Ja, die korrekte Bezeichnung ziehlt auf die Unterart ab.
Was
@matty in einen Topf wirft ist die Herkunft eines artgeschützten Tieres. Es macht rechtlich einen Unterschied, ob Lea illegal aus freier Wildbahn des natürlichen Verbreitungsgebietes dieser Unterart entnommen wurde oder legal in einem slowenischen Gehege geboren wurde.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen soll Populationen im natürlichen Verbreitungsgebiet vor Dezimierung durch Handel schützen. Nicht mehr und nicht weniger.
Nun gibt es aber Tiere artgeschützter Arten längst außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, in Zoos und Privatbesitz z.B.. Diese Individuen gehören selbstverständlich immer noch einer geschützten Art an, die Rechtmäßigkeit ihres Besitzes lässt sich aber durch jede Menge Papierkram legalisieren. Die Tiere werden gechipt und registriert. Jede Weitergabe muss gemeldet werden. Mit diesen nicht mehr im ursprünglichen Herkunftsgebiet lebenden Tieren darf gezüchtet und gehandelt werden. Logisch, denn man entnimmt diese Tiere ja nicht der Natur, dezimiert nicht den natürlich vorkommenden Bestand. Handel mit legal gehaltenen Tieren ist deshalb logischerweise auch kein illegaler Wildtierhandel. Obwohl auch Pro Wildlife gern illegal der Natur entnommene Tiere (Wildfänge) mit Nachzuchten in einen Topf wirft, weil es sich politisch halt gut verkaufen lässt.
Angenommen, Lea wurde nachweislich irgendwo in Osteuropa geboren, dann hat sie Nachzucht-Status. Sie kann dann kein illegaler Wildfang sein, denn es gibt keine natürlich vorhandene Löwenpopulation in Osteuropa.
Zoos verkaufen übrigens ebenfalls überzähligen Löwennachwuchs, zur Not auch an privat.
Löwen sind im Freiland gefährdet. In Gefangenschaft sind fast alle Unterarten mehr als zahlreich. Man kann Tiere der afrikanischen Arten nicht auswildern, denn die betreffenden Länder wollen nicht noch mehr Löwen - vor Ort gelten sie als Schädlinge und sind ungefähr so beliebt wie der Wolf bei deutschen Nutztierhaltern.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ein WA-Status hat auf legal in menschlicher Obhut gezüchtete Individuen andere rechtliche Auswirkungen als auf Wildfänge.