Hab da was gefunden..
Hunde und Katzen
Heimtierausweis oder ein mehr als 30 Tage, aber weniger als 12 Monate altes Tollwutimpfzeugnis (für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich).
Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen eingeführt werden:
Hunde und Katzen aus international anerkannt tollwutfreien Ländern, welche die Impfung gegen Tollwut nachweislich nicht zulassen;
Junghunde und junge Katzen im Alter bis zu 3 Monaten aus Länder ohne urbane Tollwut, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, aus welchem auch das Alter hervorgehen muss;
Hunde und Katzen, die im Eisenbahn- oder Luftverkehr ohne Aufenthalt durch die Schweiz befördert werden.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen vom Einfuhrverbot sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen sowie die Einfuhr als Umzugsgut.
Andere Tiere: Zuvor das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) kontaktieren, da für die meisten Tierarten eine Importbewilligung und eine tierärztliche Untersuchung verlangt wird.
Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, Kanarienvögel und Zierfische können ohne Bewilligung und Untersuchung eingeführt werden.
So lautet die Aussage vom Bundesamt für Veterinärwesen.
Und hier unter schweiz:
Und Hier:
Also so wie ich es verstanden habe brauchst der Hund
-Eine Gültige Tollwutimpfung
-Einen Impfausweis/Heimtierausweis
-Mikrochip
-Und es muss beim Zoll gemeldet werden