BlackNokota
Hallo zusammen!
Ich habe vor kurzem eine tolle AmStaff Hündin im Tierschutz gesehen, der ich gerne ein Zuhause geben würde. Nun ist es so, dass ich in Wetzlar, Hessen lebe und arbeite. Dort habe ich jedoch nur meinen Zweitwohnsitz. Mein Erstwohnsitz befindet sich (aufgrund steuerlicher Vorteile bei Heimfahrten zu meinen Eltern) in Bayern. Dort bin ich aber maximal alle 1-2 Monate übers Wochenende. Ganz schwieriges Thema mit Kat. 1 Listenhunden, deshalb frage ich ob es möglich ist den Hund am Zweitwohnsitz anzumelden, wo er sich ja hauptsächlich aufhält, oder ob ich dann die Wohnsitze tauschen müsste Und kennt jemand Informationsquellen oder kann mir Auskunft geben über die geltenden Gesetze in Hessen bzw. Die „Besuchsgesetze“ in Bayern?
Danke euch schonmal!
Ich habe vor kurzem eine tolle AmStaff Hündin im Tierschutz gesehen, der ich gerne ein Zuhause geben würde. Nun ist es so, dass ich in Wetzlar, Hessen lebe und arbeite. Dort habe ich jedoch nur meinen Zweitwohnsitz. Mein Erstwohnsitz befindet sich (aufgrund steuerlicher Vorteile bei Heimfahrten zu meinen Eltern) in Bayern. Dort bin ich aber maximal alle 1-2 Monate übers Wochenende. Ganz schwieriges Thema mit Kat. 1 Listenhunden, deshalb frage ich ob es möglich ist den Hund am Zweitwohnsitz anzumelden, wo er sich ja hauptsächlich aufhält, oder ob ich dann die Wohnsitze tauschen müsste Und kennt jemand Informationsquellen oder kann mir Auskunft geben über die geltenden Gesetze in Hessen bzw. Die „Besuchsgesetze“ in Bayern?
Danke euch schonmal!