MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Sarah1904

15 Jahre Mitglied
Heute möchte ich euch einmal unsere Geschichte erzählen. Es geht mir lediglich darum, zu informieren, dass man auch mit "ordentlichen VDH Papieren" Probleme bekommen kann. Weiter hoffe ich natürlich auf Tips von Menschen, die diese Schikane schon einmal durchmachen mussten.

Jagger Bonsai von Amadis ist ein am 01.08.2008 geborener Miniatur Bullterrier. Er besitzt VDH (GBF) Papiere und lebt seit dem 03.10.2008 bei uns. Bisher haben wir mit den Ämter des Kreises Recklinghausen und Coesfeld nie Probleme gehabt. Im Oktober 2015 sind wir jedoch berufsbeding nach Düsseldorf gezogen. Auch dort habe ich unseren Miniatur Bulterrier selbstverständlich ordnungsgemäß angemeldet (04.10.2015).
Am 12.10.2015 bekamen wir vom Ordnungsamt Düsseldorf den ersten Brief, darin wurde unter anderem folgendes gefordert:

"Zur Prüfung, ob es sich tatsächlich um einen Miniatur Bullterrier handelt, oder ob Ihr Hund unter die Kategorie der sogenannten Listen- bzw. Anlage 1 Hunde fällt, ist es zwingend erforderlich Abstammungspapiere bis zum 30.10.2015 einzureichen. Sollten die erforderlichen Abstammungspapiere nicht eingehen, so werden Sie eine schriftliche Aufforderung vom Amtsveterinär zur Phänotypbestimmung Ihres Hundes erhalten."

Am 14.10.2015 habe ich umgehend die Ahnentafel von Jagger an das Ordnungsamt versandt, denn wir haben nichts zu verbergen und es ist nun mal Fakt, dass Jagger ein Miniatur Bullterrier ist. Komisch, dass sich seine Rasse nach acht Lebensjahren plötzlich ändern soll....
Am 27.10.2015 erhielten wir einen Brief des Ordungsamtes Düsseldorf zur "Vorführung Ihres Hundes zur Rassefeststellung". Darin wurden wir zu einer Rassefeststellung "eingeladen".
Zitate aus dem Schreiben: " Am 14.10.2015 reichten Sie mir eine Ahnentafel Ihres Hundes ein. Die Authenzität der Züchterin..... konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden. Ich fordere Sie daher auf, Ihren Hund....dem Amtstierarzt Dr. G....... zur Begutachtung seiner Rassezugehörigkeit vorzustellen."

Natürlich haben wir auch diesen Termin wahr genommen. Das Ergebnis bekamen wir am 12.02.2016. Hier einige Auszüge aus dem Schreiben
" Der Verdacht der Haltung eines gefährlichen Hundes wurde durch die Begutachtung bestätigt, da festgestellt wurde, dass bei Ihrem Hund phänotypische Merkmale des Bullterrieres hervortreten. Ihr Hund wurde demnach als Standard Bullterrier beurteilt....."
....Außerdem benötigen Sie - oder ein möglicher neuer Halter - für die Haltung eine besondere Erlaubnis, über die Sie derzeit nicht vefügen. Die Einzelheiten sind im Abschnitt Konsequenzen für Sie beschrieben....."


Weiter wird in diesem Schreiben an der Echtheit der Abstammungspapiere gezweifelt und bemängelt, dass Jaggers Widerristhöhe zu hoch ist

"Es kann dabei offenbleiben, ob die Größe ihre Ursache darin hat, dass in der Zucht abweichend von den Angaben des Abstammungsnachweises zu große Tiere oder Standard-Bullterrier eingekreuzt wurden, oder ob es sich schlicht um eine Abweichung innerhalb der genetischen Toleranz handelt...."

Im Anschluss an diese Feststellungen des Ordnungsamtes Düsseldorf haben wir uns einen Anwalt (Herr Weidemann) genommen und wir haben zur Festsetzung der Stadt Stellung genommen, unter anderem ist Jagger PLL-Träger, ein entsprechendes Gutachten vom 12.02.2009 der Orthopedic Foundation for Animals Inc. haben wir vorgelegt (diese Krankheit kommt nur beim Miniatur Bullterrier vor, jedoch nicht beim Standard Bullterrier).

Trotz unserer Darstellungen erreichte uns am 11.05.2016 die Feststellung der Rassezugehörigkeit, inder Jagger weiter als Standard Bullterrier aufgeführt wird.

Dahingehend haben wir uns entschieden am 19.05.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen, um den Bescheid des Ordnungsamtes aufheben zu lassen.

Nach unserer Klageeinreichung wurden wir von Seiten des Gerichts gefragt, ob wir mit einer Verfahrensentscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind. Dies sind wir natürlich nicht, da so wichtige Beweisanträge gegebenenfalls nicht gestellt werden können.
Heute erreichte uns die Klageerwiderung des Ordnungsamtes Düsseldorf. In dieser stimmten das Ordnungsamt Düsseldorf einer Verfahrensentscheidung ohne eine mündliche Verhandlung zu. Sie bleiben jedoch bei ihrer Entscheidung, dass es sich bei Jagger um einen Standard Bullterrier handelt. Wir dürfen gespannt sein wie es weiter geht.....

An diesem Punkt sind wir angelangt und gespannt wie es weiter gehen wird.....

Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir wollen auf die "Willkür" der Stadt Düsseldorf aufmerksam machen und uns mit gleichgesinnten austauschen.
 
  • 28. März 2024
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Hi Sarah1904 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann Gott sei Dank keine Erfahrungen beisteuern, aber ich wünsche euch viel Glück und Erfolg bei der Klage.
 
Also erstmal...soweit ich weiß ist bis heute noch kein OA damit durchgekommen. Alle Minis die als "Listenhund" eingestuft wurden, wurden dies, weil ihre Halter NICHT vor Gericht gingen.
Die Authenzität der Züchter? (komische Formulierung) ...kann denen egal sein, es geht um die Echtheit der FCI- Papiere und der Zwinger ist ja nicht grade unbekannt. Im Gegenteil. Was sagen die eigentlich dazu?
Tut zwar jetzt nichts mehr zur Sache, aber allgemein: man sollte NIE zu einer Rassefeststellung gehen, wenn man einen Abstammungsnachweis hat. NIE! Sondern sofort Widerspruch einlegen. Macht die Sache erheblich einfacher.

Ich wünsche Euch viel Erfolg, denke aber dass Ihr den haben werdet.
 
Ja mein Anwalt meint auch, dass wir im Endeffekt ganz gute Erfolgsaussichten haben werden. Jedoch meint er, dass es möglich ist, dass wir durch sämtliche Instanzen gehen müssen. Dass ist nicht nur nervenaufreibend, sondern natürlich auch kostspielig. Aber selbstverständlich werden wir es durchziehen.
Die Züchter wissen natürlich bescheid und unterstützen uns, z.B. mit Zuchtunterlagen zu den Elterntieren und Geschwistern von Jagger.

Ja das mit der Rassefeststellung hat mein Anwalt mir auch gesagt. Leider habe ich mir absolut nichts dabei gedacht und bin brav zu dem Termin gegangen. Erst als das "vorläufige Gutachten" kam habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Mein Fehler, aber jetzt bin ich schlauer...

Im Allgemeinen liest sich aus der Akte heraus, dass es sich in unserem Fall um einen Präzedenzfall handeln soll. Denn die Papiere sind laut Amtstierarzt einwandfrei. Die Frage die der Amtstierarzt jedoch aufgeworfen hat, und worum es nun wahrscheinlich geht ist, ob man die Rasse eines Hundes anhand seiner Papiere oder anhand seines Äußeren bestimmt.
 
Im Allgemeinen liest sich aus der Akte heraus, dass es sich in unserem Fall um einen Präzedenzfall handeln soll
Ja, das habe ich auch befürchtet... Aber ansich- ist ein Rassegutachten, welches immer nur eine Momentaufnahme ist und auf Vermutungen beruht, gegenstandslos sobald man eine Abstammung nachweisen kann.
 
Funny Fact: WENN das durchgehen sollte, könnten Leute mit kleinem (Standard) Bullterrier oder APBT ihre Ppapiere in die Schublade legen und ein Rassegutachten machen lassen...welches ihren nachweislichen Listenhund zu einem Mischling macht, der nicht auf der Liste steht. Womit sie auch züchten dürften, etc. :D
Bei entsprechender Argumentation durch Hr Weidemann, wird das den Behörden auch auffallen...
 
Alles Gute... das ist echt ein Fall für den Kopfschüttel-Thread!
 
Was für ein Blödsinn.
Was bedeutet den bitte die "Authentizität der Züchterin"???
Wird ja wohl anhand der Papiere festzustellen sein, ob alle Vorfahren Minis waren.

Und dafür werden Steuergelder verplempert...
 
Und dafür werden Steuergelder verplempert...

keine Sorge, Verfahren vor den Verwaltungsgericht werden fast immer vom Hundehalter finanziert. je nach Streitwert ist ersteinmal eine nette Vorauszahlung fällig, damit das Gericht überhaupt tätig wird.
 
Bei der Angelegenheit geht es unterm Strich natürlich nur darum, allgemein den Beweiswert der Papiere zu erschüttern und zukünftig nach dem Aussehen beurteilen zu dürfen.

Ich finde es super, dass Du Dir das nicht gefallen lässt und dagegen vorgehst. Leider lassen sich häufig zuviele auf die Spielchen ein und geben klein bei.

Wir drücken Dir die Daumen.
 
Man muss als Kläger halt trotzdem in Vorleistung treten. Unverschämt, aber wahr.
 
Das ist meist der sog. "Auffangwert" beim Verwaltungsgericht: 5000 €. Danach wird dann berechnet.
"Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen,"
 
unfassbar. was für eine unglaubliche farce.

ich drück euch die daumen!
 
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