Anzeige Ordnungsamt Hundebiss

Bloodylove

Hallo,
mein Hund wurde Gestern von einem anderen Hund (beide nicht angeleint) angegriffen und gebissen. Er hat geblutet und gehumpelt ich musste aber wider Erwarten nicht zum Tierarzt.
Die Hundehalterin des anderen Hundes hatte ihren Hund absolut nicht im Blick, hat telefoniert und konnte ihn nicht stoppen. Sie hat kein Wort deutsch verstanden und war nicht bereit mir ihre Daten für die Versicherung zu geben. Als ich gedroht habe die Polizei zu rufen ist sie samt ihrem Hund weg gerannt.
Durch Gespräche mit anderen Hundehaltern kam raus, dass die Frau schon bekannt ist, der Hund/die Frau hat schon einige Sachbeschädigungen und andere Ordnungswidrigkeiten begangen. Zudem bindet sie ihn stundenlang an Straßen an und er wird immer wieder alleine frei laufend auf der Straße aufgegriffen.
Da die Frau den Hund nicht unter Kontrolle hat und nicht zu Gesprächen bereit ist möchte ich dies zum Schutz des Hundes und anderer Stadtbewohner dem Ordnungsamt melden.
Aber geht das ohne Tierarzt Rechnung? Bzw. wie mache ich das mit der Meldung bei Ordnungsamt?
Danke schonmal
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi Bloodylove ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gute Besserung an deinen Hund.

Das Problem ist: ohne Namen und Adresse wird da nicht viel passieren. Du kannst es dem OA melden, die werden aber nichts machen können, außer ein paar Straßenstreifen mehr einsetzen in dem Gebiet, wo es passiert ist.
 
Danke,
Mir wurde gesagt wo die wohnt, also von da her würde das mit dem anzeigen schon gehen.
 
Normalerweise bin ich ja strickt dagegen einfach so anzuzeigen, aber bei der Dame ist ja wohl Hopfen und Malz verloren, so deine Schilderungen stimmen.
Mach Fotos von den Verletzungen, suche dir andere Geschädigte und ab zum OA und anzeigen.
Wir Hundehalter brauchen keine weiteren dummen Hundehalter, die unser aller Ruf schädigen mit derartigem Verhalten.
 
Kurzer Einwurf.... beide Hunde nicht angeleint?

davon abgesehen, bin ich bei solchen Schilderungen immer sehr vorsichtig, denn es ist ja "immer" der anderer HH Schuld und eigener Verantwortung wird oft gern übersehen.
 
Kurzer Einwurf.... beide Hunde nicht angeleint?

davon abgesehen, bin ich bei solchen Schilderungen immer sehr vorsichtig, denn es ist ja "immer" der anderer HH Schuld und eigener Verantwortung wird oft gern übersehen.
Wenn dort, wo es passiert ist, keine Leinenpflicht besteht, sollte das doch keine Rolle spielen, ob beide offline waren? Einer hat gebissen, einer wurde gebissen - immer vorausgesetzt, die Schilderung stimmt. Was tut es da fürs OA zur Sache, wer angeleint war? Die Versicherung würde sich daran aufhängen - aber das OA?
 
Leute ich weiß ja nicht.
Ohne zweiten Hund wird es schwierig
 
Klar gehören zwei dazu: ein Täter und ein Opfer. Und was willst du uns damit sagen?
 
Klar gehören zwei dazu: ein Täter und ein Opfer. Und was willst du uns damit sagen?

Sorry, dass ist zu einfach gedacht....gerade bei Hunden gibt es eben nicht nur Schwarz und weiß. und das meine ich auch hier in dem fall.

Weißt du, ob sich der gebissenen Hund sozial verhalten hat, domiant oder unterwürfig war, gestarrt hat, Distanz gehalten hat?

Oft können Hundehalter die Reaktionen ihre Hundes nicht vernüftig deuten (siehe "das hat er ja noch nie gemacht") udn deshalb bin ich vorsichtig mit einem Urteil, wenn ich nicht dabei war.
Natürlich sind die meisten HH erstmal auf Seite ihres Hundes (ist wie Mütter und Kindern, da ist das eigene balg immer unschuldig ;) ), leider wird da aber oft zu einseitig geurteilt. Deshalb bilde ich mir keine Meinung rein aus 3 Zeilen von einer Seite...sry. mein Hund ist übrigens eine Kackbratze, aber ich weiß es eben auch.

Bei Hunden gibt es im Normalfall Aktion und Reaktion..
 
Klar gehören zwei dazu: ein Täter und ein Opfer. Und was willst du uns damit sagen?

Sorry, dass ist zu einfach gedacht....gerade bei Hunden gibt es eben nicht nur Schwarz und weiß. und das meine ich auch hier in dem fall.

Weißt du, ob sich der gebissenen Hund sozial verhalten hat, domiant oder unterwürfig war, gestarrt hat, Distanz gehalten hat?

Natürlich weiß ich das nicht. Und es ist auch nichts dagegen zu sagen, die Schilderung mit Vorbehalt zu sehen. Es wurde ja auch, u.a. von mir, geschrieben, vorausgesetzt es war so.
Aber "es gehören immer zwei dazu" las sich für mich so, als ob der gebissene Hund auf jeden Fall - ich sag mal mitgemacht hätte und nicht nur Opfer gewesen wäre. Und das kann man halt pauschal auch nicht behaupten. Deshalb habe ich mit der natürlich so allgemein auch nicht stimmenden Behauptung dagegen gehalten.

Es muss nicht, aber es kann so gewesen sein, dass der gebissene Hund nichts falsch gemacht hat - oder siehst du das anders?

edit: und selbst wenn er irgend etwas in den Augen des anderen Hundes provokatives getan hätte, z.B. gestarrt, was dann? Dann müsste man es als Halter hinnehmen, dass er dafür blutig gebissen wird und die andere Halterin sich davon macht? Wegen "Mitschuld" die Füße still halten? Oder was?
 
Die Hundehalterin des anderen Hundes hatte ihren Hund absolut nicht im Blick, hat telefoniert und konnte ihn nicht stoppen. Sie hat kein Wort deutsch verstanden und war nicht bereit mir ihre Daten für die Versicherung zu geben. Als ich gedroht habe die Polizei zu rufen ist sie samt ihrem Hund weg gerannt.

Durch Gespräche mit anderen Hundehaltern kam raus, dass die Frau schon bekannt ist, der Hund/die Frau hat schon einige Sachbeschädigungen und andere Ordnungswidrigkeiten begangen. Zudem bindet sie ihn stundenlang an Straßen an und er wird immer wieder alleine frei laufend auf der Straße aufgegriffen.

Für mich sind das erstmal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Einmal was passiert IST und einmal was geredet wird. Deswegen würde ich das zweite Zitat vollkommen außer acht lassen.
Wenn beide Hunde frei laufen gelassen wurden, besteht dabei ein gewissen Risiko...was beide HH wissentlich eingehen. Dennoch haftet man natürlich für Schäden die der eigene Hund anrichtet. Nur ist hier kein materieller Schaden entstanden- TA war nicht nötig.
Also...ein Fall zum ärgern und lernen.
 
edit: und selbst wenn er irgend etwas in den Augen des anderen Hundes provokatives getan hätte, z.B. gestarrt, was dann? Dann müsste man es als Halter hinnehmen, dass er dafür blutig gebissen wird und die andere Halterin sich davon macht? Wegen "Mitschuld" die Füße still halten? Oder was?

Losgelöst von diesem Fall hier, würde ich sagen, dass das schon auf die Situation ankommt. Wenn jetzt ein Hund z.B. wirklich arg provozieren würde, fände ich es schon irgendwie nicht okay, Anzeige beim OA zu erstatten, wenn der provozierte Hund darauf reagiert.
 
So gesehen natürlich. Aber ich war schon noch gedanklich bei diesem Fall, wo die TE die Anzeige ja auch nur in Erwägung zieht, weil sie erfahren hat, dass das nicht der erste Vorfall mit diesem Hund war.
Und unter diesen Vorzeichen finde ich es halt ein wenig seltsam, sofort die mögliche Mitschuld des Gebissenen in den Raum zu stellen.
 
Aber ich war schon noch gedanklich bei diesem Fall, wo die TE die Anzeige ja auch nur in Erwägung zieht, weil sie erfahren hat, dass das nicht der erste Vorfall mit diesem Hund war.
Naja...so oft wie ich gehört was dieser oder jener Hund "angerichtet" hat und diese und jene Halterin alles schlimmes tut...und was dann die Realität war...eine Anzeige in Erwägung ziehen, weil man etwas erzählt bekommt...forget it. ;)
Entweder ist das was passiert ist, ist eine Anzeige wert, oder eben nicht.
 
Na ja - bei mir käme das wohl drauf an, wer mir das erzählt. Irgendwie kriegt man doch mit, wer von den Leuten in seinem Umfeld eher glaubwürdig und wer Geschichtenerzähler ist, finde ich.
 
War selbst Zeugin einer üblen Beißerei, die einseitig von großem Hund auf kleinen ging. Zunächst stand Anzeige nicht zur Diskussion. Aber später erfuhren wir, der Hund wurde nicht ordnungsgemäß geführt-immer wieder- und es lief ein Verfahren. Daraufhin haben wir angezeigt. Das Oamt ist darauf angewiesen, wenn es Hundehalter in die Schranken weisen soll. Bedenkt, nicht der Hund wird angezeigt- egal wie er ist- sondern das nicht ordnungsgemäße Führen. Und wenn das definitiv regelmäßig ungeeignet ist und der Hund dann eine Gefahf für andere ist, dann gehört die Halterin darauf hingewiesen- amtlicherweise. Damit sich was bessert und der Hund geeignet geführt wird. Dann wäre doch das Ziel erreicht?
 
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