Ärger mit dem Ordnungsamt

Puppets

Hallo, guten Tag.
Ich besitze eine mittelgroßen Labradormischlingshündin seit ca. 6. Jahren. Sie ist sehr lebhaft und braucht viel Auslauf, sie spielt leidenschftlich gerne und wild mit anderen Rüpelhunden, hört aber ausgezeichnet und ist im sonstigen Umgang mit Menschen und Hunden gut zu haben.

Seit etwa einem Jahr habe ich allerdings großen Ärger mit meinem unmittelbaren Nachbarn und dem Ordnungsamt:
Seit Monaten zeigt mich mein Nachbar immer wieder in diffamierender Weise an, weil der Hund "gefährlich"sei und seine Kinder bedrohe. Das entspricht nicht der Wahrheit, sie gibt Laut, wenn sich Leute im und am Haus befinden, ist dort aber sowieso an der Leine und interessiert sich nicht die Bohne für Kinder und Menschen außerhalb.

Nun war sie dummerweise im Januar auf freiem Feld in eine Beißerei mt mehreren Hunden verwickelt, bei der eine sehr traumatisierte, frisch importierte Podencohündin von ihr an der Pfote leicht verletzt worden ist.
Ein einmaliger Vorfall mit besonderen Umständen - ich wurde wiederum angezeigt, die anderen Hundebesitzer haben sich schnell aus dem Staub gemacht. Die Verletzung wurde über meine Versicherung geregelt.

Das Veterinäramt hat den Hund besehen (angeguckt: "Bist du lieb? - Ja du bist lieb" (!!!!)) und mir Auflagen gemacht: Gefährlicher Hund mit Leinenzwang und 10 Stunden Hundeschule. Ich habe die Auflagen akzeptiert, jedoch im März rechtzeitig Widerspruch gegen den ständigen Leinenzwang eingelegt. Dem ist nicht entsprochen worden.

Im August habe ich dem Ordnungsamt geschrieben, dass die Auflagen erfüllt seien, ein Gutachten eines rennomierten Hundeinstituts beigelegt, in dem die Harmlosigkeit bestätigt wird, und habe gebeten, meinen Widerspruch endlich zu bescheiden und die Einstufung und den Leinenzwang aufzuheben. Die Antwort war an Zynismus nicht zu überteffen - Da der Fall nicht abgeschlossen wäre (Widerspruch (!) und Berlin jetzt seit Juli ein neues Hundegesetz habe, könne man dem nicht stattgeben, ich soll meinen Widerspruch zurückziehen, dann könne man in etwa einem Jahr den Fall eventuell neu bewerten.

Dies habe ich durch einen Anwalt zurückweisen lassen, mein Anwalt hat ebenfalls eine Untätigkeitsklage angedroht, sieht aber damit wenig Erfolgaussichten.

Bis heute ist die Sache nicht entschieden. Ich bin unsicher, wie ich das Ordnungsamt zu einer Entscheidung bringen kann. Dies ist jedoch notwendig, weil mein Nachbar mit seiner ständigen Ordnungsamtkorrespondenz von dem Leinenzwang erfahren hat und mich in der Umgebung verleumdet, als psychisch gestört und unfähig, einen Hund zu halten. Dazu bespitzelt er mich, wo es nur geht, und hat dem Amt auch angekündigt, weiterhin fleißig Informationen über mich und meinen Hund zu sammeln.

Eine unerträgliche Situation, die ich wohl weiter nicht erklären muss.
Was meint Ihr: Untätigkeitsklage, Dienstaufsichtsbeschwerde, oder was ??

Dazu muss ich sagen, dass ich seit 50 Jahren Hunde führe , in der Nachbarschaft bekannt und geschätzt bin und mich angeboten habe, dem Veternäramt meinen Hund beim Auslauf vorzustellen. Jedoch keine Reaktion.

Habt Ihr Vorschläge, wie ich vorgehen soll? Besten Dank für die Geduld beim Lesen dieser komplizierten Geschichte
puppets.
 
  • 18. April 2024
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Hi Puppets ... hast du hier schon mal geguckt?
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Soviel ich weiss sieht die HundeVO in Berlin vor, dass man die Gefährlichkeit eines Hundes durch einen Wesenstest widerlegen kann. Falls Dein Gutachten kein offizieller Wesenstest ist würde ich das nachholen. Ich würde an Deiner Stelle wohl auch die Sachkunde ablegen, und wenn es nur darum geht, zu zeigen, dass Du Dich an gesetzliche Empfehlungen hältst.

So, wie sich das anhört würde ich wohl eher versuchen, gegen den Nachbarn juristisch vorzugehen als gehen das OA.
 
Ich weiß nicht ob es hilft aber hätte ich so einen Nachbarn würde ich bei der Polizei mal auflaufen und Anzeige gegen Verleumdung stellen. Und wenn du doch schon einen Anwalt hast eventuell den mal hinterfragen was man noch tun kann.

Zu allen anderen kann ich dir nichts sagen. Drück dir aber mal die Daumen das für dich bald eine Entscheidung fällt :)
 
Dies ist jedoch notwendig, weil mein Nachbar mit seiner ständigen Ordnungsamtkorrespondenz von dem Leinenzwang erfahren hat und mich in der Umgebung verleumdet, als psychisch gestört und unfähig, einen Hund zu halten. Dazu bespitzelt er mich, wo es nur geht, und hat dem Amt auch angekündigt, weiterhin fleißig Informationen über mich und meinen Hund zu sammeln.

Ich nehme an, dass hat dir dein Nachbar nicht selber gesagt. Woher hast du die Infos?
Desweiteren sehe ich es wie @Max&Nova, alles was irgendwie hilft machen und das OA damit zum handeln "zwingen".
 
Hallo, vielen Dank für die Zuschriften.

Ich habe die Darstellung oben etwas verkürzt: Mein Nachbar hat schon eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen, weil er mich wiederholt heimlich fotografiert hat und die Fotos dem Ordnungsamt geschickt hat. (Akteneinsicht) daher kenne ich auch seine Korrespondenz.
Jetzt fotografiert er nicht mehr, um so schwieriger ist es , die Spitzeleien zu beweisen. Er kann mich immer wieder anzeigen - wie soll ich ev. Wochen später beweisen, dass das nicht stimmt? Das Ordnungsamt macht sich damit zum Kumpanen eines üblen Denunzianten.

Um so wichtiger ist es dass der Leinenzwang fällt. Ich habe einen offiziellen Wesenstest, der dem Amt wurscht war, werde aber den Hinweis auf den Sachkundenachweis dankbar annehmen.

Ich schätze aber, das lässt die unbeeindruckt, sie hatten ja bisher ein dreiviertel Jahr schon Zeit, tätig zu werden.

Was tu ich dann? Also: Untätigkeitsklage, Beschwerde, Öffentlichkeit? Was noch ? Und wie gehts? Hat jemand Erfahrung mit so was?

viele Grüße, puppets.
 
Wohnst Du zur Miete oder im Eigenheim? Bei "Miete" würde ich ehrlich gesagt in Erwägung ziehen, weg zu ziehen.
Der Nachbar hat Dich offensichtlich dauerhaft auf dem Kieker, da reicht in Zukunft eine Kleinigkeit und Du bist dran. Das wäre mir zu stressig!

Ansonsten, falls Du denkst, dass doch noch etwas zu retten ist:
Hast Du mal versucht, mit dem Nachbarn zu klären, was sein wirkliches Problem ist? Hat der noch mit anderen Hundehaltern Ärger? Vielleicht mit denen zusammen tun? Falls er nur mit Dir Stress macht: Woran könnte das liegen? Gab es einen Auslöser?

Viel Glück!
 
Wenn er dich mit Hund fotografiert, kann er denn mit den Fotos beweisen, dass der Leinenzwang nicht eingehalten wird?
 
Hallo,

ich denke, Dein Anwalt wird Dich da am Besten beraten können.



LG nicole
 
Wenn er dich mit Hund fotografiert, kann er denn mit den Fotos beweisen, dass der Leinenzwang nicht eingehalten wird?
ich liebe die KSG - von hinten durch die Brust ins Auge :lol:
Warum fragst Du nicht direkt, ob sie sich an den Leinenzwang hält, wenn dich das interessiert?

M.E. ist es hier fast egal, ob sie sich an den Leinenzwang hält oder nicht, denn wenn der Nachbar aussagt, sie hätte es nicht getan, steht erst mal Aussage gegen Aussage, völlig egal, ob das stimmt oder nicht... Natürlich müsste er das beweisen, aber dazu muss er ja nur ein, zwei andere Nachbarn noch auf seine Seite ziehen...

@Puppets Ich hoffe für euch, dass ihr zu irgendeiner Lösung des Problems kommt. So ist es ja unerträglich. Je nachdem, ob du zur Miete oder in Eigentum wohnst, würde ich tatsächlich einen Umzug in Erwägung ziehen...
 
versteh den ganzen terz eh nicht. der leinenzwang hat doch nichts mit dem nachbarn zu tun, der rührt doch aus der beisserei auf dem feld . ich weis nicht wie es in berlin ist aber meist herrscht doch in wohngebieten eh leinen zwang und es würde doch bestimmt keine hürde sein im umfeld des nachbarn denn hund an der leine zu führen. ansonsten kann der nachbar labern was er will, er muss es beweisen nd die te schreibt doch auch das sie in ihren umfeld gut angesehen ist als hundehalterin, da wirds bestimmt keinen ärger geben, einfach links liegen lassen diesen typ.
meist hören solche leute von alleine auf wenn sie merken das sie gegen eine wand laufen.
 
Was für eine besch... Situation, das tut mir wirklich leid für Dich. :(

Es ist zwar verdammt ungerecht, aber ich würde da auch wegziehen, wenn das irgendwie möglich ist.
Das nimmt kein Ende, wenn so ein Psychopath einen erstmal auf dem Kieker hat.

...
 
Nach dem neuen Hundegesetz in Berlin herrscht außerhalb der Auslaufgebiete grundsätzlich erstmal Leinenzwang..mit der Möglichkeit der Befreiung.
 
@DobiFraulein

Nix is' mit von hinten durch die Brust ins Auge... Und sollte es mich interessieren, würde ich direkt fragen...

Meine Frage zielte wirklich auf den "Beweiswert" eines solchen Bildes... Oder was versucht besagter Nachbar zu fotografieren?
 
Die TE hat im Eingangspost geschrieben, der Hund sei im Wohnumfeld eh immer an der Leine.
Bleibt die Frage, was der Nachbar da fotografiert, um die Gefährlichkeit des Hundes zu beweisen.

Den Nachbarn wg. Verleumdung anzuzeigen, wäre das eine - wenn man es denn beweisen kann.
Der Nachbar hat aber nicht den Leinenzwang verhängt. Also ist der Zoff mit dem Nachbarn unabhängig vom Clinch mit dem OA.

Wenn aber in B eh allgemeiner Leinenzwang besteht, welche Erfolgsaussichten hat dann dieser Widerspruch generell? Kann jeder nicht als gefährlich eingestufte Hund auf Antrag problemlos befreit werden?
 
Ja, entweder wenn ich den Hund schon mindestens 3 Jahre ohne Vorfall halte oder durch Sachkunde.
 
Hallo,

hast du ggf. eine Rechtschutzversicherung? Schildeee dort den Fall. Im Grunde dürfte es sich um zwei Dinge handeln:

A) Ordnungsamt => Verwaltungsgericht,
B) Nachbar => Zivilrecht bzw. Nachbarschaftsrecht.

Ich an deiner Stelke würde einen Ombudsmann zum Zwecke der Klörung (mit) einschalten. Dieser hinterfragt den Grund des Nachbarn völlig neutral. Wer weiß, was den im Grunde genommen ärgert? Es können die geringsten Kleinigkeiten sein, die für dich ohbe Belang sind.

Ist der Nachbar Rentner? Hat er sonst keine Aufgaben, wie z. B. Haushalt, Kinder, eigene Tiere?

Wenn dem so wäre, ist er evtl. unzufrieden mit seinem Leben.

Als kleiner Tipp: Du hast es Schwarz auf Weiß sozusagen, dass er dich - unerlaubt - fotografiert hat (das ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung; damit spaßt niemand bei Gericht...).

An deiner Stelle würde ich die Nachvarn, die gut mit dir sind sozusagen bitten, ob von ihnen jemand mitgehen möchte oder, wenn du Kinder oder eine Freundin / einen Freund oder Ehemann / Etefrau hast, dann nimm die als Zeugen (möglichst im Wechsel) mit zum Spaziergang.

Oder, schaffe dir ggf. eine Kamera für den Hind an. Diese befestigst du am Halsband und folmst, was dein Tier so treibt. Das ist legitim - für den Fall des Beweisens deinerseits ggü. der Behörde oder einem Gericht.

Sprich dich da mit deinem Anwalt - bitte, vorher - ab und lass dir von ihm zusichern, dass es rechtens ist.

Du hast ein Druckmottel gegen den Nachvarn: Seine Aufnahmen. Diese sind rechtswidrig. Zudem hast du es bereits schriftlich.

Mit diesen Unterlagen würde ich an deiner Stelke zu einem Fachanwalt für Strafrecht gegrn und den Nachbarn ' zivilrechzlich - auffordern lassen, es künftig ubd ab sofort zu unterlassen, jedwede nachteilige Denunziation ggü. Behörden bze. Dritten zu unterlassrn.

Setzt eine Strafe in Form von Geldleistubg bei Zuwiderhandlubg ab jedem neuen Fall in Höhe von mind. Euro 5.001,00 ein; ab Euro 5.001,00 greift das Landgericht ein, nicht mehr das Amtsgericht (in Zivilklageverfahren).

Nicht nur drohen; ziehe es durch. Wenn der nicht will, dann würde ich drm Zunder geven.
.wenn er z. B eine kleine Rente bezieht, muss er sich hilfesuchend an das Amtsgericht seines Wohnortes wenden. Die werdrm es sich überlegen, ihm Prozesskostrnhilfe zu geben... .

Oder, falls er selbst genügend Finanzielles haben sollte, klage den in Grund und Boden mit dessen Machenschaften.

Man sollte doch "die Kirche im Dorf lassen", wie ich finde. Mancher kann es aber leider nicht und stänkert bis zum Umfallen. Dann würde ich mich wehren, aber, richtig!

Viel Erfolg!

Grüße
 
mhmh... Mit Kanonen auf Spatzen nenn ich das mal. Kein Wunder, dass in Deutschland inzwischen der Streit am Gartenzaun so völlig au dem Rude gerät und eskaliert.

Der Hund hatte einen dokumentierten Vorfall (was auch immer eine "importierte Podenco" damit zu tun hat)und nun auferlegten Leinenzwang. Punkt. Geltendes Recht, nicht mehr. Gilt übrigens für fast jedes Bundesland. Ob und wann ein Wesenstest wiederholt werden kann, ist in jedem BL anders. Nicht immer gibt es die Möglichkeit, die Gefährlichkeit überhaupt jemals wieder zu wiederlegen... da gilt so ein Leinenzwang dann für den Rest des Lebens..

Ich würde mal tief Luft holen .... und überlegen, wer hier der "Feind" ist...

PS: Der Hudn hat gebissen, daran ist weder der Nachbar schuld noch das OA!
 
Hier geht es doch scheinbar und unter anderem darum, welche Probleme die oder der Halterin / Halter mit dem OA durch - ausschließlich - den einen Nachbarn hat.

Wenn dieser Nachbar nun Gott und die Welt auflaufen lässt für eine "Bissaktion" mit anderen Hunden oder, mit wem auch immer, berechtigt das diesen Nachbarn in keinster Weise, das OA einzuschalten, da er selbst absolut nicht betroffen ist oder war. Das ist Fakt.

Der "Beiß-Sachverhalt" wurde über die Versicherung der Halterin bzw. des Halters abgewickelt, wie es hier mitgeteilt wurde.

Insofern stellt sich die Frage, mit welcher vermeintlichen Berechtigung dieser Nachbar ausgerechnet nun etwas verlangen will, was diesem partout nicht zusteht?

Weder ist oder war er betroffen.

Nun auf einmal irgendetwas "an den Haaren herbeizuziehen", was mit diesem nichts zu tun hat, ist mehr als fragwürdig.

Der Nachbar will hier jemandem etwas. Das liest sich hier ganz klar heraus.

Leinenzwang ist fast überall vorgeschrieben. Dann muss man sich eben daran halten. Ich mache es; auch ohne eine Anordnung.

Mir begegnen allerdings tagtäglich andere Hundehalter, die es absolut nicht für nötig befinden, sich daran zu halten. Weder mit Kleinhunden noch mit großen. Da fährt man mit dem Fahrrad mit zwei großen (Schäfer-)Hunden. Unter dem Motto: "Der bzw. die tut / tun nichts".

Ich war schon öfter regelrecht genötigt, andere mit scharfem Ton dazu anzuhalten, ihre Tiere freundlicherweis anzuleinen. Vor allem dann, wenn man sieht, dass es auch noch andere Hubde gibt, die einem da entgegenkommen. Der "scharfe Ton" kam dann allerdings erst, nachdem ich zuvor dreimal (!) freundlich (!) darum bat, das oder die Tiere anzuleinen.

Man selbst hat sein Tier angeleint, und die anderen provozieren dann regelrecht den Ärger. Der eigene Hund beißt dann möglicherweise, weil er sich wehrt gegen "Kläffangriffe" (auch kleiner bzw. kleinerer Hunde), und, das war es dann für den Halter des größeren Hundes, wenn es tatsächlich zu einer Beißerei kommt.

So kann' s ja wohl nicht gehen. Entweder halten sich die anderen - ausnahmslos alle - daran oder, der vermeintliche Leinenzwang als Anordnung der OÄ' er ist für die Katz' .

Man kann sein Tier Jahre lang kennen. Doch, plötzlich reagiert es anders, als erwartet. Darauf kann man sich nicht verlassen als Halter. Das ist meine Meinung.

Zudem wurden hier zwei mögliche Varianten ggf. einer Klage aufgeführt (bei eventuellem Bedarf), sollten alle Stricke reißen.

Ich möchte hier noch kurz anmerken, dass es lt. Gerichtsurteilen und überwiegender Rechtsprechung schlussendlich derjenige zu beweisen hat, wer wen angegriffen hat, wenn der eigene Hund des Geschädigten unangeleint herum lief.

Zudem wurde hier auch ein Ombudsmann benannt. Den kann man auch jederzeit (!) selbst ohne eine Rechtschutzversicherung einschalten. Schlichter bzw. Ombudsmänner oder -frauen gibt es in jedem Ort. Gerichte geben hierzu Auskunft, wer für den jeweilugen Ort Ansprechpartner ist.

Vielleicht hilft ja so etwas irgendwie per Vergleich dort weiter (?).

Möglichleiten gibt es immer.

Grüße
 
Hier geht es doch scheinbar und unter anderem darum, welche Probleme die oder der Halterin / Halter mit dem OA durch - ausschließlich - den einen Nachbarn hat.

Wenn dieser Nachbar nun Gott und die Welt auflaufen lässt für eine "Bissaktion" mit anderen Hunden oder, mit wem auch immer, berechtigt das diesen Nachbarn in keinster Weise, das OA einzuschalten, da er selbst absolut nicht betroffen ist oder war. Das ist Fakt.

Der "Beiß-Sachverhalt" wurde über die Versicherung der Halterin bzw. des Halters abgewickelt, wie es hier mitgeteilt wurde.

Insofern stellt sich die Frage, mit welcher vermeintlichen Berechtigung dieser Nachbar ausgerechnet nun etwas verlangen will, was diesem partout nicht zusteht?

Weder ist oder war er betroffen.

Nun auf einmal irgendetwas "an den Haaren herbeizuziehen", was mit diesem nichts zu tun hat, ist mehr als fragwürdig.

Der Nachbar will hier jemandem etwas. Das liest sich hier ganz klar heraus.
(...)

NÖ, es geht um den nicht entschiedenen Leinezwang bzw dem Widerspruch dagegen.... damit hat der (wenn auch nervige) Nachbar ja nichts zu tun. Der Nachbar ist doch hier nur ein 2. Schlachtfeld, er will dem Hund laut Halter etwas anhängen...
Hat mit der Frage des TE:
Eine unerträgliche Situation, die ich wohl weiter nicht erklären muss.
Was meint Ihr: Untätigkeitsklage, Dienstaufsichtsbeschwerde, oder was ??
(...)Bis heute ist die Sache nicht entschieden. Ich bin unsicher, wie ich das Ordnungsamt zu einer Entscheidung bringen kann. (..)
Habt Ihr Vorschläge, wie ich vorgehen soll?

Das hier ist "nur" der Nebenschauplatz:
Dies ist jedoch notwendig, weil mein Nachbar mit seiner ständigen Ordnungsamtkorrespondenz von dem Leinenzwang erfahren hat und mich in der Umgebung verleumdet, als psychisch gestört und unfähig, einen Hund zu halten. Dazu bespitzelt er mich, wo es nur geht, und hat dem Amt auch angekündigt, weiterhin fleißig Informationen über mich und meinen Hund zu sammeln.

Wie gesagt, das eine ist das OA und das anderer der nervige Nachbar....
 
Ja, ja. Und, gerade deswegen habe ich hier weitere Möglichkeiten aufgezeigt, wie z. B. , um was es sich konkret im Falles des Klagens handelt (Zivilrecht -> Nachbar; Verwaltingsrecht -> Ordnungsamt).

Wenn schon die Androhung einer Untätigkeitsklage im Raum steht, dann würde ich die ggf. mitsamt RA (kurz für Rechtsanwalt) durchziehen ggü. dem OA.

Was soll das da bloß? Mit dem Hin und Her ist dem Tierhalter doch nun wirklich nicht gedient. Es gibt keinrn Bedcheid. Das steht bisher fest.
Ohne Bescheid ist kein Einspruch bzw. Widerspruch möglich. Derartige Schreiben gelten als Information.

Das Amt ist weder berechtigt, etwas zu tun noch muss es zwingend etwas tun, wenn es das nicht will in Form eines Bescheides.

Eine Information dws Amtes kann definitiv nicht als rechtskräftig angesehen werden. Von faher dürfte auch gar kein Handlungsbedarf des Halters entstehen.

Alles, was bisher gelaufen ist, ist reine Zeitverschwendung und ebenso wird damit dem Halter das Geld unnötig aus der Tasche gezogen, weil dieser in seiner Not denkt, er müsse handeln. Dem ist ja gar nicht so, da es (noch) keinerlei Bescheid gibt!

Vom Eigner hört man dazu auch nichts mehr - leider.

Grüße
 
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