Bandog Listenhund?

Silence13

10 Jahre Mitglied
Hallo ihr!

Ich bin neu hier und tat mich am Anfang schwer ein neues Thema zu eröffnen weil ich nicht weiß ob es dieses hier schon mal gab... bestimmt x.x
Also schon mal sorry im Vorfeld.

Ich habe nun eine Frage und hoffe das irgendwer sich damit auskennt.
Im Oktober habe ich mir einen Hund von einer Privatperson gekauft, einen sogenannten Bandog.
Der Bandog wird ja recht kontrovers diskutiert ob er nun eine Rasse ist oder eher eine Hunde'typ'. In manchen Bundesländern steht er auf der Rassenliste und meine Tierversicherung bot auch die Rasse Bandog an... also habe ich ihn als solchen versichert.

Ich wohne in Sachsen und dort steht der Bandog nicht auf der Rassenliste sogenannter Kampfhunde. Sollte ich den Kleinen (er ist erst 4 Monate alt) zur Sicherhheit später doch zu einer Wesensprüfung anmelden oder ist das nicht notwendig, da der Bandog in Sachsen nicht auf der Liste steht? o.o :verwirrt:

Vielleicht kann mir ja irgendwer einen Rat geben.

lG
 
  • 29. März 2024
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Hi Silence13 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bandog ist keine Rasse, das ist nur eine Bezeichnung, die "Kettenhund" bedeutet.

Hast du mal ein Bild?
 
wieso ? häng ihn an die kette und schon ist es einer :eg: "verbannt"
aber hübsch is das Hundi :love:
 
Hmmm wenn er mich veräppelt hat, dann ist das zwar echt daneben, aber letztendlich liebe ich den Kleinen und würde ihn nicht weggeben nur weil er vielleicht nicht ist, als was ich ihn kaufte. :/
Er ist super lieb, wir gehen in die Hundeschule und er ist ein total freundlicher und gelehriger kleiner Wichtel.
Und in seinem Heimtierpass steht ja nun auch Bandog... soll ich es dabei belassen und keinen Wesenstest oder so beantragen oder ist es nötig?

lG

Danke Melanie! :)
 
Welch süßer kleiner Staff ;)
Ich würde, um keine Probleme zu bekommen, den kleinen zum wt melden, dann bist auf der sicheren Seite...
 
Das du deinen Hund liebst und dich kümmerst ist das wichtigste. Die nötigen Infos die du zur korrekten Anmeldung in deinen Bundesland brauchst, schreibt dir sicher noch jemand. Es ist gut das du dich VORHER informierst.
Ich kenne die Bestimmungen in euren BL nicht, tippe aber auch sehr auf Staff und irgendwann merken das auch die Ämter, da hilft kein mogeln.
 
Bandogs sind oftmals Mixe aus AmPit und einem Molosser. Swinford Bandogge ist ein Mix aus Pitbull x Neo

Die Autorin des Buches "The Working Pitbull" (ist übrigens ein super Buch!) hat selber "Bandogs"


Dein Hund ist süß, aber kein Bandog. Die übertypisierten blauen Hunde heißen "Blue Whales" was ich recht passend finde. Denke aber nicht das dein Hund dazu gehört.

Du solltest dir ein Rassegutachten anfertigen lassen wenn der Hund alt genug ist, um die Erfüllung der Hunde VO wirst du mit einem solchen Hund nicht drum rum kommen, es ist offensichtlich wer da mitgemischt hat. Und deinem "Züchter" müsste mal einen Tritt in den Allerwertesten bekommen
 
Meint ihr wirklich das er ein Staff ist?
Ich meine ich finde Staffs toll (meine Tante hatte früher einen, eine total Süße Maus), aber die sind in Sachsen auf der Liste...
Wenn ich ihn nun zum WT anmelde obwohl in seinem Ausweis Bandog steht, gibt es da nicht mit dem Amt oder irgendeiner Behörde Probleme? Und soll/ muss ich da auch die Versicherung neu abschließen, denn die läuft ja nun auf Bandog. >.<
 
Ja, sie ist 100% ein Staff oder Pitbull Mix.

Kein Ärger bekommst du wenn du sie als das anmeldest, als das sie ein Rassegutachter eingestuft hat. Da du nur einen Impfausweis mit dem Namen "Bandog" hast (nehme ich mal an) ist das noch (!!) kein Betrug. Ab welchem Alter du das in deinem Bundesland machen kannst, weiß ich allerdings nicht. Hier in SH ist es mit 18 Monaten soweit ich weiß. ich hab das auch noch vor mir.

Bis jetzt steht nur "Bulldog Mix" im Impfausweis, reicht aber nicht für einen Besuch im Ausland oder gar für eine spätere MK und Leinenbefreiung

Ich denk du bist einem Typen auf dem Leim gegangen der illegal Hunde züchtet und diese zu einem möglichst hohen Preis an Unwissende verkauft. Deswegen musst du jetzt die Kohlen aus dem Feuer holen, das bist du dem Hund schuldig.
 
Du brauchst ihn nicht anzumelden (außer natürlich zur Hundesteuer!), denn du hast keine Papiere für den Hund. Somit ist er nicht reinrassig, ergo hast du in Sachsen keine Auflagen zu erfüllen, wenn es sich um einen Staff- oder Pitmix handelt. Mischlinge, auch Staff-Mixe, sind auflagenfrei und dürfen hier Hund sein wie jeder andere. ;)

Woher kommst du?
 
??? Ich bin zwar nicht aus Sachsen, habe aber diese Info:

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat am 11. Dezember 2008 nach mehrjähriger Beratung ein Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren beschlossen. Neben vielen rasseneutralen Vorschriften (Chippflicht, Versicherungs- und Registrierungspflicht) wird zum 1. März 2009 durch Verweisung auf das Bundesgesetz eine Rasseliste eingeführt. Paragraf 2 Absatz 2 bestimmt
„Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetzes […] nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet.“
Diese Hunde müssen einem Wesenstest unterzogen werden und unterliegen nach dessen Bestehen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Ohne Nachweis eines bestandenen Wesenstests dürfen diese Hunde nicht gehalten werden. Es können Wesensteste aus anderen Ländern und Staaten als gleichwertig anerkannt werden. Weitere Voraussetzungen für einen Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters. Der Hund muss (ebenso wie alle anderen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren werden) unveränderlich gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Es besteht keine Kastrationspflicht und kein Zuchtverbot.
 
Du brauchst ihn nicht anzumelden (außer natürlich zur Hundesteuer!), denn du hast keine Papiere für den Hund. Somit ist er nicht reinrassig, ergo hast du in Sachsen keine Auflagen zu erfüllen. Mischlinge, auch Staff-Mixe, sind auflagenfrei und dürfen hier Hund sein wie jeder andere. ;)

Das ist ja mal gut zu wissen ;)
 
Kafka ist ein Rüde, meine Tante hatte eine Hündin. :)
Also ich habe diesen blauen EU Heimtierausweis in dem halt Bandog drinsteht und der Tierarzt bei dem ich war hat auch nichts 'gegenteiliges' angedeutet oder sowas.

Ich werde auf jeden Fall alles tun was nötig ist um auf der sicheren Seite zu sein. Er ist so ein Schatz und er ist mir alles wert. :)

Danke auf jeden Fall schon mal für die bisherigen tipps!
 
Also wenn es keine Liste gibt, dann brauchst du für dein Bundesland natürlich auch kein Rassegutachten. Anders sieht es aber aus, wenn du in ein anderes Bundesland möchtest oder ins Ausland. Da wird der Hund als Pitbull Mix und damit Liste 1 eingestuft und unterliegt MK und Leinenzwang

Sorry mit der Verwechslung ;)
 
Du brauchst ihn nicht anzumelden (außer natürlich zur Hundesteuer!), denn du hast keine Papiere für den Hund. Somit ist er nicht reinrassig, ergo hast du in Sachsen keine Auflagen zu erfüllen. Mischlinge, auch Staff-Mixe, sind auflagenfrei und dürfen hier Hund sein wie jeder andere. ;)

Das ist ja mal gut zu wissen ;)

Da würde ich mich erst darauf verlassen, wenn ich das vom Amt schriftlich hätte - sonst bräuchte doch jeder nur seine Papiere wegwerfen
 
Rimini, die Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren und haben erst dann keine Auflagen mehr zu erfüllen.

Darunter fallen aber Pitbull und Co

„Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetzes […] nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet.“
Diese Hunde müssen einem Wesenstest unterzogen werden und unterliegen nach dessen Bestehen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Ohne Nachweis eines bestandenen Wesenstests dürfen diese Hunde nicht gehalten werden.

Also Wesenstest machen!
 
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