Nun bin ich wieder verwirrt! Der Herr vom OA hat angerufen. Egal ob der Hund ein VT von BW schon hat, er muss ihn nochmal absolvieren und wir müssen trotzdem die Sachkundenachweis erbringen und die Hundesteuer bleibt trotzdem erhöht!
Was stimmt nun...ich dachte, wenn der Hund schon ein VT in BW hat, giltet der?
Das ist vollkommer Blödsinn, der Verhaltens/Wesenstest darf in BaWü nur einmal gemacht werden, und wenn Du den gemacht hast und dein Hund keinerlei Auffälligkeiten danach, wie Beißerein etc. hat, dann kann dir kein Mensch verweren diesen zu halten. Den Sachkundenachweiss bräuchte man (theoretisch) um einen "gefährlichen Hund" zu halten, da aber du keine Chance hast einen "gefährlichen Hund" zu halten kannst du das auch in die Tonne treten.
Das einzigste was bleibt ist der Leinenzwang und die teilweise erhöhte Steuer.
Leider gibt es immer noch viele Idioten auf dem OA die keine Ahnung haben, lass dich von denen nicht verunsichern.