Ärger mit dem Ordnungsamt

Sabrina30

10 Jahre Mitglied
Wie geht ein Listenhund Gassi,wenn der Besitzer verhindert ist
und keiner greifbar ist der die Sachkunde hat.

Frag ich mich!!!
Meine Freundin hat einen Listi,sie kümmert sich ausschließlich um ihn. Super Fellnase,wesentest bestanden.

Ihre Tochter hat die Sachkunde,war aber arbeiten.
Sie war selbst beim Arzt,wurde später.
Hund meldete sich mußte dringend raus.
Der Mann meiner Freundin ging mit ihm.
Er hat keine Sachkunde,da er fast nie zu Hause ist und eigentlich nie mit dem Hund rausgeht.

Sie geht nur mit ihm,außer wenn ihr Mann daheim ist ,da sieht man sie auch mal gemeinsam.

Nun kriegt sie einen Brief vom O.A

Uns ist zu Ohren gekommen ,dass ihr Mann mit ohne Maulkorb den Hund führt usw.
Kein Bußgeld verhängt,nur soll der Mann jetzt die Sachkunde und den Wesenstest machen, wenn er den Hund ausführen will.

Der Witz ist er ist nicht von einem Beamten angehalten worden.
Er geht sonst nie mit dem Hund.

Die beiden haben nur einen bösen Nachbarn,dem der Hund ein Dorn im Auge ist. Sie vermutet der war es.
Denn seit der Hund da wohnt,liegen ab und zu Leberwursthäppchen mit Reissnägeln da usw.Er sagt sie würde hinterm Haus mit dem Hundi nachts Pinkeln gehen ,wenn der Eigentümer schläft usw.
Da der Hauseigentümer genau weiß,dass das nicht stimmt kann der Nachbar nichts ausrichten. Er mag nämlich den Hund.

Er weiß auch nicht das der Mann keine Sachkunde hat und den Wesentest auch nicht.Das wußte ich bis jetzt nicht mal.

Der böse Nachbar ist wirklich das letzte,vor ein paar Monaten hat er einem anderen Hundehalter erzählt,der Mann meiner Freundin arbeitet im Rotlicht Millieu,deshalb der Hund. Nur was er nicht wußte,er gehört mit zu den Hundefreunden.
Dann erzählte er der Mann würde den Hund mit zur Arbeit nehmen,er wäre abgerichtet. Ein totaler Spinner!!!!

Bitteschön jetzt was ist wenn sie mal Krank ist.
Mann nicht da,Tochter nicht da, da darf ja nicht mal ihre Freundin die im Haus wohnt Gassi gehen,falls sie da ist.Es können doch nicht sämtliche Freunde eine Sachkunde machen,dass der Hund im Notfall sein Geschäft verrichten kann.

Wie soll sie sich beim OA verhalten??

Falls Sie mal länger krank wäre,dass ist geregelt nur eben weiter weg.

Ist doch eigentlich ein Witz.

Sollte sie direkt einen Anwalt einschalten,um Akteneinsicht zubekommen,damit sie weiß ob der böse Nachbar dahinter steckt?Was würdet ihr machen??

Sabrina
 
  • 29. März 2024
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Hi Sabrina30 ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich würde den anwalt einschalten. kann der nachbar das auch beweisen, dass der mann mit dem hund draußen war? würde der andere hundehalter bezeugen, dass der nachbar rufmord betreibt?
 
Glaube ich schon,dass der andere Hundehalter zu ihr steht.

Nur ob sie sofort einen Anwalt einschalten soll ,da bin ich mir nicht so sicher.

Ist eigentlich ein Hammer!!

Sabrina
 
Hi,

das mit dem Nachbar is zwar absolut mies! Aber was spricht dagegen dass der Mann die Sachkunde macht wenn erforderlich? Es kann immer mal vorkommen, dass ER einspringen muss. Da würde ich auf Nr.Sicher gehen.
 
Wie jetzt? wenn man ein Ehepaar ist und beide mit dem Hund gehen müssen auch BEIDE die Sachkunde machen ?

Ist das jetzt neu ? Denn vor 2 jahren war das meines Wissen noch nicht.
 
Hi.

Für NRW gilt diese Regelung seit der Einführung des Landeshundegesetzes im Jahr 2003 !
Wer mit einem Listenhund gassi gehen will, muss die Sachkundeprüfung bestanden haben.
Wer mit dem Hund ohne Maulkorb (und Leine) gehen will, muss mit dem Hund den Verhaltenstest bestanden haben.

Ergo:
Hat nur Frauchen die Sachkunde, Herrchen aber nicht, darf Herrchen den Hund (auch mit MK) nicht gassi führen!
Haben Herrchen und Frauchen beide die Sachkunde, aber nur Frauchen hat mit dem Hund den Verhaltenstest gemacht, darf Frauchen mit Hund ohne MK gehen, Herrchen darf zwar mit dem Hund raus, aber nur mit MK!

Gruß
tessa
 
Ja das ist alles klar.
Nur der Witz, Herrchen geht in dem Sinne nicht Gassi,
weil er fast nie da ist.
Klar der macht jetzt die Sachkunde.
Was macht den nun meine Freundin,wenn keiner da ist,der die Sachkunde hat?? Muß der Hund dann in die Wohnung pullern???
Herrchen ist verheiratet mit seiner Arbeit.
Die Tochter geht auch arbeiten.
Für den Notfall bei längerer Krankheit ist für den Hund gesorgt.

Nur dieser böse Nachbar wußte garnichts, ist wohl durch Zufall rausgekommen weil er sich wohl über Kampfhund und so beschwert hat.
Der stellt wohl die Behauptung auf ,dass Herchen immer Gassi geht.

Herrchen ist in den letzten 2 Jahren vielleicht 3mal Gassi gegangen.
Wenn er mal da ist gehen sie abends gemeinsam.
Ansonsten geht ausschließlich meine Freundin.

Ist wohl nicht so rüber gekommen weil der Text zu lang war.

Sabrina
 
Frag Hr. Weidemann von
Da werden sie geholfen, er weiß, wie der Hase läuft
 
ich würde den anwalt einschalten. kann der nachbar das auch beweisen, dass der mann mit dem hund draußen war? würde der andere hundehalter bezeugen, dass der nachbar rufmord betreibt?

Der Nachbarn braucht nicht zubeweisen, dass der Hund mit Mann unterwegs war.
Das OA schreibt den Hundehalter zum Vorwurf an und entscheidet danach nach Aktenlage.

Ich habe naiv wie ich bin auch immer gedacht, man müßte Beweise und Zeugen haben.

Gruß
Bulli
 
Hi.

Für NRW gilt diese Regelung seit der Einführung des Landeshundegesetzes im Jahr 2003 !
Wer mit einem Listenhund gassi gehen will, muss die Sachkundeprüfung bestanden haben.

Wer mit dem Hund ohne Maulkorb (und Leine) gehen will, muss mit dem Hund den Verhaltenstest bestanden haben.

Ergo:
Hat nur Frauchen die Sachkunde, Herrchen aber nicht, darf Herrchen den Hund (auch mit MK) nicht gassi führen!
Haben Herrchen und Frauchen beide die Sachkunde, aber nur Frauchen hat mit dem Hund den Verhaltenstest gemacht, darf Frauchen mit Hund ohne MK gehen, Herrchen darf zwar mit dem Hund raus, aber nur mit MK!

Gruß
tessa

Hallo Tessa,
ich komm zwar nicht aus NRW aber mal ne Frage, was ist wenn ich mit meinem Listi nur zu Besuch in NRW bin und kein Sachkundenachweis habe?? Darf ich dann etwa nicht mit meinem Gassi?
LG
 
Na ja ich würde die Sache nicht so an die große Glocke hängen mit Anwalt etc. Es ist ja nichts passiert, ausser dass der Mann unberechtigter Weise mit dem Hund draussen war und der zänkische Nachbar das gleich mitgeteilt hat. (vermutlich, denn dass weiß man ja nicht)
Es hat keine Konsequenz, wenn der Nachbar das gewollt hätte hätte er nur den "Tatherhang" schriftlich einreichen müssen und Datum und Uhrzeit dazu dann wäre es sofort ein Bußgeld geworden. Da er das wohl nicht getan hat war es ein Nachbar der Sorte "aber meinen Namen haben Sie jetzt nicht aufgeschrieben oder?" und der steht dann auch nicht in der Akte. Der Anwalt wäre wohl umsonst drin und Ergebnisse gibt es keins.. Ich würde das Schreiben einfach so stehen lassen und den Sk nachweis machen und wenn Not am Mann ist den Hund mit Halti gassi führen, das wird er zweimal im Jahr sicherlich überleben...."es kann der Frömmste nicht..." ihr kennt ja den Satz :)

Besucher werden zwar ggf. kontrolliert aber auf SK wird da wohl nicht geachtet. Was aber beachtet werden muss ist die Anlein- und Maulkorbpflicht. Ansonsten sollte eine Erlaubnis mitgeführt werden für den Hund sie ja nun in jedem Bundesland für Staffs und Co erforderlich sind...soweit ich weiß. Aber das sind Einzelfälle und es kommt auf den Außendienstler vor Ort an denke ich, wie gut der sich auskennt. Es kann nur sein, dass das OAmt eine entsprechende Mitteilung an die Behörde im Wohnort schickt wenn man mit einem SoKa angetroffen wurde und keine Erlaubnis bei hatte, kann u.U. auch sein dass der Hund eingezogen wird, wenn man gar nix in der Hand hat .... da wäre ich mir nicht sicher...
 
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