt hat.

Und ich denke, das würden mit der Begründung im Rücken dann wohl die meisten Hundehalter tun... :(

Daher würde ich versuchen, mich an die Versicherung zu halten, nicht an den Halter selbst.
 
Das will echt nicht in meinen Kopf
Wenn ich jemanden mit dem Auto gegen den Gartenzaun fahre, komme ich doch auch für den Schaden auf.

Es soll ja auch Hundehalter geben ohne Haftpflicht, die den Schaden ja dann auch begleichen...

Ich finde das echt nur frech....
 
Das will echt nicht in meinen Kopf
Wenn ich jemanden mit dem Auto gegen den Gartenzaun fahre, komme ich doch auch für den Schaden auf.

Aber nicht, wenn der Nachbar nach dem letzten Volksfest im Suff den Zaun nachts mitten auf die Straße gebaut hat... ;)

Okay, das ist ein doofes Beispiel, aber ich wusste beim besten Willen nicht, wie ich sonst eine "Mitschuld" des Zauns hätte begründen können...

Ich vermute vage, dass die Versicherung so argumentiert, dass bei zwei angeleinten Hunden ja beide Halter hätten dafür sorgen können, dass die Hunde nicht zueinander kommen. Was beide Halter nicht getan haben. weswegen auch beide Halter zu gleichen Teilen Schuld haben.

Und eben das würde ich mit einem Anwalt anzufechten versuchen.

Kommt vielleicht auf den Ablauf an. Wenn man sich etwa auf einem Spazierweg begegnet ist und nur aneiander vorbei wollte, und beide Hunde sonst leidlich verträglich oder zumindest gehorsam sind, sehe ich zB keinen Grund, von einer Mitschuld der Dackelhalterin auszugehen. Die konnte ja nicht riechen, dass der Schäferhund im Vorbeigehen beißen würde.

Was anderes wäre es bei gestattetem Kontakt an der Leine... Weißt du, wie ich meine?
 
Es war gestatteter Kontakt an der Leine. Der Dackel zu 150% verträglich mit Hündinnen. Kontakt fand nur statt, da die andere Halterin meinte ihre tut nix!!

Ich versteh wie du meinst :dafuer:

Aber dann ist die Kostenübernahme definitiv Anstandssache.
 
Ist es. Bzw. wäre es.

Ich würde es trotzdem auch nochmal über die Versicherung versuchen.
 
Ist mir mit meiner kleinen Pudelhündin (1. Hund) auch passiert. Beide waren lose, durch Gebüsch habe ich den Schäferhund nicht gesehen, der sich dann direkt auf meinen gestürzt hat. Hat ihr den ganzen Rücken aufgerissen, wir sind monatelang zum TA.
Die Versicherung der Besitzer des Schafis hat nur die Hälfte der Kosten übernommen da Beide lose waren. Damals habe ich mir das gefallen lassen es war mein erster Hund, heute würde ich zum RA gehen und klagen.
 
Sie kann den Menschen der Hündin auch androhen, dass sie zum OA geht und den Vorfall meldet, so dass der Hund als gefährlich eingestuft wird, was durchaus möglich ist.
Also quasi anzeigen.
Ist zwar fies, könnte aber dazu führen, dass die Halter der Hündin in die Hufe kommen.

...
 
Sie kann den Menschen der Hündin auch androhen, dass sie zum OA geht und den Vorfall meldet, so dass der Hund als gefährlich eingestuft wird, was durchaus möglich ist.
Also quasi anzeigen.
Ist zwar fies, könnte aber dazu führen, dass die Halter der Hündin in die Hufe kommen.

...
Ja, das hab ich ihr auch schon geraten....
Aber hierzu ist sie zu lieb
 
Ich glaube nach meiner spärlichen Erfahrung, dass es der Versicherung für das Feststellen einer Mitschuld genügt, dass beide Hunde an- oder abgeleint waren. In meinem Fall, als Alex den Nachbarhund gebissen hat, war die einzige Frage seitens der Versicherung, ob dieser ebenfalls abgeleint war. Dann hätten sie nur die Hälfte bezahlt, auch wenn ich versicherte, dass der Nachbarhund reines Opfer ohne irgendwelches eigenes Zutun war.
Ich hätte in dem Fall allerdings die andere Hälfte der Kosten selbst übernommen und mich nicht hinter der Versicherung versteckt. Anstandshalber eben.
 
OA andohen ist Erpressung, unabhängig davon kann sowas zu einer Endlosbeschuldigungsschleife führen. Entweder würde ich entscheiden das OA zu infomieren oder eben nicht. Nach der Beschreibung hier würde ich aber erstmal genau dazu tendieren. Wenn die Besitzerin so dermaßen falsch ihren Hund einschätzt, wäre eine Überprüfung gerechtfertigt.
 
OA andohen ist Erpressung, unabhängig davon kann sowas zu einer Endlosbeschuldigungsschleife führen. Entweder würde ich entscheiden das OA zu infomieren oder eben nicht. Nach der Beschreibung hier würde ich aber erstmal genau dazu tendieren. Wenn die Besitzerin so dermaßen falsch ihren Hund einschätzt, wäre eine Überprüfung gerechtfertigt.


Nö, das OA ist da i.d.R. ziemlich eindeutig.
Der Halter mit dem Hund der Schaden angerichtet hat, ist schuld.
Selbst wenn der Hund an der Leine war und der der verletzt wurde, zu ihm hingelaufen kam.

Es ist Sachbeschädigung und wenn der Halter des Hundes der schädigt das nicht verhindern kann, muss der Hund als gefährlich geführt werden.

Was zwar z.T. wirklich unfair ist, wenn man der Halter eines solchen Hundes ist und seinen Hund ordnungsgemäß an der Leine hatte und der andere eben nicht, aber das ist denen egal.

Aber wenn man die Sache dem Anwalt übergibt, wird er das schon regeln, denke ich.

...
 
Ich hatte 2013 folgende Situation:

Ich auf dem Fahrrad, mein Hund nebenbei laufend an der Leine. Irgendwo im Nirgendwo, trafen wir auf einen Hund ohne Halter (er war von Zuhause abgehauen, welches sich ca. 1 km entfernt befand). Es folgten Verletzungen bei mir (Sturz vom Rad, Bandscheibenvorfall in der HWS, Knieschaden, längere Krankschreibung in einem NEU angetretenen Job) und meiner Hündin (Tierarztkosten 2500 Euro!).
Die Halterin (völlig dumm und frech) informierte auf mein! Anraten hin ihre Versicherung. Die standen wenige Tage später live vor meiner Tür und verweigerten mündlich wie dann schriftlich jegliche Übernahme von Kosten. Die Halterin auch. Ich übergab das ganze an einen Anwalt. Mit dem Ergebnis: Ich habe bis heute weder die 2500 Euro bekommen, noch Schmerzensgeld und Anwaltskosten (hatte keine Rechtsschutz).
Heute würde ich 1. Sofort den Vorfall polizeilich aufnehmen lassen, 2. Das OA informieren und eine entsprechende Anzeige machen, 3. KEINEN Wald und Wiesenanwalt nehmen dessen größter Erfolg ist, in einem Jahr drei Brieflein zu formulieren.

Ich bin auch elendig ZU nett. Man sollte keine Scheu haben so dermaßen uneinsichtigen Leuten an den Karren zu fahren. Mein Verständnis für Gerechtigkeit ist seitdem erschüttert. Meine Hündin wurde vor wenigen Wochen vom Nachbarshund (der 3. Vorfall mit diesem und meinen Hunden) gebissen, sodass der Tierärztliche Notdienst am Wochenende nötig war. Da rein gar nichts von meinen Nachbarn kam, sie auch nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung haben, habe ich sie letztendlich (auch wegen dem Vorlauf) angezeigt und die Tierarztrechnung (mehrere Hundert Euro) an die Tür genagelt. Sie haben stillschweigend gezahlt.
 
Ach, ich bin da weniger nett, als ich mit zwei hunden an der leine vom rad geholt wurde, ein hund schwer verletzt, war mein erster gang zum ta, mein zweiter gang zur polizei. Da fackle ich nicht lange, lebensgefaerliche situationen kann ich schon noch selber einschaetzen. Rechnungen wurden ohne wenn und aber bezahlt, ich hatte keinen anwalt.
 
Ich hatte den Fall mit meiner 1. Hündin auch . Beide angeleint , der andere Hund hat den leinenführer (war nicht der Besitzer - uralter Mann) zu meiner Hündin gezogen. Ich hab versucht auszuweichen. Keine Chance . Meine Hündin hatte als Resultat einen Riss in der Brust. Nähen unter Narkose und dann noch ne fette Entzündung . Die gegnerische Versicherung hat nur die Hälfte gezahlt . Stichwort : gegenseitige Tiergefahr.

Wir waren beim Anwalt und trotzdem hat die Versicherung nur aus Kulanz zusätzlich 100 DM gezahlt . Das hat mich damals auch wirklich entsetzt zumal das hund Halter Gespann gemeingefährlich war ...
 
Ich würde versuchen, per Anwalt dafür zu sorgen, dass die Versicherungndie ganzen Kosten übernimmt.

MW muss der Halter des anderen Hundes den Rest nicht zahlen, wenn die Versicherung das auch nicht tut, und meiner Freundin, deren Hund in einem ähnlichen Fall der Täter war, hat der örtliche Versicherungsvertreter das auch ganz klar so mitgeteilt. Er meinte (wobei ich nicht sicher bin, ob das wirklich so stimmt bzw. sie es richtig aufgefasst hat), dass so entschieden würde, wenn beim anderen Hund eine Mischuld angenommen würde. Woraufhin sie, zumal in ihrem Fall der andere Hund der Angreifer war (der dann eben mehr abgekriegt hat), dann auch nicht gezahlt hat.
.

Das ist nicht korrekt.

Man hat immer einen Anspruch gegen den Schädiger selbst. Ob eine Versicherung im Hintergrund ist, ist dabei völlig irrelevant.
Im Falle einer Hundehalterhaftpflicht hat man, anders als bei Verkehrsunfällen, noch nicht einmal einen Direktanspruch gegen die Versicherung (heißt, man kann die gar nicht verklagen).

Die Versicherungsgesellschaft ist auch kein Gericht, wie könnten die also festlegen, was bezahlt werden muss? Zumal die ja ein Interesse daran haben, Ansprüche ganz oder teilweise abzuwehren.

Tatsächlich hat man als Geschädigter regelmäßig einen Anspruch aus § 833 BGB (Tierhalterhaftung). Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung, ähnlich wie § 7 StVG bei Verkehrsunfällen. Und genauso wie man bei Autos die sog. Betriebsgefahr berücksichtigt, berücksichtigt man hier die "Tiergefahr" der beteiligten Hunde. Dies führt häufig dazu, dass eine Haftungsquote gebildet wird.
Die Haftungsanteile der beiden Tierhalter bestimmen sich nach dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr des jeweiligen Tiers im Verhältnis zu der des verletzten Tiers in der Schädigung wirksam geworden ist.

Eine 100%ige Haftung eines Halters kommt beispielsweise in Betracht, wenn der geschädigte Hund „erheblich“ kleiner/schwächer ist und der Halter des gegnerischen Hundes, die für den Unfall erforderliche Annäherung der Hunde allein zu vertreten hat. Regelmäßig muss sich ein besonderer Sachverhalt ergeben, bei dem die Tiergefahr des gebissenen Hundes vollständig in den Hintergrund tritt.

Eine Quotelung 50/50 kommt häufig in Betracht, wenn auf beiden Seiten etwa gleiche Verursachungsbeiträge zu sehen sind. Die Hunde etwa gleich groß sind etc. Wenn also beide Tiergefahren sich gleichermaßen in der Beißerei verwirklicht haben.
 
@Lana: würde dies dann auch für diesen Fall (100% Haftung durch den Verursacher) gelten:
Dackel gebissen von schäferhundgroßer Hündin bei Leinenkontakt?
Und dies eben nicht nur Larifari, sondern durch das schütteln eine 10cm lange Wunde entstand.
 
Das kann ich nicht sagen.
Sicher spricht das Größenverhältnis und die Verletzung erstmal für eine (hohe) Quote (vll. sogar 100 Prozent) zu Gunsten des gebissenen Dackels. Auf der anderen Seite war die Annäherung abgesprochen und beide Hunde an der Leine, was von einem Richter möglicherweise zu Lasten des Dackels berücksichtigt werden könnte (nicht müsste).
Ich würde hier (ohne Gewähr) von einer Haftungsquote von über 50% ausgehen, wie hoch diese tatsächlich ausfallen würde, liegt letztlich im Ermessen des Richters und hängt natürlich auch etwas von der Frage ab, wie der andere Hundehalter die Geschichte schildert.
 
Es kommt ja dann auch immer drauf an, ob es Zeugen gab... Als Halter des großen Hundes kann man immer noch behaupten, der Dackel hätte plötzlich geknurrt/gekläfft/angegriffen und der Schäfi hat sich "nur gewehrt" - was bei dem Größenunterschied dann auch zu erheblichen Verletzungen führen kann. :(
Gruß
tessa
 
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