Anzeige weil Hund frei gelaufen ist??? Hilfe!

Staffbullalex

10 Jahre Mitglied
Hallo
Schnell zum Vorfall: Am Wochenende war ich mit einem Kollegen und seiner Hündin und meinem Staffbull Rüden bissl auf dem Feld laufen.
Die zwei tollen immer in der Gegend herum und spielen ohne Ende. Nun war ca. 150m weiter vorne ein kleines Gartenstück mit Bäumen außenrum. Durch die Bäume konnte man niemanden sehen. Und leider war natürlich genau dort ein Mann.
Da sich meiner immer über alles Menschliche freut, ist er natürlich sofort zu ihm hingerannt und wollte ihn begrüßen. Ich habe das ganze jedoch erst bemerkt, als der Mann mit einem Besen auf die Hunde einschlug und herumbrüllte. Bin dann gleich hingerannt und habe meinen Dicken natürlich gleich an die Leine genommen.
Nach einem kleinen Wortgefecht sind wir dann weitergelaufen.
Jetzt hat mir heute jemand gesagt, dass der Mann bei der Polizei war und Anzeige erstattet hat. Könnt ihr mir sagen mit was ich rechnen muß???
Wohne in Baden Württ.
Danke schonmal für die Hilfe
Gruß
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Staffbullalex ... hast du hier schon mal geguckt?
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1. Vorfall?
Ich weiss nun nicht, was der Herr ausgesagt hat, unangeleint wäre beim ersten Mal ne Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld.

Wenn der aber behauptet hat, der Hund hätte ihn angesprungen oder so.... :unsicher:
 
Hmm du hast 2 Probleme

1. Leinenzwang mißachtet

2. hat dein Hund Menschen angesprungen.

1.3 Kampfhund Kraft Rasse und Feststellung im Einzelfall (§ 1 Abs. 3 Pol-
VOgH)

1.3.1 Die grundsätzlich höhere abstrakte Gefährlichkeit dieser Hunde rechtfertigt
eine behördliche Prüfung bei allen Anlässen oder Anzeichen, die auf eine
Eigenschaft als Kampfhund hindeuten. Einer Verhaltensprüfung nach § 1
Abs. 4 PolVOgH bedarf es deshalb nicht, wenn das Verhalten des Hundes
einen der in § 2 PolVOgH genannten Tatbestände verwirklicht hat, seine
konkrete Gefährlichkeit also erwiesen ist.

1.3.2 Anhaltspunkte im Sinne von § 1 Abs. 3 PolVOgH liegen insbesondere vor
a) bei übersteigertem Dominanz-, Beute- oder Aggressionsverhalten oder
anderen Verhaltensweisen, die deshalb auf ein besonderes Gefährdungspotential
hindeuten, weil sie ohne erkennbaren äußeren Anlass
oder in einer alltäglichen Situation wiederholt auftreten; solche Verhaltensweisen
sind insbesondere
- Schnappen nach Dritten,
- betont aggressives Anknurren und Anbellen Dritter,
- wildes und aggressives Zerren an der Leine,
- gefahrbringendes Anspringen oder Verfolgen von Dritten oder

[..]


Anspringen "kann" auf Gefährlichkeit des Hundes deuten, d.h. je nachdem wie derjenige das darstellt könntest du zum Wesentest geladen werden. Bzw. bis zum Test Gefährlichkeit unterstellt, d.h. Maulkrobzwang auferlegt werden.

Wegen der Leinenbefreiung könnte es erstmal Ordnungsgeld geben wenn es noch nicht oft passiert ist.

Das kommt aber wieder alles auf dein Amt an und wie derjenige das dargestellt hat.
 
Also angesprunge hat er ihn nicht. Er hat sich eigentlich nur gefreut. Aber was der nette Mann erzählt hat, das weiß ich nicht. Denke das werde ich erst erfahren, wenn ich geladen werde.
Mein Tag ist schon wieder versaut. Es ist echt zum kotzen. Einerseits kann ich es gut verstehen, wenn jemand Angst vor dem Hund hat.
Und andererseits wieder nicht. Er ist sooo lieb. Ja ich weiß: das wissen die anderen ja nicht...
Ich kann es au verstehen. Aber ich schlag doch nicht gleich mit nem Besen nach nem Hund, der nicht die Zähne zeigt, knurrt oder bellt.
Hab ich auch außerhalb der Ortschaft ( auf dem Feld ) Leinenzwang???

Und reicht es aus, wenn sich ein einziger Mann über meinen Hund beschwert, dass ich zum Wesenstest muß?
Da könnte sich ja jeder beschweren, dem es nicht paßt, dass ich einen solchen Hund habe.
 
Weiß der Mann denn wer ihr seid? Um Euch anzuzeigen muss er Eure Daten haben und wenn ihr Euch noch nie begegnet seid ist die Chance nicht groß.
 
Ist schon ein gefährlicher Hund der sich mit einem Besen von Fremden schlagen läßt. Scheint ein Hundehasser zu sein der einen angeleinten Hund ohne Grund schlägt, .....vor allen Dingen wenn man einen Zeugen hat und der "Anzeiger" ev. nicht. Und wird es zu haarig,.... ab zum RA.
 
War denn überhaupt Leinenzwang in der Gegend, wo ihr die Hunde habt laufen lassen?
 
Wenn mich nicht alles täuscht fällt der Staffordshire Bullterrier (Staffbull) bei uns unter die § 1 (3) Hunde und sollte eigentlich einen Wesenstest für die Leinenbefreiung haben. Wenn dem so ist, dann hat er doch wegen eines Begrüßens, das ein anderer Mensch falsch interpretiert keine Probleme, ganz im Gegenteil hätte ich Anzeige wegen "Sachbeschädigung" gestellt (ich weiß, dass sich das blöd anhört, bei mir wäre das auch Körperverletzung).
Sollte die Ordnungsbehörde aber beim Test zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Kampfhundevermutung bestätigt ist hätte er nicht nur Leinen-, sondern auch Maulkorbpflicht.

Hatt er bisher keinen Test, dürfte nach diesem Vorfall definitiv einer fällig sein § 1 (4) der PolVOgH, denn wenn der Hund dann eben doch angesprungen hat fragt keiner, ob das gefahrgdrohend war, wenn der Betroffene aussagt, dass er sich gefährdet gefühlt hat.
 
@ Hovi:

§4 (3) PolVOgH:
(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2
und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie
gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am
Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden
kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich
entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen.

Staffbullalex schrieb:
Und reicht es aus, wenn sich ein einziger Mann über meinen Hund beschwert, dass ich zum Wesenstest muß?
Da könnte sich ja jeder beschweren, dem es nicht paßt, dass ich einen solchen Hund habe.

Ja, leider.
 
Was dir blühen kann haben meine Vorposter schon geschrieben, es hängt jetzt davon ab ob der nette Nachbar eure Personalien hat, das ist aus deinem Post nicht so ganz klar hervorgegangen.

Wenn ja, dann kann es vom OA abhängen was da passiert, und du schreibst, Ort nahe Heilbronn, und von OA Heilbronn habe ich bisher nix gutes gelesen, wobei das jetzt ein persönlicher Eindruck ist.

Was aber für dich spricht, wenns zur Klage kommt, ihr seid zu zweit gegen einen.


Edit: Wobei ich mich in deinem Falle nicht auf ein Wortgefecht eingelassen hätte, sondern ich hätte mich, auch wenn es mir vor Wut fast die Kopfdichtungen rausgehauen hätte, im Sinne des Hundes zurückgehalten und entschuldigt.
 
Ach mach dir keinen Kopf! man ist da immer schnell emotional dabei.ich hab
3 monster.aber wenn doch nix passiert ist, dann hast du dir und deinen schlappis
nix vorzuwerfen!lg sabine
 
Wenn mich nicht alles täuscht fällt der Staffordshire Bullterrier (Staffbull) bei uns unter die § 1 (3) Hunde und sollte eigentlich einen Wesenstest für die Leinenbefreiung haben. Wenn dem so ist, dann hat er doch wegen eines Begrüßens, das ein anderer Mensch falsch interpretiert keine Probleme, ganz im Gegenteil hätte ich Anzeige wegen "Sachbeschädigung" gestellt (ich weiß, dass sich das blöd anhört, bei mir wäre das auch Körperverletzung).
Sollte die Ordnungsbehörde aber beim Test zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Kampfhundevermutung bestätigt ist hätte er nicht nur Leinen-, sondern auch Maulkorbpflicht.

Hatt er bisher keinen Test, dürfte nach diesem Vorfall definitiv einer fällig sein § 1 (4) der PolVOgH, denn wenn der Hund dann eben doch angesprungen hat fragt keiner, ob das gefahrgdrohend war, wenn der Betroffene aussagt, dass er sich gefährdet gefühlt hat.


Liste zwei Hunde in BaWü wie StaffBull und Co. müssen zwar keinen Verhaltenstest machen, haben aber Leinenzwang. Druch den "kann" man sich befreien lassen, etwa durch ein BH-Prüfung. Never ever würde ich mit einem Liste zwei Hund einen freiweilligen Verhaltenstest machen, wg. Leinenbefreiung, wenn was schief läuft kanns wenns ganz dumm kommt dein Hund im TH landen.
 
Eben, das meine ich doch:rolleyes:, ist ein bisserl blöd formuliert, geb ich zu. Nein, er braucht keinen, aber ich denk mal, dass jeder versucht die Leinenbefreiung zu bekommen und dann hätte er einen;).
 
Ach mach dir keinen Kopf! man ist da immer schnell emotional dabei.ich hab
3 monster.aber wenn doch nix passiert ist, dann hast du dir und deinen schlappis
nix vorzuwerfen!lg sabine
Auf solche Aussagen kann ich besonders gut, die helfen keinem wirklich:sauer:
 
Eben, das meine ich doch:rolleyes:, ist ein bisserl blöd formuliert, geb ich zu. Nein, er braucht keinen, aber ich denk mal, dass jeder versucht die Leinenbefreiung zu bekommen und dann hätte er einen;).

Ach so, nun das habe ich missverstanden, aber Leinenbefreiung ist je nach OA net so einfach.
 
Jau, klar, weil seeehr viel Ermessensslpielraum vorhanden ist.
 
Hallo
Ja er hat leider meine Daten. Durch Zufall kannte mich natürlich sein Bruder, dem er das ganze erzählt hat. Nunja ich war zu zweit. Ich könnte ja ganz einfach sagen, der Hund war an der Leine und der nette Mann kam auf uns zu und hat mit dem Besen herumgeschlagen, weil wir an seinem Grundstück vorbei liefen. Und das ganze bekomme ich auch noch von meinem Begleiter bestätigt. Wie siehts denn dann aus??? Kommt dann trotzdem das OA wegen einem evtl. Wesenstest? Hab nur Angst, das ich meinen Schatz verliere. Alles andere ist mir egal. Denke zwar er wird den Test ohne Probleme bestehen, doch ich trau den Vögeln nicht.
 
Ich könnte ja ganz einfach sagen, der Hund war an der Leine und der nette Mann kam auf uns zu und hat mit dem Besen herumgeschlagen, weil wir an seinem Grundstück vorbei liefen. Und das ganze bekomme ich auch noch von meinem Begleiter bestätigt. Wie siehts denn dann aus??? Kommt dann trotzdem das OA wegen einem evtl. Wesenstest? Hab nur Angst, das ich meinen Schatz verliere. Alles andere ist mir egal. Denke zwar er wird den Test ohne Probleme bestehen, doch ich trau den Vögeln nicht.
Meinst Du nicht, dass dann mit Sicherheit die Frau des Mannes oder sonstjemand den Vorfall aus nem Fenster raus auch beobachtet hat? ;) Ich würde da schon reumütig bei der Wahrheit bleiben...

Ach mach dir keinen Kopf! man ist da immer schnell emotional dabei.ich hab
3 monster.aber wenn doch nix passiert ist, dann hast du dir und deinen schlappis
nix vorzuwerfen!lg sabine
Grossartiges Post. *kopfschüttel*
 
Hallo,

ich weiss, das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen... aber....

hattest du keine Möglichkeit deinen Hund abzurufen während er zu dem 150 Meter entfernten Haus gerannt ist?

Bei mir ist es jedenfalls so, dass ICH entscheide ob unser Hund dahinlaufen darf oder nicht.

Und es klappt....

Liebe Grüße

Katja
 
hattest du keine Möglichkeit deinen Hund abzurufen während er zu dem 150 Meter entfernten Haus gerannt ist?

Bei mir ist es jedenfalls so, dass ICH entscheide ob unser Hund dahinlaufen darf oder nicht.

;)

Ich wollte es ja nicht schreiben, weil es auch nichts mehr zur Sache tut, aber warum der Hund da überhaupt hingerannt ist (überhaupt hinrennen durfte) verstehe ich auch nicht ganz.
 
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