Haltung von nem Listenhund als Zweithund in Hessen

Filo87

Hallo Kampfschmuser Gemeinde,

meine Partnerin und ich haben eine Frage zur Haltung von Listenhunden in Hessen die ihr uns evtl. beantworten könntet. Wir haben bereits einen Hund, es ist ein American Bully den wir aus dem Tierschutz haben und der durch ein Rassegutachten von der HundeVO ausgenommen worden ist. Wir würden uns gerne einen Zweithund zulegen. Die Frage ist nun ob dies ein Listenhund sein kann. In der Hessischen Gefahrenverordnung steht ja das "gefährliche Hunde" draußen alleine zu führen sind. Die Vorraussetztung für uns ist aber das eine Person beide Hunde führen kann, weil wir es sonst zeitlich nicht mit den täglichen Spaziergängen schaffen dass beide Hunde artgerecht ausgelastet werden können. Ein Wesentest widerlegt ja zumindestens die Gefährlichkeit des Hundes und sorgt dafür dass weniger Auflagen zu erfüllen sind. Aber erlaubt dies auch ihn mit einem weiteren Hund zu führen?

Uns ist dieser Sachverhalt nicht ganz klar wir tendieren aber eher dazu zu denken dass es nicht möglich wäre dass unser Zweithund ein Listi wird. Hat jemand hier Erfahrungen damit gemacht mit der Haltung von mehreren Hunde inkl. eines Listenhundes?

Vielen Dank schonmal für eure Zeit
 
  • 29. März 2024
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Hi Filo87 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Haben wir uns leider auch gedacht. Ist natürlich schade, dann wird es eben kein Listi.
 
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