anlagehund und 20/40

nicole_a

huhu ihr :)
ihr seit meine hoffnung in diesem durcheinander :)

ich frag mal...
was ist ein anlagehund in nrw und was muss man tun um ihn halten zu dürfen in nrw

was muss man für einen 20/40 hund machen um ihn halten zu dürfen in nrw


lieben dank :)

ich habe bei sachkunde mal nachgeschaut... junge ihr armen *sammeltröster austeil*

lg
nicole
 
  • 28. März 2024
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Hi nicole_a ... hast du hier schon mal geguckt?
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nicole_a schrieb:
was ist ein anlagehund in nrw
"Anlage 1": Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen
"Anlage 2": Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden

nicole_a schrieb:
und was muss man tun um ihn halten zu dürfen in nrw
"Anlage 1":
Erlaubnispflicht für die Haltung:

Neue Haltungen dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind

* Volljährigkeit von Halterin oder Halter,
* Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes,
* Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis,
* Nachweis zur ausbruchsicheren Unterbringung,
* Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme,
* Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.

Verhaltenspflichten:

* Anleinpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums (mit Ausnahme von Hundeauslaufbereichen) mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung,
* Maulkorbpflicht mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung,
* "feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson,
* Sachkunde, Zuverlässigkeit und Volljährigkeit auch für Aufsichtspersonen,
* Verbot, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen,
* Mitteilungspflichten.


"Anlage 2":
Für Hunde dieser Rassen und deren Kreuzungen gelten Anforderungen wie für Hunde der "Anlage 1" mit folgenden Modifikationen:

* Kein Zuchtverbot,
* kein besonderes Interesse für eine neue Haltung erforderlich,
* Sachkundeprüfung für die Erlaubnis und Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht unbedingt durch amtliche Tierärztin/amtlichen Tierarzt, sondern auch durch anerkannte Stellen.

nicole_a schrieb:
was muss man für einen 20/40 hund machen um ihn halten zu dürfen in nrw
Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:

* Pflicht zur Anzeige der Haltung,
* Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
* Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte,
* Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit,
* Haftpflichtversicherung für den Hund,
* Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip,
* Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum.
 
hi nicole!

überlegst du dir einen kampfschmuser nach hause zu holen?
bin mal wieder neugierig- erzähl' doch mal! :verlegen:
 
huhu :)
vielen lieben dank :)
das war ja eine menge an mühe von dir.


nein, ich wollte keinen neue fellnase :)
mich hat das einfach mal interessiert, da ich mit sowas ja nichts zu tun habe.

da ich aber über den tierschutz immer mal wieder das eine oder andere tier aufnehme, ist es nicht ungewöhnlich das dieser irgendwelche auflagen zu erfüllen hat.
also denke ich darüber nach diesen test zu machen und mich auf diesem wege für die anlagetiere auszuweisen.

lg
nicole
 
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