An die VPG´ler: Hausüberfall verboten?

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Hallo.
Vielleicht kennt ihr es ja auch vom Hundeplatz, das Nachtübungen z.B. in einem Wald gemacht werden oder der Figurant einen "Hausbesuch" abstattet.

Stimmt es, daß derartiges nicht mehr erlaubt ist?

LG
Sandra
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
VPG-Übungen dürfen nur auf einem gut eingezäunten Gelände stattfinden.

Innerhalb des VDH gibt es soweit ich informiert bin keine Nachtübungen und ähnliches mehr.

Andere Verbände führen aber sehr wohl welche durch, siehe bei den Alanos oder im Mondioring-Bereich. Das ist aber alles nicht VDH-anerkannt.
 
Hi,

die SV OG´s in unserer Gegend führen Nachtübungen durch. Hab noch nicht gehört, dass das verboten sein soll.
LG
Angela
 
Auf Privatgelände kannst Du machen was Du willst, soweit nicht das LHG greift (Zivilausbildung).
Dass VPG-Übungen nur auf eingezäuntem Gelände stattfinden dürfen ist mir neu, bezieht sich das nicht auf Prüfungen?
LG
Mareike
 
Guten Morgen!

Danke für die Antworten. Was den Zaun angeht - ich kenne mehr als 4 Übungsplätze, die nicht eingezeunt sind, dort finden auch Prüfungen statt, auch LGA Qualis fanden dort schon statt.

Meine Mutter und ich kamen auf das Thema, sie ist ja seit Januar Witwe und während einer Unterhaltung stellte sie die Frage in den Raum, ob ihre Hündin (Viennas Schwester) wohl im Ernstfall auf sie aufpassen würde. Aufpassen in Form von Aufpassen, nicht nur bellen.

Ich sagte, sie solle mit unserem Ausbildungswart sprechen, da wurde mir auch das erste Mal bewusst, das sowas ewig nicht mehr gemacht wurde - Venja kennt es überhaupt nicht.

Da hieß es dann, das so etwas nicht mehr erlaubt sei, die Hunde nur noch auf dem Hundeplatz gearbeitet werden dürfen.

Mir geht es nicht darum, ob etwas vom VDH anerkannt ist, soll ja kein Dauerzustand sondern ne einmalige Sache sein, nur um zu sehen wie der Hund reagiert, wenn plötzlich jemand meine Mutter anpackt.
Schutzdienst als solches kennt die Hündin meiner Mutter sowieso nicht.
Sie kommt zwar mit in den Verein, hütet dort jedoch lediglich die Kantine, die von meiner Mutter betreut wird ;)

Kann man irgendwo nachlesen, ob es erlaubt/verboten ist? Dort wo ich bis jetzt geschaut habe, war nichts zu finden.

LG
Sandra
 
Wenn der Hund keinen SD kennt wird ihm auch der Ärmel nix sagen. Insofern bleibt nur Vollschutz und der ist zwar nicht direkt verboten, aber rechtlich gesehen müsste der Hund dann als gefährlicher Hund gemäß LHG eingestuft werden (NRW).

Ich lese das jetzt so, als ob ihr den Hund "einfach mal so" ohne jegliche Vorbereitung "testen" wollt.
Meine unmaßgebliche Meinung: Erspart Deiner Mutter und auch dem Tier diese Erfahrung.
Lass' die Menschheit in dem Glauben, dass Hunde im Ernstfall beschützen. Habe dienstlich gesehen, wie tief die Enttäuschung sein kann, wenn dies dann nicht so ist.

LG
Mareike
 
@ sandra

also erstens hat das, was ihr wollt nix, aber auch gar nix mit VPG zu tun.
Sondern fällt ganz klar in den "Zivilschutzbereich" und der ist defentiv in D nur der Polizei /Bundeswehr erlaubt. Ansonsten kann ich auch nur raten "finger weg", ihr könntet die Hündin ein für alle mal verderben.
quini
 
@ Quini: ich schrieb: an die VPG´ler und nicht Betrifft VPG! Wen hätte ich sonst fragen sollen? Pferdesportler? :unsicher:
Mir ging es lediglich um die Frage, ob nun erlaubt oder nicht, weil wir gesagt bekamen, daß es verboten sei.

Nochmal: meine Mutter möchte lediglich wissen, was die Hündin macht, wenn sie jemand anpackt. Und darum kann ich schlecht Herrn X von nebenan bitten.

Hier geht es nicht darum, den Hund in irgendeiner Weise zu arbeiten/scharf zu machen. Die Hündin hat nie Schutzdienst gemacht und dabei bleibt es auch.


LG
Sandra
 
@quini: Wonach ist denn Zivilarbeit verboten?
Sie ist im VDH verboten und der Hund fällt als "gefährlicher Hund" unter das LHG - aber mehr auch nicht, oder irre ich da?

LG
Mareike
 
Sandra, bis zum 07.01 haben wir noch Urlaub, komm doch mal bei uns auf den Platz vorbei, wir haben einen ganz tollen neuen Ausbildungswart
 
@sandra, ich bin der ueberzeugung, dass der hund deiner mutter wenn es ankommt auch sie verteidigen wird. Es bedarf nicht unbedingt einer ausbildung um dass ein hund seine bezugsperson verteidigt. Auch wuerde ich mir es gut ueberlegen ob du wirklich noch eine ausbildung anstreben moechtest. Hausueberfall wird aber teilweise noch getaetigt.
@bones gebe dir recht wenn du deine frage an quini stellst. ich bin da auch deiner meinung aber vielleicht hat sich einiges in den letzten jahren geaendert, da muesste ich mich mal schlau machen. Aber ich glaube es nicht was quini schreibt.

gruss
sandor
 
Hmmm.... im Boxer-Klub hat man mehr als einmal bedauert, das aufgrund des negativen Images Nachtübungen heute ja nicht mehr möglich und verboten wären - versicherungstechnisches wurde auch erwähnt. Ich werd mich mal bei meinen SV-Klubs erkundigen, aber ich weiß von keiner einzigen Nachtübung im letzten Jahr hier - sonst wären wir nämlich dabei gewesen. :D

dDs einzige was es geben sollte, was aber mangels Teilnehmern ausfiel, war der sogenannte: "Flutlichtpokal" Anfang November - aber auf eingezäuntem Gelände.

Die Mondioring-Klubs haben damals auch zur Auflage bekommen ihre Übungseinheiten nur auf eingezäunten Geländen abzuhalten. Es gab einen Klub der offen in einer Wiese trainierte, dies wurde vom Gericht untersagt.

Das solche Sachen außerhalb des VDH durchaus statfinden hab ich ja erwähnt, aber wies rechtlich aussieht??? Was nach Verbandsrecht verboten ist muss ja nicht von staatlicher seite verboten sein.

Obwohl ich das mit dem Image schon verstehe - stell sich einer vor, bei so einer Nachtübung passiert was mit Unbeteiligten - wie sieht das versicherungstechnisch aus und vor allem was würfe das für ein Bild auf die Vereine??? Der Sport hat es eh schon schwer genug heutzutage.
 
@Amy: Es gab eine Nachtübung hier irgendwo, hab' die Einladung im Vereinsheim gesehen. Weiß aber nicht mehr genau, in welchem SV das stattfinden sollte, müsste im November gewesen sein. Ich werd' mich mal schlau machen, wie es mit Zivilarbeit rechtlich aussieht, das interessiert mich jetzt brennend:D .

@sandor: Kennst Du den Hund? Nur die allerwenigsten verteidigen den HF im Ernstfall, die meisten suchen schleunigst das Weite bei Gefahr. Abgesehen davon: Die wenigen Hunde, die tatsächlich "ihren Mann stehen" würden, sind für Otto-Normal-Hundehalter oft gar nicht zu händeln und enden auf dem TA-Tisch. Ausnahmen gibt es natürlich, aber im Grunde ist der beschützende Hund (heutzutage) ein Märchen.

LG
Mareike
 
Das war jedenfalls nicht im Verbund der Interessengemeinschaft meiner SV-OG - da sind mindestens 10 andere OGs angeschlossen, die sich über sowas informieren. Wie gesagt, ich wär gleich bei sowas dabei... Wir haben jetzt 2 Wochen Pause bis nach Neujahr, dann werd ich mich auch mal umhören. Und wenns definitiv erlaubt ist, dann werd ich sowas mal bei uns anregen :D ... Leute müßten wir genug zusammenkriegen und Training im Dunkeln ist ja an sich nix neues für die meisten :) . Aber ein Gelände dafür bewilligt zu bekommen, das stell ich mir schon schwerer vor. :(

Ich war als Kind mal bei ner Nachtübung von den Boxern dabei, das war ein Riesengaudi :) .
 
Hallo!
Das freut mich für euch Maike, wäre auch sehr schade um die OG gewesen. Wirklich, finde ich klasse.
Aber den haben wir auch ;)


Hier ging es lediglich darum die Frage zu klären, ob noch Hausüberfälle wie sie damals oft gemacht wurden, erlaubt sind.

@Sandor: meine Hündin ist ausgebildet, sie macht einen sehr ordentlichen SD, aber sie ist nicht mannscharf- in keinster Weise, denn sie ist ein ganz normaler Sporthund. Solange da jemand nicht nen Ärmel um hat, läuft rein gar nichts. Hat sich letztes Jahr im April gezeigt, sie stand dabei, hat sich lediglich schlichtend zwischen mich und die Angreiferin gestellt.

Ich habe doch schon gesagt, die Hündin meiner Mutter soll in keinster Weise ausgebildet werden.

LG
Sandra
 
bones schrieb:
@quini: Wonach ist denn Zivilarbeit verboten?
Sie ist im VDH verboten und der Hund fällt als "gefährlicher Hund" unter das LHG - aber mehr auch nicht, oder irre ich da?

LG
Mareike

Mareike, sofern Du mit "Zivilarbeit" das "Abrichten auf Zivilschärfe" meinst: Quini hat Recht.

Die Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder zum Schutzhund obliegt generell behördlichen Einrichtungen (diensthundehaltenden Verwaltungen), die über die erforderliche kynologische Sachkunde verfügen (vgl. § 17 Satz 1).

Ansonsten vgl. §17 (Ausnahmen), bzw. §19 (Strafvorschrift) LHG.

Sab.
 
SandramitVienna schrieb:
Hallo!
Das freut mich für euch Maike, wäre auch sehr schade um die OG gewesen. Wirklich, finde ich klasse.
Aber den haben wir auch ;)

Das stimmt, war auch echt knapp. Aber nun haben wir einige tolle Diensthundeführer und Hovi Leute hier, läuft wieder super! Ich frag ihn mal was er darüber weiß.

Auch wir hatten schon Nachtübungen, der Hovawart Verein macht immer seine ZTP auf unserem Platz, da ist die Wesensüberprüfung auch im Wald nebenan. SCH dann auf dem Platz, der ist aber nicht eingezäunt, sondern mit "Knicks" eingefriedet. Die SCH Prüfungen laufen hier auch auf dem Platz ohne richtigen Zaun
 
Guten morgen Sandra :hallo:

Ich denke dass die Hündin von deiner Mutter, wenn`s darauf ankommt Sie beschützen wird, bzw. anschlägt, wenn einer einbrechen will.
Ich hatte bei uns auch mal den Vorschlag gemacht, um zu sehen ob Lasko und Hera etwas tun, wenn einer hier erscheint :) aber wir sind noch nicht dazu gekommen es auszubrobieren! Aber ich denke dass Sie zumindest anschlagen werden. ( hoffe ich...denke ich ) :D
Habt ihr kein Polizist auf dem HP den Du fragen könntest, der kennt sich damit doch aus?

liebe grüße Babsy
 
Meike schrieb:
SCH dann auf dem Platz, der ist aber nicht eingezäunt, sondern mit "Knicks" eingefriedet. Die SCH Prüfungen laufen hier auch auf dem Platz ohne richtigen Zaun
Das könnte einen HF aber mal ganz schön in die Bedrouille bringen, Meike. Sind sich die Leute darüber im Klaren, daß sie im Schadensfall mit ihrem gesamten Privatvermögen haften?

Sab.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „An die VPG´ler: Hausüberfall verboten?“ in der Kategorie „Hundesport“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

zecke_sls
... ich muss mich da Pyrrha80 anschließen ... man kann sicher mit "jedem" Hund "alles" machen, MUSS es aber nicht, da nicht jeder die Veranlagung und den Trieb für "eben das" mitbringt. Die Frage nach dem Sinn stellt sich dann schon, unabhängig, ob es sich jetzt um Schutzdienst oder eine andere...
Antworten
12
Aufrufe
2K
Albator
Albator
S
Sag ich doch, mal abgesehen davon dass Birkel verkauft wurde und der gute Herr Birkel in Texas nun Rinder züchtet, steht doch im link drin sofern man sich die Mühe macht. Für mich war das damals der Anlass hinzusehen und nicht mehr blind zu konsumieren. Für die meisten Hühner hat sich seitdem...
Antworten
31
Aufrufe
1K
Lucie
G
Update: Mittlerweile (also, schon am Nachmittag) ist es weg, und die Stadtreinigung war es eindeutig nicht.
Antworten
554
Aufrufe
21K
lektoratte
lektoratte
Paulemaus
Gute Lösung und typisch pragmatisch. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
378
Paulemaus
Paulemaus
Fact & Fiction
Hier ist die Rechtsgrundlage dazu: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
2 3 4
Antworten
74
Aufrufe
6K
snowflake
S
Zurück
Oben Unten