Auflagen und Hundesteuer erhöht trotz Verhaltenstest?

Nun bin ich wieder verwirrt! Der Herr vom OA hat angerufen. Egal ob der Hund ein VT von BW schon hat, er muss ihn nochmal absolvieren und wir müssen trotzdem die Sachkundenachweis erbringen und die Hundesteuer bleibt trotzdem erhöht!
Was stimmt nun...ich dachte, wenn der Hund schon ein VT in BW hat, giltet der?

Das ist vollkommer Blödsinn, der Verhaltens/Wesenstest darf in BaWü nur einmal gemacht werden, und wenn Du den gemacht hast und dein Hund keinerlei Auffälligkeiten danach, wie Beißerein etc. hat, dann kann dir kein Mensch verweren diesen zu halten. Den Sachkundenachweiss bräuchte man (theoretisch) um einen "gefährlichen Hund" zu halten, da aber du keine Chance hast einen "gefährlichen Hund" zu halten kannst du das auch in die Tonne treten.

Das einzigste was bleibt ist der Leinenzwang und die teilweise erhöhte Steuer.

Leider gibt es immer noch viele Idioten auf dem OA die keine Ahnung haben, lass dich von denen nicht verunsichern.
 
  • 18. Mai 2024
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Hi legolas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja leider gibt es wirklich solche. Wenn man doch der Zuständige für sowas ist, dann kenn ich mich doch auch aus! Ich bekomme nun die ganzen Formalitäten zugeschickt und "solle mir ruhig viel Zeit lassen, er habe es ja nicht eilig, im Gegenteil" dann wieder ausgefüllt abgeben!
Nun denke ich, dass der Herr sich extra viel Zeit lassen wird für die Genehmigung!:sauer:
 
Ja leider gibt es wirklich solche. Wenn man doch der Zuständige für sowas ist, dann kenn ich mich doch auch aus! Ich bekomme nun die ganzen Formalitäten zugeschickt und "solle mir ruhig viel Zeit lassen, er habe es ja nicht eilig, im Gegenteil" dann wieder ausgefüllt abgeben!
Nun denke ich, dass der Herr sich extra viel Zeit lassen wird für die Genehmigung!:sauer:

Um es nochmal zu sagen, für einen Liste 1 Hund der in BaWü erfolgreich einen Verhaltenstest absolviert hast brauchst du KEINE Genehmigung .


Lass dich doch net verar..........
 
Also die Stadt Karlsruhe hat die Kampfhundeverordnung mal in für den Normalbürger in lesbaer Form zusammengefasst , hier ein Auszug:



4. Was gilt, wenn der Hund die Verhaltensprüfung erfolgreich abgelegt hat?

Nachdem der Hund die Verhaltensprüfung mit Erfolg abgelegt hat, gilt er nicht mehr als Kampfhund im Sinne der Verordnung. Allerdings obliegen ihm die unter Punkt 2 genannten Halterpflichten (ausgenommen Maulkorb, Halterwechsel).

Der Hundehalter erhält über das Prüfungsergebnis eine Bescheinigung, worin bestätigt wird, dass der Hund zum Zeitpunkt der Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Eigenschaft als Kampfhund besitzt.



5. Was gilt, wenn der Hund die Verhaltensprüfung nicht erfolgreich abgelegt hat?

Kann der Hund durch die Verhaltensprüfung seine Kampfhundeeigenschaft nicht ablegen, wird die Hundehaltung untersagt.

Eine nochmalige Verhaltensprüfung sieht der Gesetzgeber nicht vor.






Hier nachzulesen:

 
Interessantes Thema - vorallem wenn man sich zuvor noch nie intensiv damit auseinandergesetzt hat!

Immer wieder liest man von einer "Kampfhundeeigenschaft" - mich würde mal interessieren wie dieses Wort definiert ist? Was sind "Kampfhundeeigenschaften"?
 
ich finde es schon sehr erstaunlich wie anders die gesetze von bundesland zu bundesland sind.
 
Jetzt kommen alle Erinnerungen an 2002 wieder hoch, als ich diesem Affentanz mit unserer Kommune hatte: lad' dir die Verordnung runter und auch die Verwaltungsvorschrift dafür und lies die gründlich durch! Das Totschlag- Argument der Ämter lautet immer:
das steht in der Verordnung-
WO?
Ach, haben Sie die etwa gelesen?
Natürlich!
Dann steht es in der Verwaltungsvorschrift!
Ich habe nichts dergleichen finden können, könnten Sie mal die Passage benennen?
Haben Sie die etwa auch gelesen? Wo haben Sie die überhaupt her?
Ja, die habe ich auch gelesen- die kann man aus den Netz runterladen....
Ja, dann weiß ich im Moment auch nicht so geanu wo das steht, aber auf jeden Fall ist es nicht möglich blablabla.....
Ich habe mir dann einen Termin beim OB geben lassen und wir haben im Gespräch zumindest eine Lösug gefunden....

Die Kommunen (auch in BAWÜ) werden mit dem zuzug in den nächsten Jahren Riesenprobleme kriegen- die sollen froh sein, wen junge Leute da hinziehen wollen!!!
 
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