AmStaff: Vorschriften, Anträge etc.

Ja, nun...woher will mans denn wissen? ;)
Meine Freundin hat mit grade 18 Jahren auch von vielen Züchtern keinen Hovawart bekommen. Verständlich, wie ich finde. Wahrscheinlich hätte ich ihr als Fremde auch keinen verkauft. Letztenendes hat einer ihr vetraut....sie hat den Hund heute noch. Erfolgreich im Sport, top erzogen. Mittlerweile Zweithund und mit Baby zusammen ;)

Ich gehe ja nur von den Tatsachen, die uns mitgeteilt wurden aus. Und da ist von solchen speziellen Verhältnissen keine Rede!

Es KANN alles gut gehen und sie rockt das ganze völlig problemlos! Man muss aber doch erst gar nicht die Gefahr eingehen!
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Ljuba ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, nun...woher will mans denn wissen? ;)
Meine Freundin hat mit grade 18 Jahren auch von vielen Züchtern keinen Hovawart bekommen. Verständlich, wie ich finde. Wahrscheinlich hätte ich ihr als Fremde auch keinen verkauft. Letztenendes hat einer ihr vetraut....sie hat den Hund heute noch. Erfolgreich im Sport, top erzogen. Mittlerweile Zweithund und mit Baby zusammen ;)

Ich gehe ja nur von den Tatsachen, die uns mitgeteilt wurden aus. Und da ist von solchen speziellen Verhältnissen keine Rede!

Es KANN alles gut gehen und sie rockt das ganze völlig problemlos! Man muss aber doch erst gar nicht die Gefahr eingehen!

Kennst Du TE persönlich? Weißt Du mehr als die paar Sätze hier?
ES gibt Menschen die sind mit 26 organisierter, veranwortungsbewusster und stehen besser mit beiden Beinen im Leben als manche mit 40.

Es ist vollkommen legitim vor den THEORETISCHEN Gefahren und Problemen einer solchen VErmittlung zu warnen, aber den Züchter und damit auch die TE als verantwortungslos zu bezeichen OHNE sie näher zu kennen ist m.M. mehr als unverschämt.

Hätte die Bekannte Crabat hier nachgefragt, nach einem Züchter oder einem kleinen rechtlichen Problem - ich glaube sie wäre gesteinigt worden ... "Wie kannst Du nur !" "Ein HUnd mit 18 UNMÖGLICH !!!"
 
Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden aber nun interessieren mich doch ein paar Sachen bzw möchte ich was anmerken.

1. wocher wisst ihr, dass es mein 1. Kind ist?
2. Es ist nicht mein 1. eigener Hund, der 4.!
3. ich habe alle meine bisherigen Hunde als Welpen bekommen. Einer davon war 2 Tage alt (mutter gestorben) und wurde von mir mit der flasche aufgezogen.

Lasst doch einfach gut sein...
 
Und nein, wenn der Hund durchfällt wird er in BaWü nicht gleich beschlagnahmt. Du hast seit 2011 das Recht den Test zu wiederholen und den Hund zu behalten. Dazu braucht man dann aber eine gute Rechtsberatung bzw. Rechtsanwalt, denn viele Gemeinden in BW wissen das leider nicht und arbeiten noch nach der alten Verwaltungsvorschrift.

Ich hoffe ich täusche mich nicht, aber ist es nicht so, dass der Hund lediglich die Chance hat mit einem anderen Halter den Test zu wiederholen?
Wenn falsch, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil...

Nein. Du musst vorweisen können dass du mittels Hundeschule/Hundetrainer am Problemverhalten des Hundes arbeitest.
Ich kenne minimum einen Fall wo es so lief. Hund und Halter kenne ich persönlich! Denn sie trainieren in unserer Hundeschule!
 
Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden aber nun interessieren mich doch ein paar Sachen bzw möchte ich was anmerken.

1. wocher wisst ihr, dass es mein 1. Kind ist?
2. Es ist nicht mein 1. eigener Hund, der 4.!
3. ich habe alle meine bisherigen Hunde als Welpen bekommen. Einer davon war 2 Tage alt (mutter gestorben) und wurde von mir mit der flasche aufgezogen.

Lasst doch einfach gut sein...

Stimmt deine Altersangabe im Profil?
 
Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden aber nun interessieren mich doch ein paar Sachen bzw möchte ich was anmerken.

1. wocher wisst ihr, dass es mein 1. Kind ist?
2. Es ist nicht mein 1. eigener Hund, der 4.!
3. ich habe alle meine bisherigen Hunde als Welpen bekommen. Einer davon war 2 Tage alt (mutter gestorben) und wurde von mir mit der flasche aufgezogen.

Lasst doch einfach gut sein...

Stimmt deine Altersangabe im Profil?

:gerissen::gerissen:
 
Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr zu Wort melden aber nun interessieren mich doch ein paar Sachen bzw möchte ich was anmerken.

1. wocher wisst ihr, dass es mein 1. Kind ist?
2. Es ist nicht mein 1. eigener Hund, der 4.!
3. ich habe alle meine bisherigen Hunde als Welpen bekommen. Einer davon war 2 Tage alt (mutter gestorben) und wurde von mir mit der flasche aufgezogen.

Lasst doch einfach gut sein...


Deine Aussagen sind aber nun einmal sehr widersprüchlich, schriebst Du doch

Wieso sagen AmStaff besitzer nicht so sachen wie: schön, dass du dich weiter informierst / wir freuen uns über weitere AmStaff besitzer / tolle rasse / .... ?? Es wird immer gleich davon ausgegangen, dass jemand, der sich zum ersten mal einen solchen hund in die familie holt, nicht die voraussetzungen erfüllt oder zu doof ist oder sich überfordern wird.


Dann, zwei Seiten später schriebst du:

Nein, wir sind nicht ersthundehalter. Hatte bereits einen AmStaffmix und einen Schäferhund vor einigen Jahren, allerdings in Niedersachsen und wie gesagt es ist eine weile her.


Jetzt schreibst du, daß Du bereits VIER Hunde hattest und sie alle als Welpen bekommen hast.

:verwirrt:
 
eine allgemeine frage...

bin ich jetzt verkehrt?

man bekommt doch garkeine haltererlaubnis, wenn man einen staff vom züchter holt?
züchten ist in ba-wü verboten oder? zudem hat man doch als privatperson kein berechtigtes interesse...


so wars zumindest bei mir
 
Du musst ja nicht in BaWü züchten. Holst ihn halt aus einem anderen Bundesland, das geht schon, ich kenne jemanden, der das so gemacht hat. Warum nicht?
 
Züchten und von privat ist in BaWü erlaubt. Vorrausgesetzt die Hunde haben WT um das damit gezüchtet werden darf bzw. der Hund muss unter 6 Monate sein oder wenn über 6 Monate bei Übernahme dann mit WT !
Es ist erlaubt einen gefährlichen Hund zu halten aber kein "Kampfhund" (Kampfhund isser, wenn über 6 Monate und ohne WT) soweit mein Wissen !
 
Also hier mal meine Erfahrung,bin seit Donnerstag stolze Besitzerin einer Staff-Hündin.
Ich habe sie aus dem Tierheim,sie ist 1,5 Jahre und ich musste vorher auf meiner Behörde fragen,ob ich sie halten darf...das solltest du auch!! Erkundige dich auch,wieviel Steuer du zahlen musst,denn das kann teuer werden! Sie hat schon einen Wesenstest und muss ihn im Herbst wiederholen.Ich muss immer ihre Papiere dabei haben (impfpass,WT),ich darf sie nur an einer 2m Führen.!
Ich glaube,das war´s und reicht auch vollkommen aus! ich gehe mit ihr zur Hundeschule,da wollen wir die Begleithundeprüfung machen,vielleicht wird sie dann von der Leinenpflicht befreit,kommt aber auf meine Behöre drauf an!
lg
 
herzlichen Glückwunsch - wünsche euch beiden alles gute und toitoitoi!
 
Also hier mal meine Erfahrung,bin seit Donnerstag stolze Besitzerin einer Staff-Hündin.
Ich habe sie aus dem Tierheim,sie ist 1,5 Jahre und ich musste vorher auf meiner Behörde fragen,ob ich sie halten darf...das solltest du auch!! Erkundige dich auch,wieviel Steuer du zahlen musst,denn das kann teuer werden! Sie hat schon einen Wesenstest und muss ihn im Herbst wiederholen.Ich muss immer ihre Papiere dabei haben (impfpass,WT),ich darf sie nur an einer 2m Führen.!
Ich glaube,das war´s und reicht auch vollkommen aus! ich gehe mit ihr zur Hundeschule,da wollen wir die Begleithundeprüfung machen,vielleicht wird sie dann von der Leinenpflicht befreit,kommt aber auf meine Behöre drauf an!
lg

Kleiner Hinweis: Das mit der 2m Leine gilt nur wenn andere Tiere und/oder Menschen sich in unmittelbarer Nähe befinden! Ansonsten darfs auch Flexi oder Schleppleine sein!
 
Also hier mal meine Erfahrung,bin seit Donnerstag stolze Besitzerin einer Staff-Hündin.
Ich habe sie aus dem Tierheim,sie ist 1,5 Jahre und ich musste vorher auf meiner Behörde fragen,ob ich sie halten darf...das solltest du auch!! Erkundige dich auch,wieviel Steuer du zahlen musst,denn das kann teuer werden! Sie hat schon einen Wesenstest und muss ihn im Herbst wiederholen.Ich muss immer ihre Papiere dabei haben (impfpass,WT),ich darf sie nur an einer 2m Führen.!
Ich glaube,das war´s und reicht auch vollkommen aus! ich gehe mit ihr zur Hundeschule,da wollen wir die Begleithundeprüfung machen,vielleicht wird sie dann von der Leinenpflicht befreit,kommt aber auf meine Behöre drauf an!
lg

Kleiner Hinweis: Das mit der 2m Leine gilt nur wenn andere Tiere und/oder Menschen sich in unmittelbarer Nähe befinden! Ansonsten darfs auch Flexi oder Schleppleine sein!

eben.. und die leinenbefreiung würde ich jetzt schon im zuge der ausbildung beantragen, wie willst du sonst das abliegen üben ? außer euer platz ist komplett eingezäunt. außerdem wirst du dem bewegungsdran deines hundes nicht gerecht und das ist nicht artgerecht.. darauf würde ich gehen.. außerorts leinenbefreiung und der hund wird sofort gesichert, wenn sich leute nähern. klappt eigentlich immer. :hallo:
 
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