Und weil der Hund bedauerlich ein Schaf gerissen hat muss er jetzt evt. einen Wesenstest hinter sich bringen und gilt womöglich nun als gefährlicher Hund....denn wenn ein Hund ein erstmals ein Schaf reißt..ist es das nächste mal ganz bestimmt ein Mensch .....
Das liegt am LHG NRW.
Dort steht in Paragraf 3 Abs. 3 (in Einzelfall gefährliche Hunde
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt
worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Da kann man drüber denken, wie man will (speziell über die Punkte 4,5 und 6), aber die Gesetzeslage gibt dann durchaus die Anordnung einer Wesensprüfung her.
Warum auch immer - dass der Hund Jagdtrieb hat, dürfte jetzt eigentlich feststehen...