AmStaff-Mix nun ein Kampfhund?????

Manumausi

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe nun eine kurze Frage:

Wir haben unseren Mylo zuhause, das liebste Tier der Welt, ein AmStaff-Labrador-Mix und machen uns nun, bei der zur Zeit wütenden Hysterie um die Kampfhund-Verordnungen, leider etwas Sorgen.

Vom Tierarzt wurde er als Labrador-Mischling eingetragen. Man sieht aber deutlich an seiner Fellzeichnung, dass sich wohl ein Stafford mit eingeschlichen hat.

Auch wenn unser Hund laut Ausweis kein gefährlicher Hund im Sinne der Hunde-Verordnung ist, kann man uns nun bestimmte Auflagen geben ohne dass ein negatives Ereignis vorangegangen ist???

Zb. dass die Polizei uns zu einem Amtstierarzt schickt weil Ihnen der Hund beispielsweise im Park auffällt??

Wir wollen unserem Hund kein Maulkorb oder sonstiges aussetzen, er hat noch nie was getan und hört auf jedes Wort.

Kann mir jemand einen Tip geben??

Danke

Manu,Mirko und Mylo
 
  • 19. April 2024
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Wenn jemand meint berechtigte Zweifel zu haben, also jemand vom O-Amt oder ein Polizist z. B. kann natürlich eine Überprüfung vom Amts-Vet. angeordnet werden.

Solch eine reine Überprüfung ist noch nicht als Auflage im eigentlichen Sinne zu werten... laut Gesetz muß ein Hundehalter da dem Amt helfend mitwirken. Bürgerpflicht quasi.
 
Achtung es lesen nicht nur "Hundefreunde" mit ;)
 
Veilchen, ich sag doch nur wies ist...

In Deutschland gibt es nun mal Gesetze an die wir uns doch auch halten müssen... da sollte auch jeder wissen, was auf ihn zukommen kann. Wenn man seinen Hund liebt wird man damit ja auch kein Problem haben und alles erforderliche tun oder? ;)
 
Ja, ich weiß. Ich hätte auch kein Problem damit. Aber trotzdem finde ich das alles sehr sehr schade. Heißt es denn, dass auch Mischlinge als "gefährliche" Hunde gelten, d. h. Hunde die zu 50% einer "gelisteten" Rasse zugehören??

Gruß
Manu
 
Auch Kreuzungen mit den Listenhunden sind laut Landeshundegesetz gleich zu bewerten. Wir haben zum Beispiel einen Am.Stafford- Boxermix und mußten genauso alle Auflagen erfüllen als wenn er reinrassig wäre.
 
Bundesweit gelten Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen aus diesen Rassen und mit anderen als "Kampfhunde"...

50% Anteil reichen dem Gesetzgeber aus... :(
 
Deutschland ist auch in diesem Punkt mal wieder ein wenig schärfer und rigoroser als andere Länder die Gesetze bezüglich der Hunde haben... In den meisten anderen Ländern hat man nur ein Problem, wenn man einen Staff-ähnlichen Hund ÓHNE anerkannte Papiere hat.

Sobald man über Papiere eines anerkannten Verbandes nachweisen kann, das es sich um einen reingezüchteten AmStaff oder StaffBull handelt, ist man meist Auflagefrei... dies dämmt zumindest die Hinterhofproduktion von auf Agression selektierten Pit- und Staffmiixen ein und ermöglicht es den seriösen Züchtern ihre Hunde weiter zu züchten.

Eine auch nicht vollkommen perfekte Lösung aber wesentlich vernünftiger, humaner und sinnvoller als unsere überzogenen Gesetze, die ja zwangsläufig auf eine Ausrottung von ganzen Rassen gerichtet ist.
 
Ist das eine bessere Lösung ?!

Aber was ist dann mit den TH-Hunden, die keine Papiere haben, aber nicht zwangsweise von Vermehrern stammen. Die hätten dann gar keine Chance mehr :(

Grüße
 
Spell, ich sagte diese Lösung ist NICHT perfekt... aber sie verfolgt auf lange Sicht schon ein vernünftiges Ziel... die Hinterhofzuchten einzudämmen und verantwortungsvolle Zucht zu fördern. Und auch ein Hund der im Tierheim sitzt kann aufgrund einer evtl. Tätowierung oder eines Chips als reinrassig erkannt werden, Ersatz-Papiere können beim zuständigen Verband wieder ausgestellt werden, falls abhanden gekommen.

Ich wollte damit nur verdeutlichen, das auch andere Länder Gesetze und Regelungen haben - an ein Hundeleben ohne diese zu denken ist wohl mittlerweile etwas unrealistisch - aber an eine Ausrottung ganz bestimmter Rassen denkt dort Gottseidank niemand. Es ist ein geringeres Übel.

Und in ca. 15 Jahren hätte sich das Problem der agressionsfördernden Hinterhofvermehrung weitestgehend erledigt... Da wir heute ja schon extrem Erschwernisse und Auflagen auf uns nehmen, wäre dies zumindest nur noch für eine Übergangszeit nötig.

Aber dann sind wir eh wieder an dem Punkt das es eine prima Gefahrhundeverordnung gab, die von NRW war da schon vollkommen in Ordnung, wenn sie denn auch vollzogen worden wäre - ergänzt durch einen Hundeführerschein für alle Hundehalter und in Kombination mit einem schon lange überfälligen Heimtierzuchtgesetzt wäre das eine prima Lösung gewesen, die volkommen ausreichend wäre.
 
Ach, selbst wenn mal ein Kontrolleur stutzig wird. Dann durchlaufen wir halt alle Tests mit ihm und gut ist. Was ich aber nicht möchte ist, ihm ein Maulkorb zu verpassen und nicht mehr frei mit anderen Hunden auf der Wiese tollen zu lassen! Das wäre schlim!!!
 
Amy schrieb:
Bundesweit gelten Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen aus diesen Rassen und mit anderen als "Kampfhunde"...

50% Anteil reichen dem Gesetzgeber aus... :(

Jein. Bundesweit gilt nur das Importverbot.
In diversen Bundesländern gibt es keinerlei Rasseliste, z.B. Niedersachsen, Thüringen.

Je nach Bundesland gibt es völlig unterschiedliche Regelungen zu Mixen. In Bremen ist es beipielsweise so, dass nur direkte Abkommen von reinrassigen Listenhunden als Listenhunde gelten. Ein Beispiel zur Bremer Regelung:
Ein Rüde (Mix aus Bullterrier und AmStaff) ist ein Listenhund
Eine Hündin (Mix aus AmStaff und StaffBull) ist ein Listenhund.

Die Nachkommen von diesem Rüden zusammen mit dieser Hündin sind aber keine Listenhunde, weil beide Elternteile dieser Welpen nicht reinrassige Listenhunde waren.

Kompliziert? ja. Unsinnig? wie alle Rasselisten.

In NRW wird die Gefährlichkeit eines Hundes unbekannter Abstammung nach dem Aussehen beurteilt. Wenn die Rassemerkmale eines Listenhundes deutlich hervortreten, dann ist es ein Listenhund, sonst nicht.

Ausgedachter Fall, um die Unsinnigkeit aufzuzeigen:
Zwei Welpen desselben Wurfs werden im Wald ausgesetzt. Sie werden an unterschiedlichen Enden des Waldes gefunden.
Einer kommt ins Tierheim A-Stadt, der andere Geschwisterwelpe in TH B-Stadt.
Die Amtstierärzte beider Städte beschauen jeweils den Welpen in ihrer Stadt, der Welpe in A-Stadt hat einen breiteren Kopf (oder der Amtstierarzt hat einen anderen Maßstab, ab wann ein Kopf "breit" ist?), der Amtstierarzt in B-Stadt beurteilt die Welpenmischung als Boxer-Labrador-Mix.
Fazit: Zwei Hunde mit gleicher Abstammung sind Listenhund oder auch nicht....
 
Das ist ja auch nach bestandener Wesensüberprüfung dann kein Problem mehr, gell.
Ich hoffe nur, das wenigstens diese Möglichkeit, seinem Familien-Hund ein artgerechtes, angemessenes Leben zu ermöglichen, erhalten bleibt.
 
Zu post #10.

bin ich mit einig. Hab ich so noch garnicht gesehen :)

Danke

Liebe Grüße
 
Manu?

Wie lange habt ihr den Hund denn schon? die Verordnung gibt es ja nicht erst seit gestern! und die dazu gehörige Histerie auch nicht? :verwirrt:

Grüße
 
Eine Frage: Wie kann man an der Fellzeichnung sehen, dass ein AmStaff mitgemischt hat? :verwirrt:
 
Hi Manumausi,

seit wann kann man an der Fellzeichnung sehen, was da für ein Hund mit drinn ist? ;) Es könnte sich doch auch ein Boxer mit eingeschlichen haben :)......

lg Maik

P.S. Ups.... konnte den anderen Beitrag eben nicht sehen. Bin beim schreiben eben von der Post gestört worden.
 
Auch bei Mixen aus einem weissen Elternteil (Canade, Dogo u. ä.) kommen oft gestromte Welpen... Amy ist ja ganz dunkelgestromt mit relativ wenig weiß... deshalb MUSS sie für viele Leute - die besonderen Kenner - einfach ein Boxer sein *g*. :D
 
Also unser Mylo hat eine typische Fellzeichnung des Staffords. Der Körper ist etwas stämmiger als beim Labrador und der Kopf auch einen kleinen Tick kleiner. Gegen einen reinrassigen Stafford sieht er aber zu schmal aus. Wäre er schwarz oder so würde man ihm sicherlich den Staff kaum ansehen.

So wird er aber die Herkunft nicht verbergen können...

Ist aber trotzdem der schönste Hund der Welt:))*g*

Manu
 
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