Anzeige Ordnungsamt Hundebiss

War selbst Zeugin einer üblen Beißerei, die einseitig von großem Hund auf kleinen ging. Zunächst stand Anzeige nicht zur Diskussion. Aber später erfuhren wir, der Hund wurde nicht ordnungsgemäß geführt-immer wieder- und es lief ein Verfahren. Daraufhin haben wir angezeigt. Das Oamt ist darauf angewiesen, wenn es Hundehalter in die Schranken weisen soll. Bedenkt, nicht der Hund wird angezeigt- egal wie er ist- sondern das nicht ordnungsgemäße Führen. Und wenn das definitiv regelmäßig ungeeignet ist und der Hund dann eine Gefahf für andere ist, dann gehört die Halterin darauf hingewiesen- amtlicherweise. Damit sich was bessert und der Hund geeignet geführt wird. Dann wäre doch das Ziel erreicht?
Auf jeden Fall wäre ich mit Anzeigen immer sehr vorsichtig und würde sehr darüber nachdenken, ob es wirklich angemessen ist.
Meist ist der Sturm der Gefühle so überschwänglich und man denkt zu dem Zeitpunkt wesentlich anders, als man es mit kühlerem Kopf tun würde.
Und es ist am Ende eben doch der Hund der am meisten darunter leiden muss, das sollte dann auch wirklich völlig gerechtfertigt sein.

In meinen Augen wird heute normales Hundeverhalten auch viel zu schnell dramatisiert und der eigene Anteil gern übersehen, da sollte man schon sehr vorsichtig sein, was man jemanden antut.
Zumal von Gesetz wegen dieses normale Hundeverhalten nicht mehr gebilligt wird, aber dreiste Tutnixe, die ungehindert in jeden Hund reinpreschenden, als freundlich angesehen werden, die ja nur spielen wollen und wenn der andere Hund sich dann dagegen wehrt, haben er und sein Mensch die Arschkarte.

...
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi Cira ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bedenkt, nicht der Hund wird angezeigt- egal wie er ist- sondern das nicht ordnungsgemäße Führen.
Ja...nur ist der Hund der Leidtragende solche Anzeigen. DER bekommt dann nämlich Leinen- und Maulkorbzwang, DER wird beschlagnahmt, DER wird als gefährlich eingestuft, usw. ;)
Und ich bleibe dabei...das ist durch etwas was man "gehört hat", was einem erzählt wird, nicht zu rechtfertigen. Wenn man Zeuge einer Situation/Beisserei wird, die man so nicht hinnehmbar findet das man eine Anzeige machen möchte- okay. Aber nur dann.
 
Natürlich, es kommt sehr auf die Umstände an! Ich bin nach wie vor keine ""Anzeigetante". Im genannten Beispiel hat ein großer Hund ansatzlos einen kleinen vermacht bis zum Totschütteln, ließ also nicht ab. HuFüIn völlig paralysiert. Ich war mit meiner Hündin Begleiterin des Kleinen- also möglw Konkurrenz um d Hündin. In d Wochen danach habe ich d junge Frau weiter mit abgeleintem Hund gesehen, gleichzeitig wurde bekannt dass wg ähnl Situation Verfahren anhängig. Wir haben dann d Oamt informiert. Auflage war dann, sie darf d Hund nicht mehr führen(hätte ihn i Zweifelsfall wohl angeleint nicht halten können), Herrchen aber wohl. Angeleint, ohne Maulkorb. Hat sich nicht a d Leinenpflicht gehalten, aber auf Ansprache angeleint. Als ich mit e Rüden an ihm vorbei musste, hab ich drum gebeten u war kein Problem. Es kann aber nicht angehen, dass so ein Hund eine potentielle Gefahr für kleine Rüden darstellt und NICHT kontrolliert geführt wird. Mir geht es darum, dass Leute die nicht kontrolliert führen und da völlig uneinsichtig sind, dies dann eben amtlich angesagt bekommen. Der Hund soll Bitteschön sein Leben haben, gerne auch freilaufend, wenn das kontrollierbar ist und er entsprechend geführt wird. Kann man ja dran arbeiten, muss so mancher Hufü... Ich betreue Hunde- ich kann keinen Hund ableinen der eine Gefahr für das Umfeld darstellt,außer ich kann das durch Training korrigieren. AN der Leine muss ich ihn natürlich auch FÜHREN können.in einem Fall hab ich die Betreuung eines Hundes niedergelegt weil die Familie meinte, sie wären nicht in der Lage etwas zu ändern/mit dran zu arbeiten u ich es im Alleingang nicht schaffen konnte. Der Hund hatte ganz viel Stress- auch zuhause!- und hat mir leidgetan.
 
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