Prüfung für Hundehalter wird jetzt Pflicht
Aachen. Nach der neuen Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen benötigen die Besitzer von Hunden bestimmter Rassen jetzt eine ordnungsbehördliche Erlaubnis, um ihr Tier halten zu dürfen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Hundebesitzer die erforderliche Sachkunde zur Haltung seines solchen Tieres durch eine Prüfung nachgewiesen hat.
Das Ordnungsamt der Stadt hält am Donnerstag, 1. März, und am Freitag, 2. März, erstmals solche Prüfungen ab. Sie finden an beiden Tagen um 15 Uhr im Saal Kommer, Forster Linde 55, statt. Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Verwaltungsgebühr von 50 Mark erhoben.
Die Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 50 ausgewählten Fragen, von denen mindestens 35 innerhalb einer Stunde richtig beantwortet werden müssen. Ein Exemplar des Fragenkatalogs - einschließlich der richtigen Antworten - wurde allen betroffenen Hundehaltern, die sich bislang beim Ordnungsamt gemeldet haben, zugestellt.
Halter, deren Hund einer Rasse der Anlage 1 angehört, müssen sich dieser Prüfung in jedem Fall unterziehen. Für Hunde der Anlage 2 kann die notwendige Sachkunde auch durch Bestehen einer anerkannten Verhaltensprüfung bei einem privaten Zuchtverein, einer erfolgreich abgelegten Begleithundeprüfung beim VDH oder eines erfolgreich abgelegten Team-Tests beim VDH belegt werden.
Hundehalter, die sich dem erforderlichen Sachkundenachweis nicht unterziehen, laufen Gefahr, dass ihnen die Erlaubnis zum Halten ihres Hundes seitens der zuständigen Ordnungsbehörde entzogen wird.
Die Stadt Aachen bittet deshalb alle betroffenen Hundehalter, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, sich unverzüglich an das Ordnungsamt im Verwaltungsgebäude Hochhaus oder in den Außenbezirken an die Ordnungsämter der Bezirksverwaltungsstellen zu wenden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilnahme an einer Sachkundeprüfungen ohne eine vorherige Anmeldung leider unmöglich.
Die Hunde der «Anlage 1»: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und auch der Tosa Inu aus Japan zählen zu den Kampfhunden der ersten Kategorie.
Hunde der «Anlage 2»: Akbas, Berger de Brie (Briard), Berger de Beauce (Beauceron), Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer, Mittelasiatischer und Südrussischer Owtscharka, Karakatschan, Karshund, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvacz, Liptak (Goralenhund), Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mioritic, Polski Owszarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler, Slovensky Cuvac, Sarplaninac, Tibetanischer Mastiff und der Tornjak.
, 23.02.2001 17:33
Aachen. Nach der neuen Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen benötigen die Besitzer von Hunden bestimmter Rassen jetzt eine ordnungsbehördliche Erlaubnis, um ihr Tier halten zu dürfen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Hundebesitzer die erforderliche Sachkunde zur Haltung seines solchen Tieres durch eine Prüfung nachgewiesen hat.
Das Ordnungsamt der Stadt hält am Donnerstag, 1. März, und am Freitag, 2. März, erstmals solche Prüfungen ab. Sie finden an beiden Tagen um 15 Uhr im Saal Kommer, Forster Linde 55, statt. Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Verwaltungsgebühr von 50 Mark erhoben.
Die Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 50 ausgewählten Fragen, von denen mindestens 35 innerhalb einer Stunde richtig beantwortet werden müssen. Ein Exemplar des Fragenkatalogs - einschließlich der richtigen Antworten - wurde allen betroffenen Hundehaltern, die sich bislang beim Ordnungsamt gemeldet haben, zugestellt.
Halter, deren Hund einer Rasse der Anlage 1 angehört, müssen sich dieser Prüfung in jedem Fall unterziehen. Für Hunde der Anlage 2 kann die notwendige Sachkunde auch durch Bestehen einer anerkannten Verhaltensprüfung bei einem privaten Zuchtverein, einer erfolgreich abgelegten Begleithundeprüfung beim VDH oder eines erfolgreich abgelegten Team-Tests beim VDH belegt werden.
Hundehalter, die sich dem erforderlichen Sachkundenachweis nicht unterziehen, laufen Gefahr, dass ihnen die Erlaubnis zum Halten ihres Hundes seitens der zuständigen Ordnungsbehörde entzogen wird.
Die Stadt Aachen bittet deshalb alle betroffenen Hundehalter, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, sich unverzüglich an das Ordnungsamt im Verwaltungsgebäude Hochhaus oder in den Außenbezirken an die Ordnungsämter der Bezirksverwaltungsstellen zu wenden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilnahme an einer Sachkundeprüfungen ohne eine vorherige Anmeldung leider unmöglich.
Die Hunde der «Anlage 1»: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und auch der Tosa Inu aus Japan zählen zu den Kampfhunden der ersten Kategorie.
Hunde der «Anlage 2»: Akbas, Berger de Brie (Briard), Berger de Beauce (Beauceron), Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer, Mittelasiatischer und Südrussischer Owtscharka, Karakatschan, Karshund, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvacz, Liptak (Goralenhund), Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mioritic, Polski Owszarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler, Slovensky Cuvac, Sarplaninac, Tibetanischer Mastiff und der Tornjak.
, 23.02.2001 17:33