Umzug von Niedersachen nach NRW mit Pitbull

ksr97

Hallo, da ich im Internet diesbezüglich keine richtige Antwort gefunden habe hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.

Und zwar geht's darum, dass mein Freund in Niedersachen wohnt und er eine Pitbull Hündin besitzt.
Nun will er aber zu mir nach NRW ziehen. Ich habe mich auch schon zu den Auflagen informiert, allerdings frage ich mich ob mein Freund nun überhaupt eine Genehmigung bekommt?
Schließlich besteht ja nicht wirklich ein privates Interesse?
Was die Erlaubnis vom Vermieter angeht, das ist alles kein Problem. Auch die Größe des Hauses und der Garten. An sich sind die Bedingungen optimal.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob es schwierig wird die Erlaubnis zu bekommen und unter welchen Voraussetzungen?
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi ksr97 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn ihr aus einem anderen Bundesland bereits eine Haltererlaubnis habt (wovon in NDS auszugehen ist), kann diese einfach akzptiert werden, wenn sie im Wesentlichen dem entspricht, was NRW fordert.

Vgl.



§ 14
Anerkennung
von Entscheidungen und Bescheinigungen
anderer Länder

Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.

Es muss da auch eine Regelung für Niedersachsen geben - am besten, ihr fragt beim für euch zuständigen Ordnungsamt nach, was die dafür an Bescheinigungen benötigen, und versucht, das dann in NDS zu bekommen.
 
Immer gern.

Wenn es irgendwie Probleme gibt, wird hier regelmäßig ein auf die Hundegesetzgebung spezialisierter Anwalt empfohlen, der in NRW ansässig ist und mit dem hier schon viele Leute gute Erfahrungen gemacht haben:

 
Was ich vergessen habe zu erwähnen und was die ganze Sache nun nochmal erschwert ist, dass mein Freund vorbestraft ist.
Dadurch wird es sicherlich unmöglich die Genehmigung zu bekommen..
Gäbe es da noch weitere Möglichkeiten? Wäre es z.B. möglich,dass ich dann den Hund ''übernehme'' ?
Denn ansonsten müsste mein Freund den Hund dann warscheinlich abgeben und schlimmsten Falls ins TH bringen. :(
 
Was ich vergessen habe zu erwähnen und was die ganze Sache nun nochmal erschwert ist, dass mein Freund vorbestraft ist.
Dadurch wird es sicherlich unmöglich die Genehmigung zu bekommen..
Gäbe es da noch weitere Möglichkeiten? Wäre es z.B. möglich,dass ich dann den Hund ''übernehme'' ?
Denn ansonsten müsste mein Freund den Hund dann warscheinlich abgeben und schlimmsten Falls ins TH bringen. :(

Also, dass es tatsächlich den Gedanken gibt, den Hund abzugeben, schlimmstenfalls ins Tierheim, finde ich ehrlich gesagt richtig strange.
Das ist doch kein Möbelstück, wenn man einen Hund aufnimmt, übernimmt man Verantwortung für sein ganzes Leben und richtet das eigene Leben danach aus, solange es den Hund gibt. Dann müssen eben andere Lösungen gefunden werden und der Freund zieht nicht zu Dir, sondern Du zum Freund oder was auch immer.
Ich habe schon gelesen, dass Ihr das eigentlich nicht wollt, aber allein das es den Gedanken überhaupt gibt... :sauer:

Ansonsten, Du kannst den Hund nicht übernehmen, wenn Du in NRW wohnst, weil Du in NRW einen solchen Hund nur aus dem Tierschutz übernehmen darfst.
Aber normalerweise müsste der Hund über Deinen Freund in NRW genehmigt werden, wenn er ihn bisher auch genehmigterweise im anderen Bundesland gehalten hat.
Die Auflagen muss Dein Freund hier allerdings dann einhalten.

Ich würde an Eurer Stelle den Anwalt kontaktieren, dessen Kontaktadresse oben steht und ihn fragen, wie das mit der Vorbestrafung aussieht.
Das kostet vllt. ein paar wenige Euro, die sind aber gut investiert.

...
 
Naja also in NRW braucht man für die Genehmigung ein polizeiliches Führungszeugnis.
Da er ja vorbestraft ist, ist die Antwort ja eigentlich klar- er wird den Hund in nrw nicht mehr halten dürfen.
Da brauch ich dann auch nicht mehr zum Anwalt rennen. Den ich mir von meinem Ausbildungsgehalt (netto weniger als 450€) eh nicht leisten kann. -.-
Damit wäre dann die Frage auf "warum ziehst du nicht nach NS" auch geklärt.
 
Aber es kann doch nicht sein, dass es für mich keine Möglichkeit gibt den Hund zu übernehmen. Laut nrw-gesetz gilt das nur wenn öffentliches Interesse besteht.. trifft das denn dann nicht zu? Ich würde den Hund doch dann sozusagen davor 'bewahren' ins Tierheim zu kommen? (alles jetzt nur fall-beispielhaft!!)
 
Aber es kann doch nicht sein, dass es für mich keine Möglichkeit gibt den Hund zu übernehmen. Laut nrw-gesetz gilt das nur wenn öffentliches Interesse besteht.. trifft das denn dann nicht zu? Ich würde den Hund doch dann sozusagen davor 'bewahren' ins Tierheim zu kommen? (alles jetzt nur fall-beispielhaft!!)

Ihr könnt es auf jeden Fall versuchen, manchmal klappt das, je nachdem wie kulant die Behörden sind.
Es sollte Euch aber bewusst sein, dass Ihr kein Recht darauf habt, die Gesetze sagen, dass es nicht geht und sie sind strenger geworden, weil in der Vergangenheit wohl zuviele auf eine solche Ausnahmereglung aus gewesen sind und es regelrecht ausgenutzt haben.
Es wurden fahrlässig solche Hunde in NRW angeschafft und dann hat man darauf gepocht, dass der Hund doch sonst ins Tierheim käme, davon hat man quasi die Nase voll und fühlt sich wohl hintergangen. Zum Teil mit Recht, auch wenn ich die Gesetze nicht gutheiße.
Und auch, wenn der Fall bei Euch anders gelagert ist, fallt Ihr unter dieselbe Reglung.
Aber manchmal, wenn man einen vernünftigen Menschen als Sachbearbeiter hat, kommt es auch heute noch vor, dass sie einem entgegen kommen.
Dazu müsstest Du Dich beim Ordnungsamt erkundigen.

Ich persönlich würde trotzdem vorher mit einem Anwalt sprechen, der sich genaustens mit diesen Gesetzen und was da möglich ist auskennt, weil ich keinen Fehler machen wollte, der Folgen hat, die man nicht wieder in Ordnung bringen kann.

Eine Erkundigung beim Anwalt kostet nicht die Welt, Ihr sollt Ihn ja nicht beauftragen, sondern nur Informationen einholen.

...
 
Ist ja nicht dein Hund. Soll den Anwalt halt dein Freund bezahlen.

Aber nee... eigentlich gibt es keine Möglichkeit, dass du den Hund von deinem Freund übernimmst. Nur mit Umweg übers Tierheim, und da machen die meisten zu Recht auch nicht mehr mit. Die haben auch keinen Bock mehr bei ständigen Mauscheleien mitzumachen.
 
Es sollte Euch aber bewusst sein, dass Ihr kein Recht darauf habt, die Gesetze sagen, dass es nicht geht und sie sind strenger geworden, weil in der Vergangenheit wohl zuviele auf eine solche Ausnahmereglung aus gewesen sind und es regelrecht ausgenutzt haben.

Da hat Cira leider Recht. :(

Wie lange ist es denn her, dass dein Freund vorbestraft wurde? - Manche Einträge werden ja irgendwann gelöscht. Andere erscheinen nicht auf jedem Führungszeugnis, und ich meine, NRW verlagt nur das "normale", nicht das "große" (der genaue Name fällt mir grade nicht ein), wie zB Hessen. Im "großen" steht alles drin, im normalen nur manches.

Für solche Auskünfte lohnt sich der Anwalt dann - und Nune hat Recht, die Kosten muss, finde ich, eigentlich dein Freund tragen, oder ihr teilt. :hallo:
 
Wenn ihr aus einem anderen Bundesland bereits eine Haltererlaubnis habt (wovon in NDS auszugehen ist),

Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Wie meinst du das lektroratte?
Niedersachsen hat doch gar keine Liste, ergo auch keine Haltererlaubnis. Wie soll das NRW gleich kommen?
 
Also, ich meinte das grundsätzlich so, dass NRW normalerweise Hunde akzeptiert, die in einem anderen Bundesland legal gehalten werden und dort die Voraussetzungen einer Haltererlaubnis erfüllen.

Nun erfordert NDS keine Haltererlaubnis, also wird der Hund dort grundsätzlich erstmal legal gehalten. Damit sollte es bei einem Umzug nach NRW diesbezüglich keine Probleme geben. ABER - ich kenne ja die Ämter hier. :p

Wenn die eine Bescheinigung brauchen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen des LHG erfüllt sind und was unternommen werden muss, falls nicht (MK- und Leinenbefreiung wiederholen evtl.?), brauchen sie eine. Und bestehen auch drauf. Egal ob das andere Bundesland überhaupt eine hat oder nicht.

Darum mein Vorschlag, hier direkt anzufragen, was benötigt wird: Möglicherweise eine Bestätigung vom Amt am vorigen Wohnsitz, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet war, nie auffällig geworden ist und keine Auflagen als gefährlicher Hund hatte... das wäre ja sozusagen das Äquivalent zum bestandenen WT in anderen Bundesländern. Und dann müsste man ihn den Test dann eventuell nochmal wiederholen, zwecks MK- und Leinenbefreiung, weil es vorher ja keinen gegeben hat.

Wird jetzt klarer, was ich meine?

Dass der Halter vorbestraft ist, wusste ich da ja noch nicht. Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, unterstelle das auch den meisten O-Amt Mitarbeitern ohne böse Absicht (der Fall ist einfach ncht so häufig) und würde nichts ohne anwaltliche Auskunft unternehmen.
 
Ja, jetzt wird es mir klarer :)

Der Hund müsste aber hier in NRW definitiv mit Maulkorb und kurzer Leine geführt werden, da kein Wesenstest vorhanden ist. Da der Besitzer aber vorbestraft ist, hat sich das eh erledigt.
 
Habe mich nun mit dem o.g. Anwalt in Verbindung gesetzt und habe hilfreiche Informationen bekommen !

Bedanke mich auch nochmal für eure Beiträge, ihr habt mir auch geholfen ! :)

Melde Dich mal wie es gelaufen ist, sobald das möglich ist.
Sowas ist für uns auch immer sehr wissenswert. :hallo:

...
 
Mir wurde gesagt, dass ich es evtl über den Tierschutz versuchen könnte. Wäre aber halt auch glückssache sozusagen. Ich werde mich die nächsten Tage dann mal nach Tierschutzvereinen erkundigen :)
 
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