Uwekro
Hallo liebe Kampfschmuser Community,
ich habe mich bislang nur rudimentär mit der Kampfhundverordnung in Bayern beschäftigt. Primär interessiert mich welche Kreuzungen unter besagte VO fallen. Bislang herausfinden konnte ich, dass der Kampfhundanteil nur bis zur F1 Generation relevant ist. D.h. Sobald ein Eltenteil der Kategorie 1 oder 2 angehört. D.h. als Beispiel: Vater: Cane Corso, Boxer Mix und Mutter: Reinrassiger Boxer fällt nicht unter die VO. Wie verhält es nun wenn ein Elterntier ein Mischling aus 2 Listenhunden ist? Also somit kein reinrassiger Vertreter einer Kat. 1 oder 2 Rasse? Beispiel: Vater: Mix aus Cane Corso und Dogo Argentino und Mutter: Reinrassiger Boxer? Gibt es Unterschiede zwischen Kat. 1 und Kat. 2 Kreuzungen? Also wenn im ersten Beispiel der Cane Corso Anteil ein AmStaff wäre?
Bin gespannt auf Euere Meinungen. Danke!
ich habe mich bislang nur rudimentär mit der Kampfhundverordnung in Bayern beschäftigt. Primär interessiert mich welche Kreuzungen unter besagte VO fallen. Bislang herausfinden konnte ich, dass der Kampfhundanteil nur bis zur F1 Generation relevant ist. D.h. Sobald ein Eltenteil der Kategorie 1 oder 2 angehört. D.h. als Beispiel: Vater: Cane Corso, Boxer Mix und Mutter: Reinrassiger Boxer fällt nicht unter die VO. Wie verhält es nun wenn ein Elterntier ein Mischling aus 2 Listenhunden ist? Also somit kein reinrassiger Vertreter einer Kat. 1 oder 2 Rasse? Beispiel: Vater: Mix aus Cane Corso und Dogo Argentino und Mutter: Reinrassiger Boxer? Gibt es Unterschiede zwischen Kat. 1 und Kat. 2 Kreuzungen? Also wenn im ersten Beispiel der Cane Corso Anteil ein AmStaff wäre?
Bin gespannt auf Euere Meinungen. Danke!