MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

In Düsseldorf macht es sicher Sinn, bereits im Besitz eines anerkannten Rassegutachten zu sein, um nicht dem willkürlichen und feindseligen Urteil des VetAmtes in Düsseldorf zum Opfer fallen zu müssen.

Wenn man kann, sollte man da vorsorglich vorbeugen, denn der AmtsVet in Düsseldorf pfeift augenscheinlich auf Papiere und eine faire und friedliche Vorgehensweise im Sinne der Bürger.

In dem Fall arbeitet das VetAmt nicht für seine Bürger, sondern gegen sie. Alle Möglichkeiten, die man als Bürger in einem Rechtsstaat besitzt, um sein Recht zu belegen, werden ignoriert und im Gegeteil werden Grenzen überschritten und nicht vor fragwürdigen Vorgehensweisen zurück geschreckt, um sich durch zu setzen.

Man kann nur hoffen, dass der verantwortliche Mensch durch ein eindeutiges Urteil ausgebremst wird, weil sonst können sich zukünftig viele Halter auf willkürliche Gutachten gefasst machen.
 
  • 29. März 2024
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Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Düsseldorf macht es sicher Sinn, bereits im Besitz eines anerkannten Rassegutachten zu sein, um nicht dem willkürlichen und feindseligen Urteil des VetAmtes in Düsseldorf zum Opfer fallen zu müssen.
Das ist Quatsch. Damit arbeitet man denen zu, weil man selbst seine Papiere in Frage stellt und selbst ein Gutachten anfordert.
 
Im Endeffekt muss das ja jeder selber wissen. Ich gebe nur zu bedenken, dass VDH/FCI Papiere keine Urkunde sind bzw. nicht diesen Stellenwert haben.

Wer soll das Amt daran hindern, Zweifel an der Aussagekraft der Papiere zu erheben? Das können die erst einmal so machen und aufgrund dessen die Notwendigkeit der Klärung des Sachverhaltes damit begründen.

Dass man vorsorglich ein Gutachten machen lässt, kann man wohl keinem nachteilig auslegen und das Gutachten zum Beispiel eines anderen VetAmtes wird man wohl kaum in Zweifel ziehen können bzw. man wird sich allein damit bereits vor einer erneuten Begutachtung wehren können.

Aber wie gesagt, das ist nur ein Denkanstoß bzw. eine Anregung. Mehr nicht.
 
Ich frag mich, ob die nichts bei Besseres zu tun haben? Es gibt doch genug Fälle von unbedacht angeschafften Listenhunden wo die rechtlche Grundlage für die Haltung fehlt. Brauch man nur hier ins Forum schauen.
Da ist sicher genug Tummelplatz für die Behörden. Statt dessen wird sich an einem Minibulli mit VdH Papieren fest gebissen.
 
Was Du sagst macht überhaupt keinen Sinn.

Was bedeutet denn genau "Zweifel an der Aussagekraft" der VDH-Papiere? In ursprünglichen Schreiben steht, es gebe "Zweifel an der Authentizität der Züchterin", wobei auch da nicht ganz klar ist, was das überhaupt für Zweifel sein sollen.
Wird vermutet, dass ein Std Bullterrier eingekreuzt wurde und die Papiere nicht korrekt sind? Das müsste sich ja eigentlich durch Elternschaftstests eindeutig belegen lassen.
Oder glaubt das VetAmt, dass man aus Mini Bullterriern Standard Bullterrier machen kann, wenn man nur die grossen selektiert? Kann man aus Mittelschnauzer durch Selektion Riesenschnauzer machen? Aus einem Zwergspitz einen Mittelspitz? Aus einem Pinscher einen Dobermann? Das wäre evtl ein Argument bei einem offenen Zuchtbuch, das eine (limitierte) Registrierung nach Phänotyp zulässt (wie z.B. bei Appaloosa-Pferden). Das ist aber im VDH nicht so.

Es gibt also keine Grund, einen Rassehund mit anerkannten Papieren nach Phänotyp zu begutachten, ausser bei der Zuchtzulassung. Und die macht glücklicherweise nicht das Veterinäramt.

Wie man sehen kann ist das Schreiben vom VetAmt ganz vorsichtig formuliert. Gezweifelt wird weder an der Authentizität der Rasse, noch an der des VDH als Zuchtverein, sondern an der individuellen Züchterin. Wenn es da tatsächlich mit einer bestimmten Person Probleme geben sollte, dann kann das Vetamt sich ja mit dem VDH/GBF in Verbindung setzen, damit Massnahmen gegen diese Person eigeleitet werden. Aber so wie die sich benehmen sollte eigentlich der VDH/GBF bald mal eine Klage gegen das VetAmt Düsseldorf einreichen.

Ich denke auch, das fällt einfach nur noch nter die Kategorie "haben die nichts Besseres zu tun?"
 
Im Endeffekt muss das ja jeder selber wissen. Ich gebe nur zu bedenken, dass VDH/FCI Papiere keine Urkunde sind bzw. nicht diesen Stellenwert haben.

Wer soll das Amt daran hindern, Zweifel an der Aussagekraft der Papiere zu erheben? Das können die erst einmal so machen und aufgrund dessen die Notwendigkeit der Klärung des Sachverhaltes damit begründen.

Dass man vorsorglich ein Gutachten machen lässt, kann man wohl keinem nachteilig auslegen und das Gutachten zum Beispiel eines anderen VetAmtes wird man wohl kaum in Zweifel ziehen können bzw. man wird sich allein damit bereits vor einer erneuten Begutachtung wehren können.

Aber wie gesagt, das ist nur ein Denkanstoß bzw. eine Anregung. Mehr nicht.

Das macht in Fällen wie diesem einfach keinen Sinn, birgt eher Gefahren.
 
Das les ich ja jetzt erst! Unglaublich! Ich wurde nur zum AmtsVet zitiert damit man dort überprüfen konnte ob der Chip in Nova mit den Papieren übereinstimmt.

Drück Euch ganz fest die Daumen und teil uns bitte das Ergebnis mit!

Connie
 
Inich kenne mich mit den Zuchtsachen nicht aus, aber ist es nicht so, dass man als Züchter während der gesamten Zeit von einem Arzt betreut wird bzw. der Arzt die Schwangerschaft des Hundes feststellt und auch den Wurf später kontrolliert bzw. es gibt doch die Wurfabnahme durch den Arzt, oder? Da werden doch die Hunde bereits sehr früh registriert und erhalten eine Tätowierung.

Ist es nicht auch so, dass die Verpaarung beim Verein angemeldet wird und genehmigt wird bzw. eine Verpaarung nicht eindeutig nachgewiesener Minis unmöglich wäre?

Ich will damit sagen, dass es dem Amt eigentlich nicht möglich sein sollte glaubhaft zu machen, dass der VDH bei der Beurkundung der Rasse fahrlässig handelt bzw. sich allein auf die Angaben der Züchterin beruft, oder?

Wie will das Amt begründen, dass die Herkunft zweifelhaft und die Züchterin unzuverlässig, wenn an mehreren die Richtigkeit festgestellt wurde bzw. der ganze Prozess bis zur Welpenabgabe überwacht und dokumentiert ist?

Natürlich kann man immer argumentieren, dass Manipulationen und falsche Angaben möglich sind, aber damit würde man objektiv betrachtet wohl zu weit gehen, weil es dafür auch keine Anhaltspunkte gibt.

Ich kenne mit mit den Vorgehensweisen im Verein und VDH nicht aus. Vielleicht kann da jemand etwas aufklärendes schreiben, was vielleicht auch der TE weiterhelfen könnte.

Das Argument mit dem PLL-Test will ich in dem Zusammenhang auch noch einmal aufgreifen. Ist es nicht so, dass allein dadurch auch der Nachweis erbracht ist? Das unabhängige Labor hat zwar bei dem DNA Test nicht konkret darauf getestet, welche ob es sich bei dem Hund um einen Mini handelt, aber ihnen wäre wohl aufgefallen, dass es sich bei der DNA nicht um die DNA eines Minis handelt, wenn es so wäre, oder?

Übrigens dürfte es doch wohl auch Fotos der Elterntiere geben, die veranschaulichen, dass es Minis waren?

Ich denke, dass wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass die Eltern Minis waren, das Amt keine Chance hat.

Eventuell gibt es auch Geschwister aus dem Wurf, die von der Größe in die gewünschte Norm passen und die man als Beleg dafür nehmen kann, dass der eigene Hund mit der Größe nur eine Laune der Natur ist?

Entschuldigt den langen Roman, aber vielleicht ist bei dem ganzen Zeug eine Idee für die TE dabei, an die sie noch nicht gedacht hat. Vielleicht hat ja noch irgendwer eine Idee, womit die TE argumentieren kann. Manchmal kommen andere auf Ideen, die man selber aufgrund der Nähe nicht kommt.
 
Natürlich kannst du als Züchter betrügen. Kein System ist ohne Lücke. Beispielsweise kannst du einen anderen Deckrüden angeben.
Aber nur eine Vermutung äußern ist nicht mehr wie blauer Dunst. Da müssen schon Nachweise her.

Bei den Russelln besagt der ursprüngliche Standard das die Größe des Hundes zwischen 10 und 15 Inch ( 25,4 cm - 38,1 cm ) zu liegen hat.
In fast jedem Wurf fallen teilweise erheblich unterschiedliche Größen.

Das OA kann nicht Behauptungen in den Raum stellen und damit Entscheidungen begründen. Es muß Beweise vorlegen. Da bin ich sehr gespannt drauf und hoffe der TE informiert uns.
 
Natürlich kannst du als Züchter betrügen. Kein System ist ohne Lücke. Beispielsweise kannst du einen anderen Deckrüden angeben.
Aber nur eine Vermutung äußern ist nicht mehr wie blauer Dunst. Da müssen schon Nachweise her.

Bei den Russelln besagt der ursprüngliche Standard das die Größe des Hundes zwischen 10 und 15 Inch ( 25,4 cm - 38,1 cm ) zu liegen hat.
In fast jedem Wurf fallen teilweise erheblich unterschiedliche Größen.

Das OA kann nicht Behauptungen in den Raum stellen und damit Entscheidungen begründen. Es muß Beweise vorlegen. Da bin ich sehr gespannt drauf und hoffe der TE informiert uns.

nö muss es nicht leider , die beweislast liegt leider beim halter,der muss nachweisen das der hund auch ein mini ist.
was das amt aber nicht kann einfach behaupten das die papiere nicht echt sind. und alles zu ingnorieren was die echt heit der papiere angeht.
und das ist doch auch der punkt hier wenn ich das richtig verstehe?
 
Der Halter hat die Beweise ja vor gelegt. Das OA erkennt sie aber nicht an. Deshalb liegt die Sache jetzt bei Gericht.
 
Der Halter hat die Beweise ja vor gelegt. Das OA erkennt sie aber nicht an. Deshalb liegt die Sache jetzt bei Gericht.


richtig und da die te die züchterin mit ins boot geholt hat dürfte sie auch sehr gute karten haben.
ich würde ihr ja noch raten den verein(vdh,gbf) mit ins boot zuholen. die müssten ja auch ein sehr hohes intresse haben, das nicht irgendein oa spinner ihre papiere nicht annerkennt.;)
 
Ich würde so viele Belege und Nachweise liefern, um zum Gutachten des AmtsVet ein Gegengewicht zu haben, denn Richter sind auch nur Menschen und die persönliche Meinung des Richters spielt sicher auch bei der Urteilsfindung zusätzlich zu den Fakten eine Rolle.

Auch wenn ein DNA Test, der vielleicht nicht anerkannt wird oder die Durchführung nicht unter objektiven Kriterien durchgeführt wurde, kann ein Argument sein.

Genauso eine Kopie der Wurfabnahme durch den damals betreuenden Tierarzt, oder Vergleichbilder von kleinen Wurfgeschwistern, um zu belegen, dass man selber halt nur einen zu groß geratenen Mini hat, oder Vergleichsbilder mit Standards, um den Unterschied deutlich zu machen.

Und auch wenn es duselig klingt, Fotos, auf dem der Hund lieb neben anderen Hunden oder Kindern gezeigt wird, um den Richter Argumente zu bieten, kein schlechtes Gefühl dabei zu haben, wenn er den Hund nicht als "Kampfhundbestie" einstuft.

Bilder, auf denen zu sehen ist, dass die Elterntiere klein sind etc.

Vielleicht gibt es auch in einer Vereinszeitschrift Artikel zu den Züchtern, oder zu ihren Zuchterfolgen, um die Seriösität der Züchter zu unterstreichen etc.

Richter sind wie gesagt auch nur Menschen und da sollte man ruhig alle Möglichkeiten nutzen.
 
Wurfabnahmen erfolgen durch den Zuchtwart...

@procten

Lies dir doch mal das Procedere bei einem anerkannten Verein durch, dann erübrigen sich vielleicht manche Fragen / Aussagen
 
Im Allgemeinen liest sich aus der Akte heraus, dass es sich in unserem Fall um einen Präzedenzfall handeln soll. Denn die Papiere sind laut Amtstierarzt einwandfrei. Die Frage die der Amtstierarzt jedoch aufgeworfen hat, und worum es nun wahrscheinlich geht ist, ob man die Rasse eines Hundes anhand seiner Papiere oder anhand seines Äußeren bestimmt.

Ich möchte das oben zitierte noch mal aufgreifen. Hier geht es anscheinend nicht darum, dass die Züchterin falsche Angaben gemacht oder Papiere gefälscht haben soll. Hier geht es darum, dass das Veterinäramt meint, anhand des Phänotyps besser zu wissen welcher Rasse ein bestimmter Hund angehört als der VDH. Selbstverständlich nur in den Fällen, in denen es dem VetAmt passt.

Ich finde, da soll und muss auch der VDH durchaus seine Mitglieder unterstützen, diese Aktion untergräbt letztendlich die Kompetenz des VDH.
 
zumal mich intressieren würde wie man bei einen mini und bei einen standart bulli die phänotyp unterschiede fest stellen will?:gruebel:

ausser mal von der grösse abgesehen und da reicht meineswissens nach ein zollstock
 
Nur mal so als Anmerkung....

Das heißt Standard.... Eine Standarte ist etwas anderes...
 
Vielleicht gibt es auch in einer Vereinszeitschrift Artikel zu den Züchtern, oder zu ihren Zuchterfolgen, um die Seriösität der Züchter zu unterstreichen etc.
Die "Authentizität der Züchterin" zu bezweifeln ist genauso bescheuert wie das Anzweifeln der Rasse Miniatur Bullterrier. Die Züchterin ist nicht nur eine langjährige (erfolgreiche) Züchterin, sie ist außerdem Landesgruppenvorsitzende und Zuchtrichterin.

Sogar ich kann beschwören, dass sie "echt" ist ;)
 
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