AmStaff in Heidelberg (BW)

AmStaff1994

Liebe Community,

ich hoffe bei euch endlich Antworten auf meine Fragen zu finden. Und ja, ich habe bereits das Forum durchsucht und mich durch etliche Links, Internetseiten, Rechtstexte etc. gelesen, und selbst ein Anruf beim Ordnungsamt, brachte keine zufriedenstellenden Antworten.

Ich lebe in einer kleinen Stadt, die zum Rhein-Neckar-Kreis gehört (bei Heidelberg / Baden-Württemberg).

In absehbarer Zeit soll bei mir ein AmStaff – Welpe von einem Züchter einziehen.

Wie die Anmeldung bei meiner Stadt abläuft habe ich bereits verstanden.

Allerdings ist mir noch immer unklar, was ich beim Ordnungsamt alles einreichen muss.
Als ich beim Ordnungsamt meiner Stadt anrief, wurde ich nach Heidelberg weitergeleitet, dort konnte man mir leider auch keine Auskunft geben und so wurde ich erneut weitergeleitet. Doch leider konnte mir auch bei der dritten Adresse nicht weitergeholfen werden.

Dabei ist meine Frage lediglich, was ich vor bzw. kurz nach der Anschaffung des Hundes beim Ordnungsamt einreichen muss.

Meines Wissens nach, muss ich eine Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes (der Begriff war jedem beim OA völlig unklar...erst das Wort „Kampfhund“, mit Betonung auf „KAMPF“ versteht sich, brachte ein „Achso, das meinen Sie“ mit sich) beantragen.

Soweit ich weiß umfasst die Beantragung zur Erlaubnis ein „berechtigtes Interesse“, welches durch einen Hund, der nicht zu den Listenhunden zählt, nicht erfüllt werden kann. Darunter fällt aber nicht meine Faszination zu dieser Rasse oder Ähnliches(?). Da ich den Hund nicht vorhabe aus einem Tierheim zu übernehmen, besteht auch kein öffentliches Interesse.

Darüber hinaus (ist mir bewusst) muss ich einen Prüfung ablegen (Wesenstest), die aus einem theoretischen Teil (Sachkundenachweis) und einem praktischen Teil (mit Hund) besteht.

Der Wesenstest, welchen man machen muss/kann??? wenn der Welpe 6 Monate alt ist, ist laut Gesetz nicht aussagekräftig und muss daher mit 18 Monaten wiederholt werden.

Was bedeutet das also für mich? Muss ich mit meinem Junghund im Alter von 6 Monaten den Test trotzdem machen, oder reicht es aus, wenn wir den Test machen, wenn mein Hund 18 Monate alt ist? Und kann ich mir aussuchen wo ich den Wesenstest durchführen lasse oder muss es in Heidelberg sein?

Muss ich mein polizeiliches Führungszeugnis beim Ordnungsamt ohne Aufforderung vorlegen? (Ich habe keine Einträge im Führungszeugnis).

Ich habe bereits alle Dokumente vom Ordnungsamt ausgedruckt und auch die meiner Stadt. Die Dokumente meiner Stadt beinhalten allerdings lediglich die Anmeldung des Hundes.

Entschuldigt bitte meinen etwas genervten Schreibstil, aber es ärgert mich ein wenig, dass mir selbst die Leute, die es ja eigentlich wissen müssten, nicht weiterhelfen können. Und wenn ich jedoch irgendeine geforderte Auflage nicht erfülle, habe ich direkt ein Schreiben im Briefkasten...

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Und bedanke mich im Voraus.

(Sollte es bereits alle Antworten zu meinen Fragen innerhalb dieses Forums geben, was natürlich gut möglich ist, dann verzeiht mir bitte, sorry)



Herzliche Grüße aus Heidelberg
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi AmStaff1994 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Soweit ich weiß umfasst die Beantragung zur Erlaubnis ein „berechtigtes Interesse“, welches durch einen Hund, der nicht zu den Listenhunden zählt, nicht erfüllt werden kann. Darunter fällt aber nicht meine Faszination zu dieser Rasse oder Ähnliches(?). Da ich den Hund nicht vorhabe aus einem Tierheim zu übernehmen, besteht auch kein öffentliches Interesse.

Das heißt, dass du nur einen Hund aus dem Tierheim übernehmen darfst.
Ein berechtigtes Interesse kann nicht für einen Hund vom Züchter vorgewiesen werden.
Also darfst du dir keinen Hund vom Züchter holen, sondern musst dich im Tierheim umsehen.
 
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Das heißt, dass du nur einen Hund aus dem Tierheim übernehmen darfst.
Ein berechtigtes Interesse kann nicht für einen Hund vom Züchter vorgewiesen werden.
Also darfst du dir keinen Hund vom Züchter holen, sondern musst dich im Tierheim umsehen.
M.W. nach ist das in BW nicht so.
Nach einem bestandenen Wesenstest darf man den Hund in BW auch halten, wenn er vom Züchter kommt.

AmStaff1994 - wende Dich am besten hier im Forum an @Murphy3101 - sie kennt sich mit den Regelungen in BW sehr gut aus.
 
Das wäre schön. In allen anderen Bundesländern, die diesen Passus haben, heißt das meines Wissens nach, dass es nur ein Hund aus dem Tierheim sein darf.
 
In BW darfst du einen Hund vom Züchter kaufen, der muss dann seine Wesenstests bestehen, dann fällt er nicht unter die gefährlichen Hunde, es muss also auch kein öffentliches oder privates Interesse für die Haltung erfüllt sein.
Was bleibt ist der Leinenzwang und natürlich eventuelle erhöhte Hundesteuer.
 
In BW sind sogenannte Kampfhunde des Paragraphen 1 Absatz 2, erst ab dem 6. Lebensmonat Erlaubnispflichtig. Du meldest den Hund wenn du ihn hast einfach zur Hundesteuer in deiner Gemeinde an und füllst den Antrag zur Zulassung zum Wesenstest aus und gibst ihn im Ordnungsamt ab. Solange die Anmeldung zum Wesenstest noch vor dem 6. Lebensmonat vorgenommen wird, gilt die Bestätigung der Anmeldung (schriftlich) als vorläufige Haltergenehmigung.
Du musst in BW 2 Wesenstest machen. 1x mit ca 6Monaten und 1x mit ca 15-18Monaten. Das ist Pflicht. Keiner der Tests ist eine Option. In der Regel wird in jedem Landkreis einmal im Frühjahr und einmal im Herbst ein Test durchgeführt. Je nachdem wann dein Hund einzieht und wie alt er dann im Frühjahr 2016 ist, kann da schon euer Test stattfinden.
Ab dem 6. Lebensmonat gilt auch restriktiv Leinen und Maulkorbzwang. Nach dem Wesenstest entfällt lediglich der Maulkorbzwang.
Auch sollte dein Führungszeugnis (großes und kleines) sauber sein, denn das wird überprüft!
 
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