Ab welchem Alter ist der Wesenstest angesagt?

bodo

15 Jahre Mitglied
Tach Leute, ich hab mal eine Frage.

Ab wann sollte ich mit meiner 1 1/2 Jahre alten Pitbull-Hündin (Eni) den Wesenstest machen. Sie ist konsequent erzogen und hört aufs Wort. Manchmal zwar gerne erst bei zweiten Mal aber ansonsten ist sie ein Musterbeispiel an "Kampfschmuser". Sie zählt bei uns als vollwertiges Familienmitglied und ist meinem 9 Wochen alten Sohn gegenüber total liebevoll und fürsorglich.
Was Agressivität angeht, hat sie keine Ahnung was das ist.

Ist sie eigendlich noch zu jung für diesen Test? Sie ist noch total verspielt und wenn wir spazierengehen bringt jeder andere Hund sie aus der Fassung vor Freude. Man kann sie dann kaum bändigen. Es wird gejault, gehüpft und gezogen bis der andere Hund bereit ist zu spielen. Da wir mit Eni schon ganz früh in die Welpenschule gegangen sind hat sie überhaupt keine Probleme mit anderen Hunden ob groß oder klein. Sie hat auch kein Problem damit, sich anderen Hunden zu unterwerfen. Ich mache mir bzgl. des Test eigendlich keine Sorgen, denke aber das sie noch ein wenig zu temperamentvoll ist.

Was meint Ihr? Im voraus besten Dank.
bodo
 
  • 25. April 2024
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Hi bodo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallöchen,

ich meine etwas von einem Maulkorberlass bis 6 Monaten gehört zu haben. Ab dann auch einen Wesenstest. Bin mr aber nicht 100%ig sicher.

Lieben Gruß
Meike

 
In Niedersachsen kann der Wesenstest ab einem Alter von mindestens 15 Monaten durchgeführt werden.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Also in BW ist es ganz sicher so, dass Hunde (KH) ohne Wesenstest ab dem 6 Monat einen Maulkorb tragen müssen,wenn sie keinen Wesenstest haben.
(Ich hab mit meinem Roy den Test im Alter von 6,5 Monaten gemacht.) Pflicht ist jedoch der Test erst zwischen 15 und 18 Monaten und dann musst du ihn auch eine zweites mal machen. (Also wir auch und wieder 300 DM los)
Zum Vespielt sein sei gesagt,das ist beim Test überhaupt kein Problem, solange dein Hund nicht aggressiv ist hast du keine Probleme.
Wie gesagt dies alles habe ich selbst mitgemacht, allerdings hier in BW

Gruss Raceman
 
In Hessen wird der Wesenstest erst mit 15 Monaten gemacht, vom 9. - 15. Monat muß der Hund einen Maulkorb tragen
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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
 
In Brandenburg haben Welpen der Liste 1 und 2 ab der achten Lebenswoche Maulkorb- und Leinenzwang. Ein Wesenstest kann ab 12 Mon. abgelegt werden, führt aber nur bei Hunden der Liste 2 zur Leinen- und Maulkorbbefreiung.
Ich würde den Wesenstest immer so früh wie möglich machen . Das Temperament eines Hundes ist kein Hinderungsgrund , wenn er ansonsten umgänglich ist und gut hört !

Vera

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Hi Vera ,ab der 8.Woche?
Wie um alles in der Welt soll der Hund denn soziales Verhalten lernen.Das würde ich nicht mitmachen.Und wenn die mich anzeigen : da würde ich es drauf ankommen lassen.
Gibt es keine Normenkontrollklage oder sonstige Verfahren dagegen?

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Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
 
Hi Vera,

ich höre wohl nicht recht???? Maulkorb und Leine ab der 8. Woche????? Spinnen jetzt alle?

Muss ja brandgefährlich sein so ein Hundebaby
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(((((

Ich hoffe doch sehr, die Brandenburger Welpenbesitzer
scheissen drauf!!!!! Sorry - für diese harten Worte.

Gruss
Odin
 
Ja, hatte ich noch für NS vergessen: MK-Pflicht auch ab dem 6.Monat.
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bickrottis,

ich hoffe Du hast Dich da vertippt mit der 8.Woche !!!
Von der Mutter wech...und gleich MK um ? Da muß der Hund ja blöde werden. Kennt ja bis zum bestehen des Testes kein Ball- und Stockspielen im Feld sowie Wasserschlabbern. Ach was schreibe ich das überhaupt. Weiß ja jeder von Euch.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Hallo !

Ich hab mich nicht vertippt und ich hab drauf gesch... und meine Wiebke hat mit 12 Mon. den Wesenstest mit bestmöglichem Ergebnis bestanden !
Welcher ordentliche Hundehalter läßt sich schon seinen Hund versauen, oder ?
Klagen gibt es , die werden aber erst im Herbst verhandelt.
Übrigens mal was Positives zu Ordnungsämtern . Mein OA hat meinen Widerspruch zur MK-Beauflagung meines Welpen ohne gültige Rechtsmittelbelehrung abgewiesen , der Widerspruch hatte damit aufschiebende Wirkung ohne Ende !
Ich hoffe, daß der Unsinn mit der Verhandlung vor dem OVG erledigt werden kann.

Vera

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Bei uns in NRW/Kreis Mettmann bekommt der Hund bis zum 15. Monat eine MK und Leinenbefreiung wenn Du nachweist das Du regelmäßig (1x in 2 Wochen) auf einem Hundeplatz o. ä. mit dem Hund arbeitest. In dieser Zeit hat man genug Möglichkeit den Hund zu erziehen, bzw. Unarten abzugewöhnen. Der Test ist ab dem 15. Monat gedacht. Das Temperament kann höchstens dazu führen das Du keine Leinenbefreiung bekommst. Um die MK Befreiung zu bekommen darf sich der Hund nicht agressiv zeigen. Die Leinenbefreiung kannst Du auch noch später bekommen, wenn Du z. B. Team Test machst.
Ganja hat auch die Leinenbefreiung nicht sofort bekommen, aber der MK war weg.



Denise und AmStaff Ganja
www.colori.de/ganja
 
Halihallo

Also bei uns in BW is es Pflicht ab 6 Monaten einen KH einen MK anzulegen, man kann den Wesenstest gleich machenlassen, aber mit 1.5Jahren den Test wiederholen.

Muss jetzt im August mit meiner kleinen wieder zum Test, da sie erst 8,5 Monate beim ersten Test war.

Pitlady

achso, ist aber jedesmal die gleiche Gebür von 300DM zu zahlen.

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hier in düsseldorf muss der 16 Monate alt sein um den Test machen zu dürfen.. .
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Julia, Merlin und Kira

Email: [email protected]

Homepage:
HOMEPAGE 2 :
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Hallo Bodo,

erstmal herzlich willkommen bei uns und viel Spaß mit uns
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Für den bevorstehenden WT (egal wann Du ihn machen wirst) viel Glück und ich bin mir sicher, daß Deine Hündin ihn mit Bravour bestehen wird.

watson

PS: Ich "verschiebe" Dich mal in das Forum Wesenstest/Sachkunde.
 
Es wäre hilfreich zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst, da sich der Wesenstest nach der jeweiligen Verordnung richtet.

In Baden Württemberg z.B. ist es nicht ganz so wie racemen sagt, da dieser "freiwillige" Wesenstest nur für den vorhandenen Bestand galt. Wenn man die Auflage MK usw. in Kauf nehmen möchte, muß man nicht hin.

Die neu angeschafften Hunde müssen allerdings mit 6 Monaten zum Test, um nicht in die Kategorie "Kampfhund" zu fallen - sonst braucht man ein berechtigtes Interesse, das so gut wie nicht zu bekommen ist. Ein zweiter Test mit 15 - 18 Monaten ist dann ebenfalls Pflicht.

In anderen Bundesländern ist ein Wesenstest wiederum "Daseinsberechtigung" für den Hund und muß auf jeden Fall unverzüglich absolviert werden (ich glaube am häufigsten ist die 6-Monatsgrenze).

Im Anbetracht der derzeit guten Aussicht bei Gerichtsurteilen bekam ich den Tip, die Kosten für den Wesenstest auf jeden Fall UNTER VORBEHALT zu zahlen. Dies läßt die Option offen, das Geld im Falle einer Änderung wegen Rassenlisten zurückzufordern.

Ein freudiges Verhalten, bzw. Verspieltheit bezüglich anderer Hunde darf laut Richtlinien nicht als negativ gewertet werden, da der Wesenstest lediglich eine gesteigerte Aggressivität bewerten darf.
Auch dafür wäre es wegen einiger Vorfälle bei Tests günstig zu wissen, aus welchem BL Du kommst.

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shevoice
 
Hallo Shevoice,

an dieser Stelle möchte ich mich erstmal bei allen für die zahlreichen Beiträge + Infos bedanken. Da ich das erste Mal "dabei" war, habe ich mit soviel
Antworten gar nicht gerechnet. Hier zeigt sich das richtige Angagement. cool!!

Übrings, ich komme aus Sch. bei Dortmund (NRW).

Gruß,
bodo
 
Na dann schiel ich mal zu den NRW´lern wegen Antworten
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Haben ja einige unter uns.

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shevoice
 
Wir wohnen auch in NWR und gehen mit Amor dreimal in der Woche auf den Hundeplatz. Von denen haben wir auch ne Bescheinigung bekommen, die wir immer mitführen.

Wenn er 15 Mon. ist werden wir (vielleicht sogar auf unserem Hundesportclubgelände) einen Wesenstest durchführen.



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liebe Grüße
Tanja & Amor


[email protected]


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Auszug aus den Durchführungsbestimmungen NRW:

6.4.3.3
Da eine sinnvolle Überprüfung von Verhaltensweisen erst dann erfolgen kann, wenn die
Entwicklung des Hundes weitgehend abgeschlossen ist, muss der zu prüfende Hund
mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres
geprüft werden, soll nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Prüfung stattfinden,
sofern Anhaltspunkte eine Verhaltensänderung vermuten lassen, die auf die Entstehung
übersteigerter Aggressionen hinweisen (z.B. Beteiligung an Zwischenfällen mit Menschen oder
Tieren)..

...
6.4.3.4
Halter von Hunden der in den Anlagen 1 und 2 genannten Rassen, die das Mindestalter noch
nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt
werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer
Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) vom Halter der
zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des
Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird.
Sofern Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, von verhaltensgeprüften
Elterntieren eines privaten Zuchtvereins abstammen, dessen Verhaltsprüfung vom Ministerium
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MUNLV) anerkannt wurde (vgl. Nr. 6.4.4), ist davon auszugehen, dass von diesen
Hunden keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Den Haltern solcher Hunde
soll bis zum Erreichen des Mindestalters eine befristete Ausnahme von der Anlein- und
Maulkorbpflicht erteilt werden.

Schöne Grüße

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merlin
 
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